Online-Veröffentlichung von Stellenanzeigen mit Auswertung und Erfolgsanalyse

Status
Vergeben
Angebotsfrist
10.03.2025, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
10.02.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Personaleinstellung (79600000)
  • Stellenvermittlung (79610000)
Bekanntmachungsnummer
88664-2025
Verfahrensnummer
53c8e54a-c3ea-4011-89dc-c60e78c63ceb

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stromnetz Berlin GmbH beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf verschiedenen Online-Stellenportalen abzuschließen. Die Leistung richtet sich an Fachkräfte, Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger sowie Auszubildende und Werkstudierende und umfasst auch eine umfassende Auswertung und Erfolgsanalyse. Der Auftraggeber sitzt in Berlin; die Bewerbungsfrist endet am 10. März 2025.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung über die Leistung Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf verschiedenen Stellenportalen für Professionals, Berufseinsteiger*innen sowie Auszubildende und Werkstudierende, inklusive einer umfassenden Auswertung und Erfolgsanalyse

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · „Platzierung und Veröffentlichung von Stellenanzeigen (online) in Stellenportalen”1 EUR

    Rahmenvereinbarung über die Leistung Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf verschiedenen Stellenportalen für Professionals, Berufseinsteiger*innen sowie Auszubildende und Werkstudierende, inklusive einer umfassenden Auswertung und Erfolgsanalyse

Anforderungen an deinen Betrieb

Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: sowie Ausschlussgründe gemäß §123, 124 GWB, § 17 BerlAVG, § 21 AEntG, § 21SchwarzArbG, § 19 MiLoG, § 22LkSG. Eigenerklärungen: Die Bewerber haben die in Formblatt 8 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben. Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit. Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn nach weislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden. Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG wird das Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist. Die Darstellung und der Nachweis der Selbstreinigungsmaßnahme ist mittels gesonderter Anlage des jeweiligen Unterzeichners zu Formblatt 8 vorzunehmen und ggf. weitere Nachweis beizufügen. Der Auftraggeber kann in komplexen Fällen verlangen, dass die Darstellung der Selbstreinigungsmaßnahmen durch ein Rechtsgutachten eines Rechtsanwalts zu ergänzen ist, welches die Selbstreinigungsmaßnahmen als hinreichend im Sinne der gesetzlichen Anforderungen bestätigt. Das Gutachten entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenen Prüfung und Bewertung der Selbstreinigungsmaßnahmen. Der Auftraggeber kann im eigenen Ermessen und unter Setzung von Ausschlussfristenweitere Unterlagen, Informationen und Nachweise anfordern, die er zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage für erforderlich hält. Ungeachtet dessen müssen die Darstellung und der Nachweis vollständig sein. Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576: Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU)2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentlichen Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, was von den Sanktionen der Verordnung erfasst ist. Verboten ist ebenfalls die Einbeziehung von Unterauftragnehmern, Eignungsverleihern und Lieferanten in die Leistungserbringung, wenn diese unter die Sanktionen fallen. Vor dem Hintergrund der geltenden Sanktionen haben alle Bewerber die Erklärungen des Formblattes 16 wahrheitsgemäß abzugeben und entsprechend zu unterzeichnen. Anträge, die das Formblatt 16 nicht oder nicht vollständig unterzeichnet beinhalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · „Platzierung und Veröffentlichung von Stellenanzeigen (online) in Stellenportalen”

Zuschlagskriterien siehe Vergabedokument "Angebotsbedingungen"
60 %
Zuschlagskriterien siehe Vergabedokument "Angebotsbedingungen"
40 %

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Anforderungen

Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: sowie Ausschlussgründe gemäß §123, 124 GWB, § 17 BerlAVG, § 21 AEntG, § 21SchwarzArbG, § 19 MiLoG, § 22LkSG. Eigenerklärungen: Die Bewerber haben die in Formblatt 8 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben. Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit. Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn nach weislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden. Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG wird das Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist. Die Darstellung und der Nachweis der Selbstreinigungsmaßnahme ist mittels gesonderter Anlage des jeweiligen Unterzeichners zu Formblatt 8 vorzunehmen und ggf. weitere Nachweis beizufügen. Der Auftraggeber kann in komplexen Fällen verlangen, dass die Darstellung der Selbstreinigungsmaßnahmen durch ein Rechtsgutachten eines Rechtsanwalts zu ergänzen ist, welches die Selbstreinigungsmaßnahmen als hinreichend im Sinne der gesetzlichen Anforderungen bestätigt. Das Gutachten entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenen Prüfung und Bewertung der Selbstreinigungsmaßnahmen. Der Auftraggeber kann im eigenen Ermessen und unter Setzung von Ausschlussfristenweitere Unterlagen, Informationen und Nachweise anfordern, die er zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage für erforderlich hält. Ungeachtet dessen müssen die Darstellung und der Nachweis vollständig sein. Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576: Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU)2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentlichen Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, was von den Sanktionen der Verordnung erfasst ist. Verboten ist ebenfalls die Einbeziehung von Unterauftragnehmern, Eignungsverleihern und Lieferanten in die Leistungserbringung, wenn diese unter die Sanktionen fallen. Vor dem Hintergrund der geltenden Sanktionen haben alle Bewerber die Erklärungen des Formblattes 16 wahrheitsgemäß abzugeben und entsprechend zu unterzeichnen. Anträge, die das Formblatt 16 nicht oder nicht vollständig unterzeichnet beinhalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 22.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 477976-2025

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