Belieferung der Hochschulgastronomie mit Kaltgetränken
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 02.12.2025, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.726.804,78 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Studierendenwerk München Oberbayern
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 03.11.2025
- CPV-Codes
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- Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse (15000000)
- Alkoholische Getränke (15911000)
- Alkoholfreie Getränke (15980000)
- Erfrischungsgetränke (15982000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 726988-2025
- Verfahrensnummer
- 286fbf2e-3e75-46ba-b442-62953183b4f0
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Studierendenwerk München Oberbayern sucht ein Unternehmen für die Belieferung seiner Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Kaltgetränken. Vorgesehen ist eine Rahmenvereinbarung mit einem geschätzten Wert von rund 1,73 Millionen Euro für den Raum München. Die Laufzeit ist vom 1. März 2026 bis zum 29. Februar 2028 geplant, mit zwei optionalen Verlängerungen um jeweils ein Jahr bis maximal 28. Februar 2030; Angebote können bis zum 2. Dezember 2025, 12:00 Uhr, eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Kaltgetränken. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.03.2026 und endet am 29.02.2028, mit der Option auf 2-malige Verlängerung um ein Jahr, bis max. 28.02.2030. Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist. Die Preisbindung ist jeweils auf 6 Monate beschränkt. Für die Laufzeit vom 01.03.2026 bis 31.08.2026 gilt der Angebotspreis aus der Ausschreibung. Die Preisanpassung findet anschließend 2 mal im Jahr zu den Stichtagen 01.09. und 01.03. gemäß der Preisgleitklausel-Regelung in den Vergabeunterlagen statt.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Kaltgetränke1.726.804,78 EUR
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Kaltgetränken. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.03.2026 und endet am 29.02.2028, mit der Option auf 2-malige Verlängerung um ein Jahr, bis max. 28.02.2030. Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist. Die Preisbindung ist jeweils auf 6 Monate beschränkt. Für die Laufzeit vom 01.03.2026 bis 31.08.2026 gilt der Angebotspreis aus der Ausschreibung. Die Preisanpassung findet anschließend 2 mal im Jahr zu den Stichtagen 01.09. und 01.03. gemäß der Preisgleitklausel-Regelung in den Vergabeunterlagen statt.
Frist: 02.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123 & 124 GWB Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Kaltgetränke
- Preis: max. 80 Punkte (Einzelheiten siehe Wertungskriterien_Kaltgetränke.pdf)
- Schwellenwert Frei-Haus Lieferung: max. 2 Punkte (Einzelheiten siehe Wertungskriterien_Kaltgetränke.pdf)
- Lieferkosten: max. 1 Punkt (Einzelheiten siehe Wertungskriterien_Kaltgetränke.pdf)
- Mindestbestellmenge: max. 3 Punkte (Einzelheiten siehe Wertungskriterien_Kaltgetränke.pdf)
- Liefergebiet: max. 3 Punkte (Einzelheiten siehe Wertungskriterien_Kaltgetränke.pdf)
- Wunschmarke: max. 1 Punkt (Einzelheiten siehe Wertungskriterien_Kaltgetränke.pdf)
- Nachhaltigkeit: max. 5 Punkte; unterteilt in 7 Unterkritierien (Einzelheiten siehe Wertungskriterien_Kaltgetränke.pdf)
- Qualitätseigenschaften (Musterware): max. 5 Punkte unterteilt in 3 Unterkritieren (Einzelheiten siehe Wertungskriterien_Kaltgetränke.pdf)
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Gemäß § 123 & 124 GWB Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 12.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 102956-2026
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