GMP-konforme Reinraum- und Gebäudereinigung in Heidelberg

CIT - Centrum für Innovative Therapien gGmbH

Status
Offen
Angebotsfrist
19.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
CIT - Centrum für Innovative Therapien gGmbH
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
21.09.2026
Originalbekanntmachung
vergabeportal-bw.de
Bekanntmachungsnummer
649277-2026
Verfahrensnummer
70e00efe-1e96-43d7-8fec-7cc743dbf512
CPV-Codes
Gebäudereinigung (90911200)

Kurzbeschreibung

Das CIT – Centrum für Innovative Therapien gGmbH in Heidelberg schreibt die Reinigung von Reinräumen der Klassen B bis D sowie angrenzender GMP-relevanter Bereiche aus. GMP steht für „Good Manufacturing Practice“ und bezeichnet die Regeln für eine gute Herstellungspraxis; gereinigt werden unter anderem Schleusen, Labore einschließlich eines S2-Bereichs, Lager und Nebenräume am Standort Voßstraße 6 in Heidelberg. Die vorgesehene Vertragsdauer beträgt 730 Tage, die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

GMP-konforme Reinraumreinigung und Reinigung angrenzender GMP-relevanter und nicht GMP-relevanter Bereiche des CIT-Gebäudes, Voßstr. 6, 69115 Heidelberg (Reinräume Klasse B-D, Schleusen, Labore inkl. S2-Bereich, Lager, Nebenräume); Details siehe Anlage 2 (Leistungsbeschreibung)

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Reinraumreinigung und Reinigung GMP-relevanter und nicht GMP-relevanter Bereiche des CIT-Gebäudes (Voßstr. 6, Heidelberg)

    GMP-konforme Reinraumreinigung und Reinigung angrenzender GMP-relevanter und nicht GMP-relevanter Bereiche des CIT-Gebäudes, Voßstr. 6, 69115 Heidelberg (Reinräume Klasse B-D, Schleusen, Labore inkl. S2-Bereich, Lager, Nebenräume); Details siehe Anlage 2 (Leistungsbeschreibung)

    Frist: 19.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften) Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt: Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. - ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); - ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, - zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/ unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, - bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben. Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Reinraumreinigung und Reinigung GMP-relevanter und nicht GMP-relevanter Bereiche des CIT-Gebäudes (Voßstr. 6, Heidelberg)

Der Bieter hat verbindliche Netto-Preise für die ersten drei Vertragsjahre (Festpreisphase) für die in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2), im Pflichtenheft (User Requirement Specification, Anlage 2.1) und im Reinigungs- und Desinfektionsplan (Anlage 2.2) angeforderten Leistungen/Positionen einzureichen (P 1 bis P5). Die Preise (P1 bis P5) sind in Anlage 3, Formblatt für das Angebot, einzutragen. Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 1 "Preis" ist der sich aus der Summe der einzelnen Preispositionen P1 bis P4 ergebende Angebotspreis maßgeblich (=Gesamtsumme (P gesamt)). Für die Berechnung der Punkte im Zuschlagskriterium 1 "Preis" wird die Gesamtsumme des Angebots bepunktet. Dabei erhält der Bieter mit dem geringsten Gesamtsumme 60 Punkte. Die weiteren Bieter erhalten anteilig Punkte. Die Punkte werden ermittelt, indem die Gesamtsumme des jeweiligen Bieters ins Verhältnis zur niedrigsten Gesamtsumme aller Bieter gesetzt wird: Punktzahl des jeweiligen Bieters = niedrigste Gesamtsumme / Gesamtsumme des jeweiligen Bieters * maximal zu erreichender Punktzahl Im Zuschlagskriterium "Preis" kann somit eine Maximalpunktzahl von 60 Punkten erreicht werden.
60 %
Der Bieter hat verbindliche Angaben über die Erfüllung der Anforderungen in der User Requirement Specification (Anlage 2.1) abzugeben. Für jede Anforderung ist in der Spalte "Erfüllungsgrad" anzugeben, ob diese vollständig, teilweise oder nicht erfüllt wird; bei teilweiser oder Nichterfüllung ist eine Erläuterung im Feld "Erläuterungen" verpflichtend anzugeben. Die Bewertung erfolgt getrennt nach der in der URS hinterlegten Wichtigkeit: Muss-Kriterien sind obligat, bei Nichterfüllung erfolgt der Ausschluss. Sollte-Kriterien werden bei vollständigem Erfüllungsgrad mit 5 Punkten bewertet, bei teilweiser Erfüllung mit 2,5 Punkten und bei Nicht-Erfüllung mit 0 Punkten. In diesem Zuschlagskriterium kann somit eine Maximalpunktzahl von 20 Punkten erreicht werden
20 %
Für die ausgeschriebene Leistung hat der Bieter in freier Form ein Reinigungskonzept vorzulegen, dass mindestens folgende Angaben enthält: - vorgesehene Reinigungszeiten je Bereich, - geschätzter Zeitaufwand (Personalstunden) je Bereich, plausibel abgeleitet aus Flächen und Frequenzen gemäß Reinigungs- und Desinfektionsplan, - geplantes Vorgehen (Ablauforganisation, Personaleinsatz inkl. Vertretungsregelung, Koordination mit dem Auftraggeber, Umgang mit außerplanmäßigen Reinigungen). Das eingereichte Konzept wird anhand der drei Unterkriterien - Plausibilität der Reinigungszeiten, - Nachvollziehbarkeit des Zeitaufwands, - Qualität des geplanten Vorgehens mit jeweils bis zu 5 bzw. 10 Punkten bewertet; die konkrete Bewertungsskala findet sich nachfolgend: Plausibilität der Reinigungszeiten 0 = fehlt/nicht plausibel; 3 = teilweise plausibel, Lücken erkennbar; 5 = vollständig plausibel & mit Betriebsabläufen abgestimmt Max. Punkte: 5 Nachvollziehbarkeit des Zeitaufwands 0 = fehlt/nicht nachvollziehbar; 3 = grobe Schätzung ohne Herleitung; 5 = nachvollziehbar hergeleitet aus Flächen/Frequenzen Max. Punkte: 5 Qualität des geplanten Vorgehens (Ablauf, Personaleinsatz, Vertretung, Koordination) 0 = fehlt/oberflächlich; 5 = grundlegend beschrieben, Lücken bei Vertretung/ Koordination; 10 = vollständig, schlüssig, inkl. Vertretungs- & Eskalationsregelung Max. Punkte: 10 Gesamtpunkte Reinigungskonzept: 20 Die Bewertung erfolgt durch den fachlich zuständigen Nutzer (CIT) anhand der eingereichten Unterlagen und wird dokumentiert. In diesem Zuschlagskriterium kann somit eine Maximalpunktzahl von 20 Punkten erreicht werden.
20 %

Vergabeunterlagen

10 Dateien laut Portal · Stand 21.09.2026
Anlage_1_zum_Anschreiben_-_Bewerbungsbedingungen_CIT_v04.pdfAnschreiben1,2 MB
Anlage_2.1_User Requirement_Specification _Pflichtenheft_v04_20260918.xlsxSonstiges24 KB
Anlage_2.2_zum_Anschreiben - Reinigungs_und_Desinfektionsplan_CIT_20260908.pdfAnschreiben690 KB
Anlage_2_zum_Anschreiben_-_Leistungsbeschreibung_CIT_v02_20260910.pdfLVLeistungsverzeichnis2,9 MB
Anlage_3_zum_Anschreiben_-_Formblatt_für_das_Angebot_CIT_v03.docxAnschreiben320 KB
Anlage_4_zum_Anschreiben_-_Vertragsbedingungen_v05_20260916.pdfVertragsbedingungen11 MB
Anlage_5_zum_Anschreiben_-_Qualitaetsvereinbarung_Reinraumreinigung_CIT_v02_20260904.pdfAnschreiben520 KB
Anlage_6_zum_Anschreiben_-_Verpflichtungserklärung_zum_Mindestentgelt_20240201.pdfAnschreiben2,3 MB
Anlage_7_zum_Anschreiben_-_Eigenerklaerung_bzgl._Artikel_5k_der_Verordnung_(EU)_2022576.pdfAnschreiben1,1 MB
Anschreiben_an_Bieter_v06_20260910.pdfAnschreiben6,8 MB

Anforderungen

Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften) Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt: Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. - ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); - ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, - zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/ unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, - bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben. Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Änderungen und Bieterfragen

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