Lieferung von Fisch und tiefgekühlten Fischerzeugnissen für die Hochschulgastronomie

Status
Vergeben
Angebotsfrist
16.04.2025, 13:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1.500.400 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
18.03.2025
CPV-Codes
Tiefgekühlter Fisch, Fischfilets und andere Fischteile (15220000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
173467-2025
Verfahrensnummer
cf1c9414-8a4d-486a-aa8b-0d7cb11f145e

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Studierendenwerk München Oberbayern sucht Lieferanten für Fisch und tiefgekühlte Fischerzeugnisse zur Versorgung seiner hochschulgastronomischen Betriebsstellen im Raum München beziehungsweise Oberbayern. Geplant ist ein Rahmenvertrag mit drei, bei weniger geeigneten Angeboten auch zwei Unternehmen, die während der vierjährigen Laufzeit vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2029 regelmäßig zu halbjährlichen Preiswettbewerben aufgefordert werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1.500.400 Euro; der Vertrag endet spätestens bei Erreichen eines Gesamtkontingents von 1.700.000 Euro netto, und Angebote sind bis zum 16. April 2025 um 11:00 Uhr einzureichen.

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Leistungsbeschreibung

Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie m. Fisch u. Fischerzeugnissen TK. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung m. 3 Unternehmen - bei weniger als 3 geeigneten Bietern auch m. 2 Unternehmen. Die 3 (evtl. 2) Vertragspartner stellen den Bieterpool dar, der zu Miniwettbewerben innerhalb der Vertragslaufzeit aufgefordert wird. Anhand dieser 6-monatigen Miniwettbewerbe wird der Zuschlag für die jeweils nächste Laufzeitperiode vergeben. Die Rahmenvereinbarung wird für vier Jahre geschlossen, beginnend am 01.07.2025 und endend am 30.06.2029. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent in Höhe von 1.700.000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen. Die Preisbindung ist jeweils auf 6 Monate beschränkt: Zeitraum 01.01. bis 30.06. und 01.07. bis 31.12.. Für die Laufzeit vom 01.07.25 bis 31.12.25 gilt der Preis der Angebotsabgabe des Anbieters mit der besten Wertung aus der Ausschreibung.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Fisch und Fischerzeugnisse TK1.500.400 EUR

    Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie m. Fisch u. Fischerzeugnissen TK. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung m. 3 Unternehmen - bei weniger als 3 geeigneten Bietern auch m. 2 Unternehmen. Die 3 (evtl. 2) Vertragspartner stellen den Bieterpool dar, der zu Miniwettbewerben innerhalb der Vertragslaufzeit aufgefordert wird. Anhand dieser 6-monatigen Miniwettbewerbe wird der Zuschlag für die jeweils nächste Laufzeitperiode vergeben. Die Rahmenvereinbarung wird für vier Jahre geschlossen, beginnend am 01.07.2025 und endend am 30.06.2029. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent in Höhe von 1.700.000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen. Die Preisbindung ist jeweils auf 6 Monate beschränkt: Zeitraum 01.01. bis 30.06. und 01.07. bis 31.12.. Für die Laufzeit vom 01.07.25 bis 31.12.25 gilt der Preis der Angebotsabgabe des Anbieters mit der besten Wertung aus der Ausschreibung.

    Frist: 16.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123 & 124 GWB Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Fisch und Fischerzeugnisse TK

Preis: max. 90 Punkte (Einzelheiten siehe Wertungskriterien_Fisch_und_Fischerzeugnisse_TK.pdf)
Lieferkosten: max. 10 Punkte (Einzelheiten siehe Wertungskriterien_Fisch_und_Fischerzeugnisse_TK.pdf)
Sensorische Qualitätsbewertung: 0 Punkte (Einzelheiten siehe Wertungskriterien_Fisch_und_Fischerzeugnisse_TK.pdf)

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Gemäß § 123 & 124 GWB Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 12.06.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 380618-2025

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