Lieferung, Installation und Wartung von Videokonferenzsystemen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
29.08.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
18.000.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
23.08.2024
CPV-Codes
Videokonferenzeinrichtungen (32232000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
506189-2024
Verfahrensnummer
65b91a44-b1dd-4edd-82a4-6b6253f4037d

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Ostwestfalen-Lippe-IT in Lemgo schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Installation und Wartung von Kamerasystemen, Audiokomponenten sowie kompletten Audio- und Videokonferenzsystemen aus. Der geschätzte Auftragswert beträgt 18 Millionen Euro. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 1.440 Tagen; Angebote müssen bis zum 29. August 2024, 07:00 Uhr, eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über die Lieferung, Installation und Wartung von - Kamerasystemen - Audiokomponenten - Komplettpaket Audio-/Videokonferenzsystemen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Videokonferenzsysteme -zurückversetzt

    Bei allen zu liefernden Komponenten muss es sich um Neuware des Herstellers handeln. Die Geräte müssen hierbei aus einer aktuellen Serienproduktion eines Herstellers stammen. Jede Lieferung muss als Original-Ware in Originalverpackung geliefert werden. Die vom Auftragnehmer gelieferte Hardware darf ausschließlich über die von den Herstellern vorgegebenen autorisierten Vertriebswege bezogen worden sein. Auf Verlangen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber hierüber einen Echtheitsnachweis zu erbringen. Sollte seitens eines Herstellers für eines der hier ausgeschriebenen Produkte ein Registrierungszwang bestehen, so ist diese Leistung durch den Auftragnehmer gegenüber dem Abrufenden zu erbringen und schriftlich zu bestätigen. Zu allen angebotenen Produkten sind die entsprechenden Produkt- / Datenblätter des Herstellers beizufügen. Sofern keine Produkt- / Datenblätter verfügbar sind, sind detaillierte Beschreibungen der abgefragten technischen Eigenschaften oder entsprechend aussagekräftige schriftliche Erklärungen des Herstellers, vorzugsweise mit Original-Firmenstempel und Original-Unterschrift, beizufügen. Es müssen mindestens die abgefragten technischen Eigenschaften, insbesondere die Mindestanforderungen des technischen Lastenheftes, aus den mitzuliefernden Produkt- / Datenblättern hervorgehen.

    Frist: 29.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

s. §§ 123, 124 GWB § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

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LOT-0001 · Videokonferenzsysteme -zurückversetzt

Der Zuschlag erfolgt auf das günstigste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
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Anforderungen

s. §§ 123, 124 GWB § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 15.10.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 623212-2024

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