Hybridpostdienstleistungen für Druck, Kuvertierung und Versand von Geschäftsbriefen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.08.2024, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
31.07.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Briefpostdienste (64112000)
  • Druckereidienste (79810000)
  • Druckerei- und Verteilerdienste (79824000)
  • Verarbeitung von Druckerzeugnissen (79971100)
Bekanntmachungsnummer
460675-2024
Verfahrensnummer
49a7ad9e-045b-4259-87a6-ff1138b18201

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stromnetz Berlin GmbH sucht ab dem 1. April 2025 einen Dienstleister für Hybridpostdienstleistungen in Berlin. Der Auftrag umfasst die Datenübernahme, Dokumentenzusammenführung, den Druck, die Frankierung, die Beilagenzuführung, Kuvertierung, Statusmeldungen und Zustellung von Geschäftsbriefen. Erwartet werden jährlich etwa 1,15 Millionen Dokumente mit 4,3 Millionen Seiten sowie 1,15 Millionen Briefe; als Höchstmenge sind 1,725 Millionen Dokumente mit 6,45 Millionen Seiten und 1,725 Millionen Briefe vorgesehen. Geplant ist ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren und zwei möglichen Verlängerungen um jeweils ein Jahr.

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Leistungsbeschreibung

Im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeiten generiert der AG Geschäftsbriefe mit dazugehörigen Beilagen. Zum 01.04.2025 wird ein Auftragnehmer für die Erbringung von Hybridpostdienstleistungen gesucht. Ausschreibungsgegenstand sind Hybridpostdienstleistungen, welche die Datenübernahme, die Dokumentenzusammenführung, den Druck, die Freimachung, die Beilagenzuführung, die Kuvertierung, die Rückmeldung von Status sowie die Zustellung der Geschäftsbriefe umfassen. Ziel der Ausschreibung ist es, einen leistungsfähigen Dienstleister zu finden, der diese Leistungen erbringt. Es ist geplant, einen Rahmenvertrag mit einer Grundlaufzeit von drei Jahren zu vergeben, beginnend ab dem 01.04.2025 im Produktivbetrieb (mit einem einseitigen Optionsrecht für den Auftraggeber auf zweimalige Verlängerung jeweils um ein Jahr. Die prognostizierten Abnahme- und Höchstmengen stellen sich wie folgt dar: - Prognostizierte Abnahmemenge Druck 1.150.000 Dokumente bei 4.300.000 Seiten p.a. und prognostizierte Höchstmenge 1.725.000 Dokumente bei 6.450.000 Seiten p.a. - Prognostizierte Abnahmemenge Versand 1.150.000 Briefe p.a. und prognostizierte Höchstmenge Versand 1.725.000 Briefe p.a.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag Hybridpost

    Im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeiten generiert der AG Geschäftsbriefe mit dazugehörigen Beilagen. Zum 01.04.2025 wird ein Auftragnehmer für die Erbringung von Hybridpostdienstleistungen gesucht. Ausschreibungsgegenstand sind Hybridpostdienstleistungen, welche die Datenübernahme, die Dokumentenzusammenführung, den Druck, die Freimachung, die Beilagenzuführung, die Kuvertierung, die Rückmeldung von Status sowie die Zustellung der Geschäftsbriefe umfassen. Ziel der Ausschreibung ist es, einen leistungsfähigen Dienstleister zu finden, der diese Leistungen erbringt. Es ist geplant, einen Rahmenvertrag mit einer Grundlaufzeit von drei Jahren zu vergeben, beginnend ab dem 01.04.2025 im Produktivbetrieb (mit einem einseitigen Optionsrecht für den Auftraggeber auf zweimalige Verlängerung jeweils um ein Jahr. Die prognostizierten Abnahme- und Höchstmengen stellen sich wie folgt dar: - Prognostizierte Abnahmemenge Druck 1.150.000 Dokumente bei 4.300.000 Seiten p.a. und prognostizierte Höchstmenge 1.725.000 Dokumente bei 6.450.000 Seiten p.a. - Prognostizierte Abnahmemenge Versand 1.150.000 Briefe p.a. und prognostizierte Höchstmenge Versand 1.725.000 Briefe p.a.

Anforderungen an deinen Betrieb

sowie Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB, § 17 BerlAVG, § 21 AEntG, § 21SchwarzArbG, § 19 MiLoG, § 22 LkSG. Eigenerklärungen: Die Bewerber haben die in Formblatt 8 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben. Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit. Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn nachweislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden. Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG wird das Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist. Die Darstellung und der Nachweis der Selbstreinigungsmaßnahme ist mittels gesonderter Anlage des jeweiligen Unterzeichners zu Formblatt 8 vorzunehmen und ggf. weitere Nachweis beizufügen. Der Auftraggeber kann in komplexen Fällen verlangen, dass die Darstellung der Selbstreinigungsmaßnahmen durch ein Rechtsgutachten eines Rechtsanwalts zu ergänzen ist, welches die Selbstreinigungsmaßnahmen als hinreichend im Sinne der gesetzlichen Anforderungen bestätigt. Das Gutachten entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenen Prüfung und Bewertung der Selbstreinigungsmaßnahmen. Der Auftraggeber kann im eigenen Ermessen und unter Setzung von Ausschlussfristen weitere Unterlagen, Informationen und Nachweise anfordern, die er zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage für erforderlich hält. Ungeachtet dessen müssen die Darstellung und der Nachweis vollständig sein. Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576: Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentlichen Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, was von den Sanktionen der Verordnung erfasst ist. Verboten ist ebenfalls die Einbeziehung von Unterauftragnehmern, Eignungsverleihern und Lieferanten in die Leistungserbringung, wenn diese unter die Sanktionen fallen. Vor dem Hintergrund der geltenden Sanktionen haben alle Bewerber die Erklärungen des Formblattes 16 wahrheitsgemäß abzugeben und entsprechend zu unterzeichnen. Anträge, die das Formblatt 16 nicht oder nicht vollständig unterzeichnet beinhalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer (Details siehe Vergabedokument Punkt 7 Teilnahmebedingungen): Der AG begrenzt die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert werden, sofern genügend Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben. Geplante Anzahl der Bewerber: Der AG plant, - sofern eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerber zur Verfügung steht - fünf Bewerber zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufzufordern. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber weniger als fünf beträgt, behält sich der AG vor, das Verfahren fortzuführen, indem er alle verbleibenden Bewerber zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase auffordert, welche über die geforderte Eignung verfügen. Der AG darf das Verfahren in diesem Fall auch abbrechen und neu beginnen. Auswahlkriterien: Der AG gibt nachfolgend die Auswahlkriterien für die Bewertung an, nach denen bestimmt wird, welche fünf der geeigneten Bewerber zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert werden. Die maximal erreichbaren Punkzahlen sind nachfolgend dargestellt. Der AG gibt nachfolgend die Auswahlkriterien an für die: - Bewertung der Referenzen aus Formbl. 7.1,- Bewertung der Referenzen aus Formbl. 7.2, -Bewertung der Zertifikate der Managementsysteme aus Formbl. 7.3 nach denen bestimmt wird, welche fünf der geeigneten Bewerber zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert werden. Eine Referenz aus Formblatt 7.1 und Formblatt 7.2 sowie die Angaben aus Formblatt 7.3 sind nur dann wertungsfähig, wenn sie die in diesen Teilnahmebedingungen festgelegten Mindestanforderungen erfüllen. Die maximal erreichbaren Punkzahlen sind nachfolgend dargestellt. Kriterium und Rangfolge der Auswahlkriterien Gewichtung (a) Anzahl der wertbaren Referenzen aus Formblatt 7.1 maximal 400 Bewertungspunkte (b) Anzahl der wertbaren Referenzen aus Formblatt 7.2 maximal 400 Bewertungspunkte (c) Gültige Zertifizierung nach IS0 9001 Qualitätsmanagementsystem (oder vergleichbar) Formblatt 7.3 maximal 200 Bewertungspunkte (d) Gültige Zertifizierung nach ISO 14001 Umweltmanagementsystem (oder vergleichbar) Formblatt 7.3 maximal 200 Bewertungspunkte; (e) Gültige Zertifizierung nach ISO 27001 Informationssicherheits-Managementsystem (oder vergleichbar) Formblatt 7.3 maximal 200 Bewertungspunkte Gesamtpunktwert: Gesamt erreichbar sind maximal 1400 Bewertungspunkte (a) und (b) Anzahl der wertbaren Referenzen aus Formblatt 7.1 und Formblatt 7.2 Der AG bewertet in Formblatt 7.1 und 7.2 eine höhere absolute Anzahl von wertbaren Referenzen nach Maßgabe der nachstehenden Formel positiv. Reicht der Bewerber die mindestens geforderten drei wertbaren Referenzen ein, erhält er 0 Punkte, für weitere eingereichte Referenzen erhält der Bewerber Punkte, sofern die Referenzen die Mindestbedingungen erfüllen und somit die Wertbarkeit erfüllt ist, mittels folgender Formel: (X-3) / (N-3) x 400 = T; T = zu ermittelnde Bewertungspunktzahl pro Bewerber N = Teilnahmeantrag mit höchster Anzahl an wertbaren Referenzen aus Formblatt 7.1 bzw. 7.2 X = zu wertender Teilnahmeantrag mit Anzahl an wertbaren Referenzen aus Formblatt 7.1 bzw. 7.2 3 = mindestens geforderte drei wertbare Referenzen Die Formel findet nur Anwendung, wenn der Bewerber mehr wertbare Referenzen einreicht als die mindestens geforderten drei wertbaren Referenzen. (c) Gültige Zertifizierung nach IS0 9001 Qualitätsmanagementsystem oder vergleichbar, Formblatt 7.3 Sofern der Bewerber nachweist, dass er über eine zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gültige Zertifizierung nach IS0 9001 Qualitätsmanagementsystem (oder vergleichbar) verfügt, erhält der Bewerber 200 Bewertungspunkte. Entsprechende Angaben sind im Formbl. 7.3 zu machen. Der Bewerber hat zum Nachweis eigene Anlagen beizufügen. (d) Gültige Zertifizierung nach ISO 14001 Umweltmanagementsystem oder vergleichbar, Formblatt 7.3 Sofern der Bewerber nachweist, dass er über eine zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gültige Zertifizierung nach IS0 14001 Umweltmanagementsystem (oder vergleichbar) verfügt, erhält der Bewerber 200 Bewertungspunkte. Entsprechende Angaben sind im Formbl. 7.3 zu machen. Der Bewerber hat zum Nachweis eigene Anlagen beizufügen. (e) Gültige Zertifizierung nach ISO 27001 Informationssicherheits-Managementsystem oder vergleichbar, Formbl. 7.3 Sofern der Bewerber nachweist, dass er über eine zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gültige Zertifizierung nach ISO 27001 Informationssicherheits-Managementsystem (oder vergleichbar) verfügt, erhält der Bewerber 200 Bewertungspunkte. Entsprechende Angaben sind im Formbl. 7.3 zu machen. Der Bewerber hat zum Nachweis eigene Anlagen beizufügen. Für die Ermittlung des Gesamtpunktwertes werden die vom Bewerber in den einzelnen Auswahlkriterien erzielten Bewertungspunkte addiert. Der AG wählt auf der Grundlage des ermittelten Gesamtpunktwerts – sofern insgesamt vorhanden – bis fünf Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktwerten in absteigender Reihenfolge aus. Bei Vorliegen eines gleichen Gesamtpunktwertes zwischen zwei oder mehr Bewerbern entscheidet der höhere Punktwert der einzelnen Auswahlkriterien in der „Rangfolge der Auswahlkriterien“ unter Ziffer 7.2 der Teilnahmebed. in absteigender Reihenfolge der maximal erreichbaren Bewertungspunkte der einzelnen Auswahlkriterien, im Übrigen das Los. Die ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert. Weitere Einzelheiten zum vorgesehenen Verfahrensablauf für die Angebots- und Verhandlungsphase können dem Dokument „Angebotsbedingungen“ entnommen werden. Der AG behält sich vor, geeignete Bewerber, die bereits ausgeschieden sind, zum Verfahren wieder zuzulassen, wenn sich Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Verfahren zurückziehen oder aus dem Verfahren ausgeschlossen werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvertrag Hybridpost

Zuschlagskriterien siehe Vergabedokument "Angebotsbedingungen".
70 %
Konzeptbewertung
30 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

sowie Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB, § 17 BerlAVG, § 21 AEntG, § 21SchwarzArbG, § 19 MiLoG, § 22 LkSG. Eigenerklärungen: Die Bewerber haben die in Formblatt 8 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben. Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit. Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn nachweislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden. Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG wird das Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist. Die Darstellung und der Nachweis der Selbstreinigungsmaßnahme ist mittels gesonderter Anlage des jeweiligen Unterzeichners zu Formblatt 8 vorzunehmen und ggf. weitere Nachweis beizufügen. Der Auftraggeber kann in komplexen Fällen verlangen, dass die Darstellung der Selbstreinigungsmaßnahmen durch ein Rechtsgutachten eines Rechtsanwalts zu ergänzen ist, welches die Selbstreinigungsmaßnahmen als hinreichend im Sinne der gesetzlichen Anforderungen bestätigt. Das Gutachten entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenen Prüfung und Bewertung der Selbstreinigungsmaßnahmen. Der Auftraggeber kann im eigenen Ermessen und unter Setzung von Ausschlussfristen weitere Unterlagen, Informationen und Nachweise anfordern, die er zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage für erforderlich hält. Ungeachtet dessen müssen die Darstellung und der Nachweis vollständig sein. Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576: Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentlichen Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, was von den Sanktionen der Verordnung erfasst ist. Verboten ist ebenfalls die Einbeziehung von Unterauftragnehmern, Eignungsverleihern und Lieferanten in die Leistungserbringung, wenn diese unter die Sanktionen fallen. Vor dem Hintergrund der geltenden Sanktionen haben alle Bewerber die Erklärungen des Formblattes 16 wahrheitsgemäß abzugeben und entsprechend zu unterzeichnen. Anträge, die das Formblatt 16 nicht oder nicht vollständig unterzeichnet beinhalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer (Details siehe Vergabedokument Punkt 7 Teilnahmebedingungen): Der AG begrenzt die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert werden, sofern genügend Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben. Geplante Anzahl der Bewerber: Der AG plant, - sofern eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerber zur Verfügung steht - fünf Bewerber zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufzufordern. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber weniger als fünf beträgt, behält sich der AG vor, das Verfahren fortzuführen, indem er alle verbleibenden Bewerber zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase auffordert, welche über die geforderte Eignung verfügen. Der AG darf das Verfahren in diesem Fall auch abbrechen und neu beginnen. Auswahlkriterien: Der AG gibt nachfolgend die Auswahlkriterien für die Bewertung an, nach denen bestimmt wird, welche fünf der geeigneten Bewerber zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert werden. Die maximal erreichbaren Punkzahlen sind nachfolgend dargestellt. Der AG gibt nachfolgend die Auswahlkriterien an für die: - Bewertung der Referenzen aus Formbl. 7.1,- Bewertung der Referenzen aus Formbl. 7.2, -Bewertung der Zertifikate der Managementsysteme aus Formbl. 7.3 nach denen bestimmt wird, welche fünf der geeigneten Bewerber zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert werden. Eine Referenz aus Formblatt 7.1 und Formblatt 7.2 sowie die Angaben aus Formblatt 7.3 sind nur dann wertungsfähig, wenn sie die in diesen Teilnahmebedingungen festgelegten Mindestanforderungen erfüllen. Die maximal erreichbaren Punkzahlen sind nachfolgend dargestellt. Kriterium und Rangfolge der Auswahlkriterien Gewichtung (a) Anzahl der wertbaren Referenzen aus Formblatt 7.1 maximal 400 Bewertungspunkte (b) Anzahl der wertbaren Referenzen aus Formblatt 7.2 maximal 400 Bewertungspunkte (c) Gültige Zertifizierung nach IS0 9001 Qualitätsmanagementsystem (oder vergleichbar) Formblatt 7.3 maximal 200 Bewertungspunkte (d) Gültige Zertifizierung nach ISO 14001 Umweltmanagementsystem (oder vergleichbar) Formblatt 7.3 maximal 200 Bewertungspunkte; (e) Gültige Zertifizierung nach ISO 27001 Informationssicherheits-Managementsystem (oder vergleichbar) Formblatt 7.3 maximal 200 Bewertungspunkte Gesamtpunktwert: Gesamt erreichbar sind maximal 1400 Bewertungspunkte (a) und (b) Anzahl der wertbaren Referenzen aus Formblatt 7.1 und Formblatt 7.2 Der AG bewertet in Formblatt 7.1 und 7.2 eine höhere absolute Anzahl von wertbaren Referenzen nach Maßgabe der nachstehenden Formel positiv. Reicht der Bewerber die mindestens geforderten drei wertbaren Referenzen ein, erhält er 0 Punkte, für weitere eingereichte Referenzen erhält der Bewerber Punkte, sofern die Referenzen die Mindestbedingungen erfüllen und somit die Wertbarkeit erfüllt ist, mittels folgender Formel: (X-3) / (N-3) x 400 = T; T = zu ermittelnde Bewertungspunktzahl pro Bewerber N = Teilnahmeantrag mit höchster Anzahl an wertbaren Referenzen aus Formblatt 7.1 bzw. 7.2 X = zu wertender Teilnahmeantrag mit Anzahl an wertbaren Referenzen aus Formblatt 7.1 bzw. 7.2 3 = mindestens geforderte drei wertbare Referenzen Die Formel findet nur Anwendung, wenn der Bewerber mehr wertbare Referenzen einreicht als die mindestens geforderten drei wertbaren Referenzen. (c) Gültige Zertifizierung nach IS0 9001 Qualitätsmanagementsystem oder vergleichbar, Formblatt 7.3 Sofern der Bewerber nachweist, dass er über eine zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gültige Zertifizierung nach IS0 9001 Qualitätsmanagementsystem (oder vergleichbar) verfügt, erhält der Bewerber 200 Bewertungspunkte. Entsprechende Angaben sind im Formbl. 7.3 zu machen. Der Bewerber hat zum Nachweis eigene Anlagen beizufügen. (d) Gültige Zertifizierung nach ISO 14001 Umweltmanagementsystem oder vergleichbar, Formblatt 7.3 Sofern der Bewerber nachweist, dass er über eine zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gültige Zertifizierung nach IS0 14001 Umweltmanagementsystem (oder vergleichbar) verfügt, erhält der Bewerber 200 Bewertungspunkte. Entsprechende Angaben sind im Formbl. 7.3 zu machen. Der Bewerber hat zum Nachweis eigene Anlagen beizufügen. (e) Gültige Zertifizierung nach ISO 27001 Informationssicherheits-Managementsystem oder vergleichbar, Formbl. 7.3 Sofern der Bewerber nachweist, dass er über eine zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gültige Zertifizierung nach ISO 27001 Informationssicherheits-Managementsystem (oder vergleichbar) verfügt, erhält der Bewerber 200 Bewertungspunkte. Entsprechende Angaben sind im Formbl. 7.3 zu machen. Der Bewerber hat zum Nachweis eigene Anlagen beizufügen. Für die Ermittlung des Gesamtpunktwertes werden die vom Bewerber in den einzelnen Auswahlkriterien erzielten Bewertungspunkte addiert. Der AG wählt auf der Grundlage des ermittelten Gesamtpunktwerts – sofern insgesamt vorhanden – bis fünf Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktwerten in absteigender Reihenfolge aus. Bei Vorliegen eines gleichen Gesamtpunktwertes zwischen zwei oder mehr Bewerbern entscheidet der höhere Punktwert der einzelnen Auswahlkriterien in der „Rangfolge der Auswahlkriterien“ unter Ziffer 7.2 der Teilnahmebed. in absteigender Reihenfolge der maximal erreichbaren Bewertungspunkte der einzelnen Auswahlkriterien, im Übrigen das Los. Die ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert. Weitere Einzelheiten zum vorgesehenen Verfahrensablauf für die Angebots- und Verhandlungsphase können dem Dokument „Angebotsbedingungen“ entnommen werden. Der AG behält sich vor, geeignete Bewerber, die bereits ausgeschieden sind, zum Verfahren wieder zuzulassen, wenn sich Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Verfahren zurückziehen oder aus dem Verfahren ausgeschlossen werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 19.08.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 496655-2024

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