Lebensmittel zur Ergänzung der Mittagsverpflegung in 32 Kindertageseinrichtungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 19.09.2024, 10:15 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 786.950 EUR
- Lose
- 4
- Auftraggeber
- Stadt Erlangen - Amt 51
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 12.08.2024
- CPV-Codes
- Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse (15000000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 482827-2024
- Verfahrensnummer
- 5c703ef1-24a9-44d8-913f-7ff5db5af452
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Erlangen, Amt 51, beschafft Lebensmittel zur Ergänzung der Mittagsverpflegung für 32 städtische Kindertageseinrichtungen in Erlangen. Vorgesehen ist eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren und der Option auf eine einjährige Verlängerung. Der geschätzte Gesamtwert beträgt rund 786.950 Euro; die Leistung ist in vier regionale Lose für Nord, Ost, Süd und West aufgeteilt. Angebote können bis zum 19. September 2024 um 08:15 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Zukauf von Lebensmittel als Ergänzung zur Mittagsverpflegung für die 32 städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Erlangen. Rahmenvereinbarung über 3 Jahre mit der Option auf eine 1-jährige Verlängerung.
Leistungen nach Losen (4)
LOT-0001 · Nord172.145,31 EUR
Zukauf von Lebensmittel als Ergänzung zur Mittagsverpflegung für die 32 städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Erlangen. Rahmenvereinbarung über 3 Jahre mit der Option auf eine 1-jährige Verlängerung.
Frist: 19.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Ost221.329,69 EUR
Zukauf von Lebensmittel als Ergänzung zur Mittagsverpflegung für die städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Erlangen. Rahmenvereinbarung über 3 Jahre mit der Option auf eine 1-jährige Verlängerung.
Frist: 19.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Sued196.737,5 EUR
Zukauf von Lebensmittel als Ergänzung zur Mittagsverpflegung für die städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Erlangen. Rahmenvereinbarung über 3 Jahre mit der Option auf eine 1-jährige Verlängerung.
Frist: 19.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · West196.737,5 EUR
Zukauf von Lebensmittel als Ergänzung zur Mittagsverpflegung für die städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Erlangen. Rahmenvereinbarung über 3 Jahre mit der Option auf eine 1-jährige Verlängerung.
Frist: 19.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind. Der Bieter erklärt, dass - dass die von ihm angegebenen Informationen genau und korrekt sind und es sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst ist, - dass er in der Lage ist, auf Anfrage unverzüglich die Bescheinigungen und anderen genannten dokumentarischen Nachweise beizubringen, außer wenn der öffentliche Auftraggeber über die Möglichkeit verfügt, die betreffenden zusätzlichen Unterlagen direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank in einem Mitgliedsstaat abzurufen, - dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Betragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. - dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Sofern ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, wird das Unternehmen ihn auf Verlangen vorlegen. - ob er Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist. Falls ja, wird er den Nachweis dazu auf gesonderte Anforderung vorlegen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Bieter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen. Hilfsweise genügen entsprechende Bescheinigungen des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Nord
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
- 100 %
LOT-0002 · Ost
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
- 100 %
LOT-0003 · Sued
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
- 100 %
LOT-0004 · West
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind. Der Bieter erklärt, dass - dass die von ihm angegebenen Informationen genau und korrekt sind und es sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst ist, - dass er in der Lage ist, auf Anfrage unverzüglich die Bescheinigungen und anderen genannten dokumentarischen Nachweise beizubringen, außer wenn der öffentliche Auftraggeber über die Möglichkeit verfügt, die betreffenden zusätzlichen Unterlagen direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank in einem Mitgliedsstaat abzurufen, - dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Betragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. - dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Sofern ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, wird das Unternehmen ihn auf Verlangen vorlegen. - ob er Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist. Falls ja, wird er den Nachweis dazu auf gesonderte Anforderung vorlegen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Bieter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen. Hilfsweise genügen entsprechende Bescheinigungen des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 13.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 765431-2024
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