Implementierung eines Echtzeitlokalisierungssystems für medizinische und nichtmedizinische Geräte

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Universitätsklinikum Halle (Saale) AöRProfil ansehen
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
11.02.2026
Bekanntmachungsnummer
99454-2026
Verfahrensnummer
d787abe9-03ae-46a0-8f5b-defd731bbabb
CPV-Codes
32430000 · Fernnetz; 35125100 · Sensoren; 72260000 · Dienstleistungen in Verbindung mit SoftwareMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Das Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR beschafft die Implementierung eines Echtzeitlokalisierungssystems (RTLS), das medizinische und nichtmedizinische Geräte auf einer digitalen Karte verfolgt. Das System soll die bestehende Hard- und Softwareinfrastruktur nutzen und Transportaufträge automatisiert an die vorhandene Logistiksoftware von DYNAMED weiterleiten. Ziel ist es, Abläufe und Prozesse am Universitätsklinikum Halle (Saale) effizienter zu gestalten und die digitale Weiterentwicklung des gesamten Klinikums zu unterstützen; ein Zeitrahmen und eine Größenordnung sind nicht angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Ziel der hiesigen Ausschreibung ist die Implementierung eines Echtzeitlokalisierungssystems (RTLS), welches die bestehende Hard- und Softwareinfrastruktur des Universitätsklinikums Halle (Saale) nutzt, um zum einen die Echtzeitverfolgung von medizinischen und nichtmedizinischen Geräten auf einer digitalen Karte zu visualisieren. Zum anderen soll eine automatisierte Transportauftragsweitersetzung in der bestehenden Logistiksoftware der Fa. DYNAMED GmbH ermöglicht werden. Damit sollen Abläufe und Prozesse effizienter gestaltet werden. Die Software soll als strategischer Baustein für die Weiterentwicklung der digitalen und prozessualen Landschaft des gesamten UKH aufgebaut werden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Echtzeitlokalisierungssystem (RTLS) für das Universitätsklinikum Halle (Saale)

    Ziel der hiesigen Ausschreibung ist die Implementierung eines Echtzeitlokalisierungssystems (RTLS), welches die bestehende Hard- und Softwareinfrastruktur des Universitätsklinikums Halle (Saale) nutzt, um zum einen die Echtzeitverfolgung von medizinischen und nichtmedizinischen Geräten auf einer digitalen Karte zu visualisieren. Zum anderen soll eine automatisierte Transportauftragsweitersetzung in der bestehenden Logistiksoftware der Fa. DYNAMED GmbH ermöglicht werden. Damit sollen Abläufe und Prozesse effizienter gestaltet werden. Die Software soll als strategischer Baustein für die Weiterentwicklung der digitalen und prozessualen Landschaft des gesamten UKH aufgebaut werden. Das UKH beabsichtigt zunächst die Implementierung eines Echtzeitlokalisierungssystems (RTLS) in den Bereichen Medizintechnik und Logistik. Das RTLS ermöglicht es, den genauen Standort von Geräten oder Objekten in Echtzeit zu erfassen. Dazu wird an jedem Gerät/Objekt ein kleiner Sender (mobiler Beacon) angebracht, der regelmäßig Funksignale aussendet. Diese Signale werden von fest installierten Empfängern im Gebäude (Accesspoints) aufgenommen. Anhand der Signalstärke und der bekannten Position der Empfänger kann das System berechnen, wo sich das Gerät gerade befindet. Die ermittelten Standorte werden in einer digitalen Karte angezeigt. So lässt sich jederzeit nachvollziehen, wo sich bestimmte Geräte befinden oder ob sie gerade genutzt, gewartet oder transportiert werden. Der erste Anwendungsfall sieht die Einführung eines Echtzeitlokalisierungssystems (RTLS) zur standortgenauen Nachverfolgung medizinischer Geräte innerhalb des Somatikstandortes des UKH vor. Ziel ist es, Suchzeiten deutlich zu reduzieren, Wartungsprozesse effizienter zu gestalten und eine umfassende Transparenz über den gesamten Gerätepark zu schaffen. Damit soll die Auslastung der vorhandenen Medizintechnik optimiert, Stillstandszeiten minimiert und die Prozesssicherheit erhöht werden. Der zweite Anwendungsfall betrifft den Einsatz eines Echtzeitlokalisierungssystems (RTLS) zur Optimierung der Transportkette im Bereich der logistischen Versorgung. Im Fokus steht die Lokalisierung von Transporteinheiten wie Materialwagen, Transportkisten (Inhalt mit hoher Priorität) und Rollstühlen. Die bisherigen Prozesse beruhen auf manueller Lokalisierung und der Dokumentation in der Krankenhauslogistiksoftware LOGBUCH® des Herstellers DYNAMED, was zu Suchzeiten, Informationsverlusten und verzögerten Abläufen führt. Ziel ist es, Aufenthaltsorte der Transporteinheiten jederzeit transparent darzustellen, manuelle Prozessschritte zu reduzieren und die Transportauftragsweiterleitung/-setzung automatisch auszulösen, sobald ein definierter Standortwechsel der jeweiligen Transporteinheit erfolgt. Dadurch sollen Transportprozesse beschleunigt, personelle Ressourcen geschont und langfristig Kosteneinsparungen erzielt werden. Darüber hinaus werden zukünftig weitere Einsatzgebiete angestrebt, bspw. die Navigation von Patienten/Mitarbeitern innerhalb der Einrichtung.

Anforderungen an deinen Betrieb

Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch? (1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch? (1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? / (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch? (1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? / (3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung? (1) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt. Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen? (1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt? Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird? Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken? Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann? Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann? Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt? Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln? Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV)

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch? (1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch? (1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? / (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch? (1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? / (3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung? (1) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt. Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen? (1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt? Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird? Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken? Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann? Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann? Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt? Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln? Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV)

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 14.09.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 632405-2026
  2. 08.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 617514-2026
Vergleichbare Verfahren243vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag76 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 18 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
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BSBrainlab Sales GmbHMünchen7124.08.2026802 Tsd. €steigend
PGPhilips GmbHHamburg4011.08.2026796 Tsd. €steigend
SHSiemens Healthineers AGForchheim2003.08.20266,3 Mio. €steigend
NBNova Biomedical GmbHMörfelden-Walldorf2026.06.2026241 Tsd. €steigend
MImbits imaging GmbHHeidelberg2026.06.20260,01 €steigend
LMLeica Mikrosysteme Vertrieb GmbHWetzlar1101.09.20262,2 Mio. €steigend
RDRoche Diagnostics Deutschland GmbHMannheim1125.08.20268,8 Mio. €steigend
EEEBA Elektro-, Bau- und Anlagentechnik GmbHLeipzig1117.08.2026161 Tsd. €steigend
AIAxon Ivy AG, Zweigniederlassung MünchenMünchen1121.07.2026595 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (45) · Bayern (37) · Sachsen-Anhalt (31) · Baden-Württemberg (23) · Mecklenburg-Vorpommern (15) · Hessen (12)
UHUniversitätsklinikum Halle (Saale) AöRHalle (Saale)1507.08.2026
UGUniversitätsmedizin Greifswald KöRGreifswald1031.08.2026
UAUniversitätsklinikum Aachen AöRAachen714.08.2026
UMUniversitätsklinikum MünsterMünster515.08.2026
LBLandesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA)Magdeburg403.09.2026
UMUniversitätsklinikum Münster48149 Münster402.09.2026
UMUniversitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.Magdeburg403.08.2026
KBKlinikum Bad Salzungen GmbHBad Salzungen403.07.2026

Laufende Rahmenverträge

Sachsen-Anhalt
  • Hosting, Betrieb, Support und Weiterentwicklung eines Video-Management-Systemscreativestyle GmbHLand Sachsen-Anhalt. Landtag von Sachsen-AnhaltMagdeburg, Deutschland
    450 Tsd. €
    11.12.2025noch 39 Monate11.12.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR

Aktiv seit 2024 · 42 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr17Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 42 seit 2024Spitze KW 35 · 2026 · 6

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
SHSiemens Healthineers AG204.09.20261,3 Mio. €
AMamedes Medizinische Dienstleistungen GmbH230.12.2025776 Tsd. €
LMLeica Mikrosysteme Vertrieb GmbH101.09.20262,2 Mio. €
RDRoche Diagnostics Deutschland GmbH125.08.20268,8 Mio. €
EEEBA Elektro-, Bau- und Anlagentechnik GmbH117.08.2026161 Tsd. €
BSBrainlab Sales GmbH107.08.20261,2 Mio. €
AIAxon Ivy AG, Zweigniederlassung München121.07.2026595 Tsd. €
SLSebia Labordiagnostische Systeme GmbH120.07.2026385 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Rahmenvertrag für die Lieferung von Universalkopierpapier im DIN-A4-FormatIgepa Großhandel GmbHUniversitätsklinikum Halle (Saale) AöRHalle (Saale), Deutschland
    355 Tsd. €
    15.08.2025noch 23 Monate15.08.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Inkubatoren und Reanimationseinheiten für Früh- und NeugeboreneDräger Medical Deutschland GmbHUniversitätsklinikum Halle (Saale) AöRHalle (Saale), Deutschland
    451 Tsd. €
    21.10.2024noch 25 Monate21.10.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Roboterassistiertes Telemanipulationssystem mit Fluoreszenzfunktion für die ChirurgieIntuitive Surgical Deutschland GmbHUniversitätsklinikum Halle (Saale) AöRHalle (Saale), Deutschland
    0 €
    20.11.2024noch 26 Monate20.11.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Betrieb, Betreuung und Weiterentwicklung von SAP HCM einschließlich optionaler H4S4-MigrationPlanOrg Informatik GmbHUniversitätsklinikum Halle (Saale) AöRHalle (Saale), Deutschland
    615 Tsd. €
    09.02.2026noch 29 Monate09.02.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • OP-Tischsysteme einschließlich Transportern, Auflegern und optionalen KomponentenGetinge Deutschland GmbHUniversitätsklinikum Halle (Saale) AöRHalle (Saale), Deutschland
    2,1 Mio. €
    22.04.2025noch 31 Monate22.04.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung waschanlagentauglicher elektrischer UniversalklinikbettenStiegelmeyer GmbH & Co. KGUniversitätsklinikum Halle (Saale) AöRHalle (Saale), Deutschland
    670 Tsd. €
    23.06.2025noch 33 Monate23.06.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Laborhygienische mikrobiologische und chemische UntersuchungenÖHMI Analytik GmbH +1 weitereUniversitätsklinikum Halle (Saale) AöRHalle (Saale), Deutschland
    698 Tsd. €
    10.12.2025noch 39 Monate10.12.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Mikrobiologische, chemische und wasserbezogene Laboruntersuchungenamedes Medizinische Dienstleistungen GmbHUniversitätsklinikum Halle (Saale) AöRHalle (Saale), Deutschland
    141 Tsd. €
    30.12.2025noch 39 Monate30.12.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Mikrobiologische und chemische Laboruntersuchungen für den DialysebereichMVZ Labor Dr. Reising-Ackermann und Kollegen GbRUniversitätsklinikum Halle (Saale) AöRHalle (Saale), Deutschland
    29 Tsd. €
    19.01.2026noch 40 Monate19.01.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Elektrophorese-Systeme für Serum- und Spezialproteinanalytik mit ReagenzienSebia Labordiagnostische Systeme GmbHUniversitätsklinikum Halle (Saale) AöRHalle (Saale), Deutschland
    385 Tsd. €
    20.07.2026noch 58 Monate20.07.2031
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2031 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
02.09.2026Erdbau- und Rohbauarbeiten für die Erweiterung eines KryolagersOffen - -
02.09.2026Elektro-Grundleitungen für die Erweiterung eines KryolagersOffen - -
27.08.2026Beschaffung von Herz-Lungen-Maschinen und ECMO-Systemen für die HerzchirurgieOffen - 3,6 Mio. €
27.08.2026Beschaffung von zwei Phako-Vitrektomie-KombinationssystemenOffen - -
25.08.2026Sequenziergerät für molekularpathologische Diagnostik mit 48-Monats-Rahmenvertrag für VerbrauchsmaterialienOffen - 377 Tsd. €
25.08.2026Sicherheits- und Baustelleneinrichtung für Neubau Pandemieresilienz-Zentrum HalleOffen - -
25.08.2026Automatisierter Pipettierroboter für molekulare Diagnostik in der PathologieOffen - 393 Tsd. €
24.08.202621 Hämodialyse-Geräte für Universitätsklinikum HalleOffen - -
21.08.2026Baustromanlage, Baubeleuchtung und Bauheizung für das Neubau-Pandemieresilienz-Zentrum Halle, Gebäude 1Offen - -
07.08.2026Spektrales Durchflusszytometer für ZelltherapieforschungOffen - 302 Tsd. €
06.08.2026Außenanlagen und Baufeldfreimachung für die Erweiterung eines KryolagersOffen - -
27.07.2026Infrastruktur-Erweiterung für digitale Pathologie (Scanner, Software, Speicher, Monitore)Offen - 643 Tsd. €
24.07.2026Bereitstellung von PCR-Systemen und Verbrauchsmaterialien für die molekulargenetische DiagnostikOffen - 394 Tsd. €
22.07.2026Rahmenvereinbarung zur Lieferung von BüromobiliarOffen - 1,2 Mio. €
08.07.2026Beschaffung eines 3D-Ganzkörper-Scanners für die DermatologieVergebenCSCanfield Scientific GmbH450 Tsd. €
01.07.2026Vollautomatische Immunfärbeautomaten für Immunhistochemie und In-situ-HybridisierungVergebenLMLeica Mikrosysteme Vertrieb GmbH2,2 Mio. €
29.06.2026Dental-MRT mit MR-geeignetem Modulbau – Lieferung, Errichtung und IntegrationVergebenSHSiemens Healthineers AG2,3 Mio. €
18.06.2026Spezialtiefbau für Baugrubenverbau und -aushub beim Pandemieresilienz-Zentrum HalleOffen - -
08.06.2026Mobiles robotisches Bildgebungs- und Navigationssystem für die NeurochirurgieVergebenBSBrainlab Sales GmbH1,2 Mio. €
29.05.2026Beschaffung eines Dental-MRT mit 0,55 Tesla für die UniversitätszahnklinikVergeben - -
21.05.2026Transformator-Kompaktstation für Mittelspannung mit Kabel-, Erdungs- und InbetriebnahmearbeitenVergebenEEEBA Elektro-, Bau- und Anlagentechnik GmbH161 Tsd. €
12.05.20263D-Ganzkörper-Imaging-System für dermatologische Diagnostik und ForschungOffen - -
04.05.2026Einführung eines cloudbasierten Workforce-Management-Systems für die Universitätsmedizin HalleOffen - -
29.04.2026Dienstleistung und Software zur Rezeptabrechnung (Taxation) für UniversitätsapothekeVergeben - -
28.04.2026Blutbestrahlungsgerät / Röntgenbestrahlungsanlage für BlutprodukteVergeben - 372 Tsd. €

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