Konzeption und Durchführung von Kommunikationstrainings für die AOK Hessen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
31.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
AOK - Die Gesundheitskasse in HessenProfil ansehen
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
02.03.2026
Bekanntmachungsnummer
142206-2026
Verfahrensnummer
4125257b-84ff-4955-b406-93e26634470d
CPV-Codes
79998000 · Coaching; 80000000 · Allgemeine und berufliche Bildung; 80522000 · SchulungsseminareMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die AOK Hessen schreibt die Konzeption und Durchführung von Kommunikationstrainings für ihre Mitarbeitenden und Führungskräfte aus. Ziel ist die Stärkung von Kompetenzen in den Bereichen Kooperation, Kundenorientierung und Zielerreichung. Die Trainings sind für Gruppen von etwa 12 Personen konzipiert.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Konzeption und Durchführung von Kommunikationstrainings mit verschiedenen Schwerpunkten und Zielen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Konzeption und Durchführung von modernen Kommunikationstrainings für die AOK Hessen

    Leistungsgegenstand sind die Konzeption und Durchführung von Kommunikationstrainings (Gruppentrainings, Teilnehmerinnen/Teilnehmer ca. 12 Personen) mit verschiedenen Schwerpunkten und Zielen. Die Kommunikationstrainings dienen dazu, die Kompetenzen unserer Mitarbeitenden (inkl. Führungskräfte) in den Dimensionen Integrations- und Kooperationsfähigkeit, Kunden- und Vertriebsorientierung sowie Ziel- und Ergebnisorientierung zu entwickeln. Sämtliche Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Der Auftraggeberin ist eine gender-gerechte Sprache sowohl während der Trainings als auch in den Trainingsunterlagen wichtig. Die Trainings können sich inhaltlich auf die schriftliche Kommunikation der Mitarbeitenden (z. B. in Präsentationen, Berichten, Briefen, Chats, E-Mails) und auch die mündliche Kommunikation (z. B. in Videokonferenzen, telefonisch, persönlich in Beratungsgesprächen, bei Präsentationen) beziehen. Der Fokus kann auf Gespräche mit Kundinnen und Kunden, Vertragspartnerinnen und -partnern, Gespräche zwischen den Mitarbeitenden untereinander und/oder zwischen Mitarbeitenden und Entscheidern liegen. Pro Vertragsjahr werden voraussichtlich 40 Trainingstage abgenommen. Die geschätzte Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren beläuft sich auf ca. 200 Trainingstage. Die Trainingstage erstrecken sich auf das gesamte Vertragsjahr. In der Regel stehen die Trainingstermine mindestens zwei bis drei Monate im Voraus fest.

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers (Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer 4 der Anlage B.04). Es liegen keine Gründe für einen Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB: - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass außerdem kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass sein Unternehmen nicht wegen einem der in den §§ 123 und 124 GWB genannten oder vergleichbarer Gründe von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist; auch ist kein Ausschlussverfahren anhängig. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers (Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer 4 der Anlage B.04). Es liegen keine Gründe für einen Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB: - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass außerdem kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass sein Unternehmen nicht wegen einem der in den §§ 123 und 124 GWB genannten oder vergleichbarer Gründe von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist; auch ist kein Ausschlussverfahren anhängig. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 01.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 373280-2026
Vergleichbare Verfahren47vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag54 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 10 Vergaben

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AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

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