Kommunikations-, Marketing- und Öffentlichkeitsarbeitsleistungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
24.10.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
24.09.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (79000000)
  • Öffentlichkeitsarbeit (79416000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
574262-2024
Verfahrensnummer
a3843c16-7198-4749-bf99-a23846aee48d

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Thüringer Aufbaubank, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, sucht eine Agentur für Kommunikations- und Marketingmaßnahmen sowie Öffentlichkeitsarbeit. Gegenstand ist eine Rahmenvereinbarung für Leistungen in der Region Erfurt mit einer Laufzeit von 730 Tagen. Angebote müssen bis zum 24. Oktober 2024 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen im Bereich Kommunikations- und Marketingmaßnahmen sowie Öffentlichkeitsarbeit

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Marketingagentur-Leistungen

    Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen im Bereich Kommunikations- und Marketingmaßnahmen sowie Öffentlichkeitsarbeit

Anforderungen an deinen Betrieb

Das Kriterium ist nur beispielhaft ausgewählt. Es gelten alle Ausschlussgründe gem. §123 und §124 GWB. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Angebote werden gem. § 56 VgV auf Vollständigkeit und fachliche sowie rechnerische Richtigkeit geprüft. Der öffentliche Auftraggeber kann Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Marketingagentur-Leistungen

Die qualitativen Kriterien setzen sich zusammen aus den Unterkriterien Konzept (20 %), Testaufgabe (25 %) und Bieterpräsentation (25 %).
In die Ermittlung des Zuschlagskriteriums "Preis" fließen die vom Bieter in der Anlage Preisblatt gemachten Angaben ein. Das Angebot mit dem günstigsten Angebotsvergleichspreis erhält 30 Punkte. Die weiteren Angebote erhalten Punkte im Verhältnis ihres Angebotsvergleichspreises zum günstigsten Angebotsvergleichspreis.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Das Kriterium ist nur beispielhaft ausgewählt. Es gelten alle Ausschlussgründe gem. §123 und §124 GWB. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Angebote werden gem. § 56 VgV auf Vollständigkeit und fachliche sowie rechnerische Richtigkeit geprüft. Der öffentliche Auftraggeber kann Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.02.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 121689-2025

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