Gebäudereinigung: Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 30.07.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Stadt Heidenau
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 26.06.2024
- CPV-Codes
- Gebäudereinigung (90911200)
- Bekanntmachung
- evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 378590-2024
- Verfahrensnummer
- 01903a88-7581-414e-8ee0-fcbbe3bd4e03
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Heidenau beschafft Reinigungsleistungen für ihre Gebäude in Heidenau (Region DED2F). Die Unterhalts- und Grundreinigung umfasst 14 Objekte mit rund 2.000.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche sowie etwa 8.700 Quadratmetern Grundreinigungsfläche; zusätzlich ist in 21 Objekten die Glas- und Rahmenreinigung auf rund 8.900 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche vorgesehen. Angebote müssen bis zum 30. Juli 2024 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Deutschland - Gebäudereinigung - 01809 Heidenau
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Unterhalts- und Grundreinigung
Reinigungsleistungen in 14 Objekten mit rund 2.000.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und mit einer Grundreinigungsfläche von ca. 8.700 Quadratmetern.
Frist: 30.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Glas- und Rahmenreinigung
Glas- und Rahmenreinigung in 21 Objekten mit rund 8.900 Quadratmetern Jahreseinigungsfläche.
Frist: 30.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer angemessenen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. siehe Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer angemessenen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. siehe Vergabeunterlagen
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 10.10.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 612056-2024
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