Lieferung, Installation und Betrieb einer Formularserverlösung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
03.01.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
466.300 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
27.11.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
  • Formularerstellungssoftwarepaket (48325000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
722567-2024
Verfahrensnummer
72b2db1d-0884-44b5-8c5e-2926592979e8

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Ostwestfalen-Lippe-IT mit Sitz in Lemgo beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung eine Formularserverlösung einschließlich Lieferung, Installation und Betrieb. Die Lösung soll den Ausbau digitaler Online-Zugänge für Bürger und Unternehmen in kommunalen Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen unterstützen und die Erstellung sowie Anpassung von Online-Formularen vereinfachen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 466.300 Euro, die Laufzeit umfasst 1.440 Tage; die Angebotsfrist endet am 3. Januar 2025 um 8:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Installation und Betrieb einer Formularserverlösung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Formularserverlösung

    Die Kommunale Verwaltung in NRW hat sich für einen Ausbau der Digitalisierung zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes -NRW entschieden. In diesem Rahmen sollen die Onlinezugänge für Bürger und Unternehmen weiter ausgebaut werden. Das dabei zugrunde liegende Formularwesen soll weiter ausgebaut werden. Ziel ist dabei die Arbeitsprozesse zur Erstellung und Anpassung der Online-Formulare zu vereinfachen. Damit sollen die Mitarbeitenden in den jeweiligen Behörden in der Lage versetzt werden, Anpassungen ohne tiefere Programmierkenntnisse selbständig umzusetzen. Der KDN verspricht sich durch die Auswahl eines geeigneten Formularmanagementsystem eine Beschleunigung der Umsetzung der Anforderungen aus dem Online-Zugangs-Gesetz (OZG). Die Installation der Software erfolgt je nach Auftrag des Abrufenden entweder lokal oder in einem Rechenzentrum seiner Wahl. Der Abrufende kann im Einzelabruf auch bestimmen, dass der Auftragnehmer den Applikationsbetrieb für das Formularmanagement-System für den Abrufenden und seine Kunden übernimmt. Die Nutzung des bereitgestellten Formular-Management Systems kann sowohl durch den Abrufenden selbst als auch durch seine Kunden, denen der Abrufende entweder die Software zur Nutzung als ASP oder SaaS bereitstellt, oder gar zur lokalen Installation unterlizenziert bzw. weiterveräußert. Der KDN beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über die Beschaffung eines solchen Formularmanagementsystems. Die Anforderungen werden im Leistungsverzeichnis (Anlage 1.2) beschrieben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle A-Kriterien Ausschlusskriterien sind, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss des Angebotes führen.

    Frist: 03.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Formularserverlösung

gem. Preisblatt (Anl. 1.3)
50 %
gem. Leistungsverzeichnis (Anl. 1.2)
50 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 19.02.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 110432-2025

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