Wartungs-, Reparatur- und Notdienstleistungen für Haustechnik am Standort Mainz
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 08.12.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 27.10.2026
- CPV-Codes
- Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden (50700000)
- Bekanntmachung
- swr.de
- Bekanntmachungsnummer
- 742260-2026
- Verfahrensnummer
- 58f05ae5-06b1-46ba-9ab8-62f3c9986367
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Südwestrundfunk (SWR) schreibt für seinen Standort Mainz regelmäßige Wartungen sowie bedarfsabhängige Reparaturen und Notdienste für Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Kälteanlagen aus. Bei Notfällen muss Fachpersonal innerhalb von 60 Minuten eintreffen; die Leistungen werden als Gesamtauftrag an einen Auftragnehmer vergeben. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten und kann einmalig um weitere 24 Monate verlängert werden.
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Leistungsbeschreibung
Der Südwestrundfunk (SWR) beabsichtigt, für seine Liegenschaft am Standort Mainz eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Wartungs-, Reparatur- und Notdienstleistungen für die haustechnischen Anlagen der Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär und Kälte (HLSK) abzuschließen. Die haustechnischen Anlagen stellen eine wesentliche Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Gebäudebetriebs sowie die Sicherstellung der betrieblichen Abläufe am Standort Mainz dar. Ziel der Ausschreibung ist die dauerhafte Gewährleistung der Funktionsfähigkeit, Betriebssicherheit und Verfügbarkeit der vorhandenen technischen Anlagen. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe der nachfolgenden drei Leistungsbereiche: 1. Wartungsleistungen Regelmäßige, planmäßige und fachgerechte Durchführung der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Wartungsleistungen an den vorhandenen haustechnischen Anlagen. Hierzu gehören insbesondere die erforderlichen Prüfungen, Funktionskontrollen und Wartungsmaßnahmen einschließlich der Dokumentation der durchgeführten Arbeiten. 2. Reparatur- und Instandsetzungsleistungen Bedarfsabhängige Durchführung von Reparatur- und Instandsetzungsleistungen zur Behebung festgestellter Mängel und Störungen sowie zur Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen. Die Beauftragung erfolgt grundsätzlich nach gesonderter Freigabe durch den Auftraggeber. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreise beziehungsweise Stundenverrechnungssätze. 3. Notdienstbereitschaft und Notdiensteinsätze Vorhaltung und Organisation eines Notdienstes zur Entgegennahme und Bearbeitung dringender technischer Störungen außerhalb der regulären Betriebszeiten. Die Notdienstbereitschaft ist insbesondere werktags von 16:00 Uhr bis 07:00 Uhr, an Wochenenden von Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr sowie an Feiertagen ganztägig sicherzustellen. Bei einem als Notfall eingestuften Ereignis muss qualifiziertes Fachpersonal spätestens innerhalb von 60 Minuten nach Eingang der Störungsmeldung am betroffenen Leistungsort eintreffen. Die Vorhaltung der Notdienstbereitschaft wird über eine gesonderte Bereitschaftspauschale vergütet. Tatsächliche Notdiensteinsätze werden nach den vereinbarten Stundenverrechnungssätzen und Zuschlägen abgerechnet. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen darüber hinaus die Abstimmung und Koordination mit dem Auftraggeber, eine transparente Wartungsplanung, die Nachverfolgung von Störungsmeldungen sowie die nachvollziehbare Dokumentation sämtlicher durchgeführter Leistungen. Die Vergabe erfolgt als Gesamtauftrag an einen Auftragnehmer. Es ist vorgesehen, eine Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten abzuschließen. Dem Auftraggeber wird das einseitige Recht eingeräumt, die Rahmenvereinbarung einmalig um weitere 24 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 48 Monate. Die konkreten Leistungsanforderungen, Anlagen, Wartungsintervalle, Mengenansätze, Ausführungsbedingungen, Preispositionen und Abrechnungsmodalitäten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis (Anlage 02) einschließlich der zugehörigen Vorbemerkungen sowie den weiteren Verfahrens- und Vertragsunterlagen. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen kalkulatorischen Mengen und Wertungsansätze dienen der einheitlichen Angebotskalkulation und Preiswertung. Sie begründen keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf bestimmter Mengen, soweit keine verbindlichen Mindestabnahmemengen ausdrücklich vereinbart sind.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · 2026-44-BAU-EU-X Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Reparatur- und Wartungsleistungen für die Haustechnik (Heizung, Sanitär, Lüftung, Kälte) am SWR-Standort Mainz
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über die Durchführung regelmäßiger Wartungsleistungen, bedarfsabhängiger Reparatur- und Instandsetzungsleistungen sowie die Vorhaltung und Durchführung eines Notdienstes für die haustechnischen Anlagen der Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär und Kälte am SWR-Standort Mainz. Die regelmäßigen Wartungsleistungen umfassen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Anlagen und Wartungspositionen einschließlich der erforderlichen Prüfungen, Funktionskontrollen und Dokumentationen. Reparatur- und Instandsetzungsleistungen werden nach Bedarf und grundsätzlich nach gesonderter Freigabe durch den Auftraggeber beauftragt. Für dringende technische Störungen ist eine Notdienstbereitschaft während der vertraglich festgelegten Zeiten sicherzustellen. Bei als Notfall eingestuften Störungen ist eine maximale Eintreffzeit von 60 Minuten am betroffenen Leistungsort einzuhalten. Die detaillierten Leistungsumfänge, Anlagen, Mengen, Wartungsintervalle, Leistungspositionen und Abrechnungsmodalitäten sind dem Leistungsverzeichnis (Anlage 02) und den weiteren Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten ab wirksamer Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber kann die Rahmenvereinbarung einmalig um weitere 24 Monate verlängern. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 48 Monate.
Frist: 08.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Weitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Nach Ablauf der Angebotsfrist und im Rahmen der Angebotsauswertung kann es zu Nachforderungen bzw. Aufklärungen zu den Angeboten seitens des Auftraggebers kommen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · 2026-44-BAU-EU-X Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Reparatur- und Wartungsleistungen für die Haustechnik (Heizung, Sanitär, Lüftung, Kälte) am SWR-Standort Mainz
- Die Preisbewertung erfolgt auf Grundlage der vom Bieter im Leistungsverzeichnis angegebenen Nettoeinheitspreise und Pauschalen sowie der vom Auftraggeber vorgegebenen Mengen und Wertungsansätze. Berücksichtigt werden insbesondere die Preise für regelmäßige Wartungsleistungen, die Stundenverrechnungssätze für Reparatur- und Instandsetzungsleistungen, die Pauschalen für die Notdienstbereitschaft sowie die Stundenverrechnungssätze und Zuschläge für tatsächliche Notdiensteinsätze. Aus den maßgeblichen Positionsgesamtpreisen des Leistungsverzeichnisses wird für jedes wertbare Angebot eine Gesamtwertungssumme ermittelt. Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtwertungssumme erhält 80 Preispunkte. Die übrigen Angebote werden nach folgender Formel bewertet: P = 80 × (Amin / Ai) Dabei bezeichnet Amin die niedrigste Gesamtwertungssumme aller wertbaren Angebote und Ai die Gesamtwertungssumme des jeweils zu bewertenden Angebots. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus Kapitel 6.4.2 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium-Zahl: 80
- Bewertet werden die vom Bieter verbindlich angebotenen organisatorischen und qualitativen Maßnahmen zur Sicherstellung einer zuverlässigen, transparenten und fachgerechten Durchführung der Wartungs-, Reparatur- und Notdienstleistungen. Die Qualitätsbewertung umfasst fünf Unterkriterien mit jeweils maximal vier Punkten: B1 – Organisation des Personaleinsatzes und der Vertretung (max. 4 Punkte) Bewertet werden die verbindlich angebotenen organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Leistungserbringung. Hierzu gehören insbesondere die Benennung einer zentralen Ansprechfunktion, eine geregelte Vertretung, die Übergabe offener Vorgänge sowie die Koordination und Priorisierung gleichzeitig anfallender Aufgaben. B2 – Wartungsplanung und Termintransparenz (max. 4 Punkte) Bewertet werden die angebotenen Maßnahmen zur Planung, Aktualisierung und Nachverfolgung der Wartungstermine. Berücksichtigt werden insbesondere die verbindliche Wartungsterminplanung, ein digitaler Wartungsjahresplan, die Information über Terminänderungen sowie die digitale Bereitstellung des aktuellen Erledigungsstatus je Anlage. B3 – Organisation und Nachverfolgung der Störungsbearbeitung (max. 4 Punkte) Bewertet werden die organisatorischen Maßnahmen zur Annahme, Weiterleitung, Bearbeitung und Nachverfolgung von Störungsmeldungen. Berücksichtigt werden insbesondere geregelte Zuständigkeiten, Eskalationswege, die Überwachung offener Vorgänge sowie eine vollständige Dokumentation des Störungsverlaufs. B4 – Wartungs- und Störungsdokumentation (max. 4 Punkte) Bewertet werden die angebotenen Dokumentationsfunktionen und die verbindlich zugesagten Bereitstellungszeiten für Wartungs- und Störungsberichte. Berücksichtigt werden insbesondere strukturierte digitale Berichte, eindeutige Anlagenzuordnungen, digitale Zeitstempel, Materialnachweise und eine nachvollziehbare Mängelverfolgung. B5 – Telefonische Erstreaktion (max. 4 Punkte) Bewertet wird die verbindlich zugesagte maximale Zeit bis zur qualifizierten telefonischen Rückmeldung nach Eingang einer Störungsmeldung. Die Bewertung erfolgt nach folgenden Stufen: • Maximal 30 Minuten: 1 Punkt • Maximal 20 Minuten: 2 Punkte • Maximal 10 Minuten: 3 Punkte • Maximal 5 Minuten: 4 Punkte Bei fehlender bewertbarer Angabe oder fehlendem geforderten Nachweis werden 0 Punkte vergeben. Die vertraglich vorgeschriebene maximale Eintreffzeit von 60 Minuten am Leistungsort bei einem Notfall bleibt unabhängig von der erreichten Punktzahl verbindlich. Die Bewertung sämtlicher Qualitätsunterkriterien erfolgt anhand der in Kapitel 6.4.1 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen beschriebenen Bewertungsstufen und Nachweise. Die in den Kriterien B1 bis B5 erreichten Punkte werden addiert. Insgesamt können maximal 20 Qualitätspunkte erreicht werden. Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Addition der Preis- und Qualitätspunkte. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit der höheren Punktzahl im Bereich der Service- und Ausführungsaspekte den Zuschlag. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium – Zahl: 20
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Weitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Nach Ablauf der Angebotsfrist und im Rahmen der Angebotsauswertung kann es zu Nachforderungen bzw. Aufklärungen zu den Angeboten seitens des Auftraggebers kommen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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