Fahrradleasing für Mitarbeitende im Rahmen der Entgeltumwandlung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
02.04.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
28.03.2025
CPV-Codes
Finanzierungs-Leasing (66114000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
201313-2025
Verfahrensnummer
d1191546-0d03-4f0d-9fdd-c48af5057d03

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Thüringer Aufbaubank AöR in Erfurt sucht einen Dienstleister für ein Fahrradleasingangebot für ihre Mitarbeitenden. Vorgesehen ist eine Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage die Aufbaubank einzelne Leasingverträge abschließt, Nutzungs- und Überlassungsverträge regelt und die Gehaltsumwandlung organisiert. Die Laufzeit beträgt 1.440 Tage, die Angebotsfrist endet am 2. April 2025 um 08:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Fahrradleasingangebotes im Rahmen der Entgeltumwandlung für Mitarbeiter der Thüringer Aufbaubank

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Fahrradleasingangebotes im Rahmen der Entgeltumwandlung für Mitarbeiter der Thüringer Aufbaubank

    Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Fahrradleasingangebots über eine freiwillige Entgeltumwandlung für Mitarbeiter des Auftraggebers. Dazu schließt der Auftraggeber auf Grundlage der zu vergebenden Rahmenvereinbarung die jeweiligen Einzel-Leasingverträge mit dem Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber vereinbart entsprechende Nutzungs- und Überlassungsverträge mit den Rechten und Pflichten der Mitarbeiter und regelt die Gehaltsumwandlung. Leasingnehmer wird der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist dabei an die Vorgaben der Tarifverträge für die öffentlichen Banken in ihrer jeweils geltenden Fassung gebunden. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate.

    Frist: 02.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Das Kriterium ist nur beispielhaft ausgewählt. Es gelten alle Ausschlussgründe gem. §123 und §124 GWB. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Angebote werden gem. § 56 VgV auf Vollständigkeit und fachliche sowie rechnerische Richtigkeit geprüft. Der öffentliche Auftraggeber kann Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Fahrradleasingangebotes im Rahmen der Entgeltumwandlung für Mitarbeiter der Thüringer Aufbaubank

In die Ermittlung des Zuschlagskriteriums "Preis" fließen die vom Bieter in der Anlage Preisblatt gemachten Angaben ein. Das Angebot mit dem günstigsten Angebotspreis erhält 300 Punkte (Maximalpunktzahl). Die weiteren Angebote erhalten Punkte im Verhältnis ihres Angebotsvergleichspreises zum günstigsten Angebotsvergleichspreis.
30 %
Die qualitativen Kriterien setzen sich zusammen aus den Unterkriterien Konzept (45 %), Online-Portal (15 %) und Bieterpräsentation (10 %).
70 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Das Kriterium ist nur beispielhaft ausgewählt. Es gelten alle Ausschlussgründe gem. §123 und §124 GWB. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Angebote werden gem. § 56 VgV auf Vollständigkeit und fachliche sowie rechnerische Richtigkeit geprüft. Der öffentliche Auftraggeber kann Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 12.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 298931-2025

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