Rahmenvertrag für den Austausch von Umluftkühlgeräten

Status
Vergeben
Angebotsfrist
11.11.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
253.125 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
10.10.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen (45331200)
  • Diverse Reparatur- und Wartungsdienste (50800000)
Bekanntmachung
evergabe.nrw.de
Bekanntmachungsnummer
665648-2025
Verfahrensnummer
3af92581-7671-48a4-a505-f306372980a1

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Hochschule Bielefeld beschafft im Hauptgebäude den schrittweisen Austausch von Umluftkühlgeräten (ULKs) einschließlich Demontage und Montage. Geplant sind insgesamt 40 Geräte: 16 im Jahr 2025 sowie jeweils 8 in den Jahren 2026 bis 2028; die Arbeiten werden abhängig vom Bedarf und dem Veranstaltungsbetrieb der Labore durchgeführt und nach Zeitaufwand abgerechnet. Der geschätzte Auftragswert beträgt 253.125 Euro, die Vertragsdauer rund 1.460 Tage, und die Frist zur Angebotsabgabe endet am 11. November 2025 um 09:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Im Hauptgebäude müssen die Umluftkühlgeräte (ULKs) sukzessive ausgetauscht werden, da diese von minderer Qualität sind. Besonders problematisch ist die schwere Verkleidung, die dazu führt, dass die Kunststoff-Kondensatwannen brechen. Anfangs wurde versucht, die Wannen zu schweißen, jedoch mit nur mäßigem Erfolg. Da die Kondensatwanne gleichzeitig das Hauptgehäuse des Umluftkühlers bildet, ist eine anderweitige Reparatur nicht möglich, sodass nur ein vollständiger Austausch bleibt. Zusätzlich ist die Wartungsfreundlichkeit stark eingeschränkt, wodurch eine Reinigung gemäß VDI 6022 nie vollständig sichergestellt werden konnte. Eine gründliche Kontrolle war daher kaum möglich. Um dieses Defizit schrittweise zu beheben, werden die Umluftkühlgeräte sukzessive ausgetauscht - abhängig von den Erfordernissen sowie den zeitlichen Gegebenheiten der Labore, Klausuren und weiteren Veranstaltungen. Da die Demontage und Montage der ULKs leistungsmäßig stark variieren, beispielsweise durch unterschiedliche Einbauhöhen, Einbaulagen (in Deckenverkleidungen, freihängend etc.), ist eine genaue Kalkulation im Voraus nicht möglich. Aus diesem Grund erfolgt die Abrechnung der Arbeiten auf Basis eines Stundennachweises.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag Sanierung Umluftkühlgeräte

    Basierend auf der aktuellen Situation sind folgende Mengen an Umluftkühlgeräten geplant: 2025: 16 Stück 2026: 8 Stück 2027: 8 Stück 2028: 8 Stück Diese Mengen dienen als Planungsgrundlage für diese Ausschreibung.

    Frist: 11.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 2 + 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 4 + 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 6 - 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 4 Nr. 1 + 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 7 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 8 + 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Wir behalten uns vor, Fehlende Unterlagen nach der Angebotsprüfung nachzufordern.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvertrag Sanierung Umluftkühlgeräte

Die Preise der Sanierung der Umluftkühlgeräte werden als Gesamtsumme gemäß Leistungsverzeichnis bewertet. Bei der Wertung des Preises erhält der Bieter mit dem niedrigsten Nettopreis die vollen Punkte in der Wertung. Die weiteren Bieter erhalten jeweils die Punktzahl dieses niedrigsten Nettopreises, geteilt durch den vom jeweiligen Bieter angebotenen Nettopreis.
200 %
Die Preise zur Lieferung der ULK werden als Gesamtsumme gemäß Leistungsverzeichnis bewertet. Bei der Wertung des Preises erhält der Bieter mit dem niedrigsten Nettopreis die vollen Punkte in der Wertung. Die weiteren Bieter erhalten jeweils die Punktzahl dieses niedrigsten Nettopreises, geteilt durch den vom jeweiligen Bieter angebotenen Nettopreis.
200 %
Die Entfernung vom Unternehmensstandort des Lieferanten zum Projektstandort wird auf Grundlage von Google Maps (kürzeste Fahrstrecke) bewertet. Nachhaltigkeitsaspekt: Eine geringere Entfernung reduziert nicht nur Transportkosten, sondern auch die durch den Transport verursachten CO2- Emissionen. Durch die Bevorzugung standortnaher Lieferanten wird die Umweltbelastung verringert und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Darüber hinaus wird die regionale Wirtschaft gestärkt, was langfristig nachhaltige Wertschöpfungsketten fördert. Betrieblicher Vorteil: Die Nähe des Lieferanten ermöglicht zudem kürzere Reaktionszeiten bei akutem Bedarf, z. B. beim Tausch von Umluftkühlgeräten bei Ausfall. Dadurch kann die Betriebssicherheit erhöht und Ausfallzeiten minimiert werden.
200 %
Bei der Instandhaltung von technischen Anlagen sind gemäß TRBS 1203 Befähigte Personen einzusetzen. Um die Befähigung nachzuweisen, muss das eingesetzte Personal über entsprechende Nachweise verfügen: 1. Sachkundenachweis Gesellen-/Facharbeiterbriefe im Bereich Kälte-/Klimatechnik Der Auftragnehmer (AN) hat im Rahmen der Arbeiten an den Umluftkühlgeräten folgende qualifikationsbezogene Nachweise einzureichen, um sicherzustellen, dass sämtliche Tätigkeiten durch fachkundiges und gesetzlich befähigtes Personal ausgeführt werden: Erforderliche Nachweise: - Facharbeiterqualifikation: Mindestens zwei (3) gültige Facharbeiterbriefe/Gesellenbriefe im Bereich Kälte- und Klimatechnik, VDI 6022 - Hygieneschulung: Aktuelle Schulungsnachweise nach VDI 6022 Kategorie B, Die Schulung darf nicht älter als 5 Jahre sein, Mindestens zwei (2) Mitarbeitende müssen entsprechend geschult sein F-Gase-Verordnung (ChemKlimaschutzV / F-GasV): Zertifizierungsnachweise gemäß §6 ChemKlimaschutzV (F-Gase- Zertifikate), Auch diese Nachweise dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, Sie müssen auf natürliche Personen ausgestellt sein, nicht nur auf das Unternehmen 2. Qualifikation für Dämmarbeiten mit Armaflex (technische Isolierung) Erforderlich: Keine gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierung, Empfohlen: Nachweis über Schulung oder praktische Erfahrung, z. B.: Teilnahme an einem Armacell-Schulungsprogramm (Hersteller von Armaflex) Nachweis der Tätigkeit als technischer Isolierer oder im HKLS-Bereich Wichtig ist die fachgerechte Ausführung (z. B. dichte Verklebung, Dampfsperre), sonst drohen Kondensatschäden 3. Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) Für das Abklemmen und Anklemmen von elektrischen Leitungen: Erforderlich: Elektrofachkraft (EFK) nach DIN VDE 1000- 10 oder Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) unter Anleitung einer EFK Nachweis über: Abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung (z. B. Elektroniker, Mechatroniker für Kältetechnik) Oder EUP-Schulung mit jährlicher Unterweisung - Wichtig: Nur Elektrofachkräfte dürfen selbstständig elektrische Verbindungen herstellen/ändern Form der Einreichung: Kopien oder digitale Scans der Nachweise, Deutlich lesbare Angaben: Name, Ausstellungsdatum, Schulungsträger / Kammer, Einzureichen bei Abgabe des Angebotes
150 %
Die vorgelegte EPD dient als Nachweis der Umweltwirkungen eines Bauprodukts über seinen gesamten Lebenszyklus gemäß ISO 14025 und EN 15804. Bewertet werden insbesondere Transparenz, Vollständigkeit sowie die Relevanz der deklarierten Umweltdaten für das konkrete Bauvorhaben.
250 %

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Anforderungen

§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 2 + 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 4 + 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 6 - 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 4 Nr. 1 + 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 7 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 8 + 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Wir behalten uns vor, Fehlende Unterlagen nach der Angebotsprüfung nachzufordern.

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1 Eintrag
  1. 24.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 860137-2025

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