Lieferung, Installation und Inbetriebnahme automatischer Fahrgastzählsysteme für Busse

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.01.2025, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
23.12.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Fahrzeugzählanlagen (30144300)
  • Sensoren (35125100)
  • Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen (50100000)
  • Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
790586-2024
Verfahrensnummer
d4761217-7ff7-4f8b-ae68-d2e09a6bcbbc

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Landratsamt Tuttlingen beschafft als Aufgabenträger des öffentlichen Nahverkehrs automatische Fahrgastzählsysteme für seine Omnibusse im Landkreis Tuttlingen. Zunächst sollen 31 Busse ausgestattet werden; über Folgeabrufe können bis zu 57 weitere Fahrzeuge hinzukommen, sodass insgesamt maximal 88 Busse erfasst werden. Zum Auftrag gehören auch ein Hintergrundsystem zur Flotten- und Geräteverwaltung, Fernwartung und Datenübertragung sowie die Zertifizierung der Systeme nach den Anforderungen des Landes Baden-Württemberg und der VDV-Schrift 457 V2.1. Die Erstinstallation und Inbetriebnahme muss bis zum 31. Dezember 2025 erfolgen; die Vertragslaufzeit beträgt 1460 Tage.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Das Landratsamt Tuttlingen als Aufgabenträger des öffentlichen Nahverkehrs im Landkreis Tuttlingen möchte die vorhandenen Fahrzeuge (Omnibusse) mit automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) ausstatten. In der Ausschreibung soll ein Unternehmen gefunden werden, das entsprechende Systeme liefert und in den Fahrzeugen installiert und in Betrieb nimmt. Die Fahrgastzählsysteme müssen die Anforderungen des Landes Baden-Württemberg (Anlage 7 „Anforderungskatalog AFZS“) und der einschlägigen VDV-Schrift 457 V2.1 erfüllen, entsprechend zertifiziert werden und die Daten an ein regionales Hintergrundsystem senden. Die Zählsysteme müssen unabhängig von der Versorgung der Fahrzeuge mit Netz- und Fahrplandaten und unabhängig von der Fahreranmeldung funktionieren. Ein Programm zur Auswertung der Zähldaten ist nicht Bestandteil des Vergabeverfahrens, wohl aber ein Hintergrundsystem zur Verwaltung der Flotte und Geräte, zur Fernwartung und Datenübertragung. Die Beschaffung erfolgt mit Mitteln der FGVFG-Förderung des Landes Baden-Württemberg und steht unter dem Vorbehalt einer positiven Gremienentscheidung. Für den Fall, dass dem Auftraggeber - wider Erwarten - die beantragten Fördermittel versagt werden sollten oder - ebenfalls wider Erwarten - die notwendige Gremienzustimmung nicht erteilt werden sollte, bleibt daher eine Aufhebung des Verfahrens ausdrücklich vorbehalten. Im Erstabruf ist die Beschaffung der Ausrüstung für 31 Busse (25 Solobusse, 5 Gelenkbusse mit 3 Türen, 1 Gelenkbus mit 4 Türen) vorgesehen. Die über den Erstabruf zu beschaffende Ausrüstung entspricht auch dem voraussichtlichen Bedarf des Auftraggebers. Darüber hinaus können über den Rahmenvertrag die Fahrzeugausrüstungen für bis zu 57 weitere Fahrzeuge (53 Solobusse, 3 Gelenkbusse mit 3 Türen, 1 Gelenkbus mit 4 Türen) in Form von Folgeabrufen beschafft werden. Maximal werden über diesen Rahmenvertrag daher 88 Fahrzeuge mit automatischen Fahrgastzählsystemen ausgerüstet. Die von dem Erstabruf umfassten Fahrzeuge sind bis spätestens zum 31.12.2025 mit den ausgeschriebenen Systemen auszustatten und in Betrieb zu nehmen. Die Ausrüstung für die von etwaigen Folgeabrufen umfassten Fahrzeuge kann bis spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Recht des Auftraggebers; ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf weiterer Fahrgastzählsysteme besteht nicht. Näheres ergibt sich aus dem Entwurf der Leistungsbeschreibung, welche bereits mit dem Teilnahmewettbewerb zur näheren Information auf der Vergabeplattform subreport bereitgestellt wird. Da es sich bei der Leistungsbeschreibung lediglich um einen Entwurf handelt, bleiben Änderungen im weiteren Verlauf des Verfahrens ausdrücklich vorbehalten.

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag über automatische Fahrgastzählsysteme für den Landkreis Tuttlingen

    Das Landratsamt Tuttlingen als Aufgabenträger des öffentlichen Nahverkehrs im Landkreis Tuttlingen möchte die vorhandenen Fahrzeuge (Omnibusse) mit automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) ausstatten. In der Ausschreibung soll ein Unternehmen gefunden werden, das entsprechende Systeme liefert und in den Fahrzeugen installiert und in Betrieb nimmt. Die Fahrgastzählsysteme müssen die Anforderungen des Landes Baden-Württemberg (Anlage 7 „Anforderungskatalog AFZS“) und der einschlägigen VDV-Schrift 457 V2.1 erfüllen, entsprechend zertifiziert werden und die Daten an ein regionales Hintergrundsystem senden. Die Zählsysteme müssen unabhängig von der Versorgung der Fahrzeuge mit Netz- und Fahrplandaten und unabhängig von der Fahreranmeldung funktionieren. Ein Programm zur Auswertung der Zähldaten ist nicht Bestandteil des Vergabeverfahrens, wohl aber ein Hintergrundsystem zur Verwaltung der Flotte und Geräte, zur Fernwartung und Datenübertragung. Die Beschaffung erfolgt mit Mitteln der FGVFG-Förderung des Landes Baden-Württemberg und steht unter dem Vorbehalt einer positiven Gremienentscheidung. Für den Fall, dass dem Auftraggeber - wider Erwarten - die beantragten Fördermittel versagt werden sollten oder - ebenfalls wider Erwarten - die notwendige Gremienzustimmung nicht erteilt werden sollte, bleibt daher eine Aufhebung des Verfahrens ausdrücklich vorbehalten. Im Erstabruf ist die Beschaffung der Ausrüstung für 31 Busse (25 Solobusse, 5 Gelenkbusse mit 3 Türen, 1 Gelenkbus mit 4 Türen) vorgesehen. Die über den Erstabruf zu beschaffende Ausrüstung entspricht auch dem voraussichtlichen Bedarf des Auftraggebers. Darüber hinaus können über den Rahmenvertrag die Fahrzeugausrüstungen für bis zu 57 weitere Fahrzeuge (53 Solobusse, 3 Gelenkbusse mit 3 Türen, 1 Gelenkbus mit 4 Türen) in Form von Folgeabrufen beschafft werden. Maximal werden über diesen Rahmenvertrag daher 88 Fahrzeuge mit automatischen Fahrgastzählsystemen ausgerüstet. Die von dem Erstabruf umfassten Fahrzeuge sind bis spätestens zum 31.12.2025 mit den ausgeschriebenen Systemen auszustatten und in Betrieb zu nehmen. Die Ausrüstung für die von etwaigen Folgeabrufen umfassten Fahrzeuge kann bis spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Recht des Auftraggebers; ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf weiterer Fahrgastzählsysteme besteht nicht. Näheres ergibt sich aus dem Entwurf der Leistungsbeschreibung, welche bereits mit dem Teilnahmewettbewerb zur näheren Information auf der Vergabeplattform subreport bereitgestellt wird. Da es sich bei der Leistungsbeschreibung lediglich um einen Entwurf handelt, bleiben Änderungen im weiteren Verlauf des Verfahrens ausdrücklich vorbehalten.

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Formblatt E1. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bewerber selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG, Formblatt E2. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bewerber selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Es gilt § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvertrag über automatische Fahrgastzählsysteme für den Landkreis Tuttlingen

Preis
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Formblatt E1. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bewerber selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG, Formblatt E2. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bewerber selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Es gilt § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 04.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 434708-2025

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.