Lieferung von Motorkettensägen und Zubehör im Rahmen einer Rahmenvereinbarung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
19.12.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
08.11.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Landwirtschaftsmaschinen (16000000)
  • Verschiedenes Gärtnergerät (16160000)
  • Teile für Kettensägen (42675100)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
682125-2024
Verfahrensnummer
25556c99-c8c9-42a2-9a2f-c2595a63d8ce

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, beschafft Motorkettensägen einschließlich Zubehör. Über eine Laufzeit von vier Jahren werden voraussichtlich 2.340 Sägen abgerufen; die maximale Abrufmenge beträgt 3.510 Sägen. Der Leistungsort ist der Region DE300 (Berlin) zugeordnet, und die Angebotsfrist endet am 19. Dezember 2024 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).

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Leistungsbeschreibung

Lieferung von Motorkettensägen inkl. Zubehör an die BImA

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Offenes Verfahren (EU-weit) zur Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Motorkettensägen inkl. Zubehör an die BImA, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale, VOEK 155-23

    Lieferung von Motorkettensägen inkl. Zubehör an die BImA Geschätzte Abnahme über 4 Jahre 2.340 Sägen inkl. Zubehör max. Abrufmenge 3.510 Sägen inkl. Zubehör.

    Frist: 19.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

1. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen. 2. Bezug des Bieters zu Russland Es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Offenes Verfahren (EU-weit) zur Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Motorkettensägen inkl. Zubehör an die BImA, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale, VOEK 155-23

Technische Anforderungen 60%. 2. Technische Anforderungen: (maximale Punktzahl je Motorkettensägeklasse: 60 Punkte) Für die einzelnen Unterkriterien können die folgenden maximalen Punktzahlen erreicht werden: 4. a) Abgasemissionen: 20 Punkte Berechnungsformel Punkte im Kriterium Abgasemissionen (in g/kWh) pro Motor-kettensägenklasse: 5. niedrigste angebotene Emissionen (AA) / Emissionen des zu bewertenden Ange-bots (AB)*20 Punkte, d.h. (AA/AB)*20 Pkt. b) Schalldruck am Ohr der Bedienperson: 15 Punkte Berechnungsformel Punkte im Kriterium Schalldruck am Ohr der Bedienperson (in dB(A)) pro Motorkettensägenklasse: niedrigster angebotener Schalldruck (SA) / Schalldruck des zu bewertenden Ange-bots (SB)*15 Punkte, d.h. (SA/SB)*15 Pkt. c) Vibrationswert pro Motorkettensägenklasse (bei Ausweisung von unterschiedlichen Werten zu den Handgriffen geht immer der höhere Wert in die Wertung ein): 20 Punkte Berechnungsformel Punkte im Kriterium Vibrationswert (in m/s2) pro Motorketten-sägenklasse: niedrigster angebotener Vibrationswert (VA) / Vibrationswert des zu bewertenden Angebotes (VB)*20 Punkte, d.h. (VA/VB)*20 Pkt. d) Gewicht (ohne Schneidausrüstung) pro Motorkettensägenklasse: 5 Punkte Berechnungsformel Punkte im Kriterium Vibrationswert (in kg) pro Motorkettensä-genklasse: niedrigstes angebotenes Gewicht (GA) / Gewicht des zu bewertenden Angebotes (GB)*5 Punkte, d.h. (VA/VB)*5 Pkt. Bei den technischen Anforderungen erfolgt pro Motorkettensägeklasse (leicht, mittel-1, mittel-2, schwer) zunächst eine eigenständige Punktermittlung. Die berechnete Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Anschließend werden die Punktzahlen aus dem Kriterium Preis und aus den technischen An-forderungen der vier Motorkettensägenklassen addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Die Summe der Punkte aus dem Zuschlagskriterium Preis und den technischen Anforderun-gen der vier Motorkettensägeklassen bildet die Gesamtpunktzahl (max. 400 Punkte). Der Bie-ter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag (vergl. Beispiel A-03.1 _Wertungsmatrix_Preis und tech. Anforderungen_VOEK155-23). Bei gleicher Gesamtpunktzahl mehrerer Angebote erhält das Angebot mit der höheren Punktzahl im Kriterium „technische Anforderungen“ den Zuschlag, bei gleicher Punktzahl auch im Kriterium „technische Anforderungen“ behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
0.6 %
Preis 40 % Bezogen auf alle Kriterien, den Preis und die technischen Anforderungen in allen vier Motor-kettensägeklassen, kann eine maximale Gesamtpunktzahl von 400 Punkten erreicht werden: 1. Preis: (maximal Punktzahl: 160 Punkte) Der Preis wird ermittelt aus dem im Preisblatt angegebenen Wertungspreis, der sich aus der Summe der Gesamtpreise pro Geräteklasse (einschließlich Starterparket und klas-senzugehöriges Zubehör) in den Positionen 1 bis 4 und dem klassenübergreifenden Zu-behör der Positionen 5 bis 13 zusammensetzt. Die Versandkosten haben nur informatori-schen Charakter (Position 14) und finden daher bei der Gesamtpreisermittlung keine Berücksichtigung. Berechnungsformel Punkte im Kriterium Preis: günstigster angebotener Preis (A) / zu bewertender Preis (B)*160 Punkte, d. h. (A/B)*160 Pkt. Beim Zuschlagskriterium Preis erfolgt eine Motorkettensägenklassenübergreifende Gesamtbetrachtung. Die berechnete Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
0.4 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

1. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen. 2. Bezug des Bieters zu Russland Es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 15.01.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 26090-2025

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