Gebäudereinigung: Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.07.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
Stadt Heidenau
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
26.06.2024
CPV-Codes
Gebäudereinigung (90911200)
Bekanntmachung
evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
378590-2024
Verfahrensnummer
01903a88-7581-414e-8ee0-fcbbe3bd4e03

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Heidenau beschafft Reinigungsleistungen für ihre Gebäude in Heidenau (Region DED2F). Die Unterhalts- und Grundreinigung umfasst 14 Objekte mit rund 2.000.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche sowie etwa 8.700 Quadratmetern Grundreinigungsfläche; zusätzlich ist in 21 Objekten die Glas- und Rahmenreinigung auf rund 8.900 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche vorgesehen. Angebote müssen bis zum 30. Juli 2024 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Deutschland - Gebäudereinigung - 01809 Heidenau

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Unterhalts- und Grundreinigung

    Reinigungsleistungen in 14 Objekten mit rund 2.000.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und mit einer Grundreinigungsfläche von ca. 8.700 Quadratmetern.

    Frist: 30.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Glas- und Rahmenreinigung

    Glas- und Rahmenreinigung in 21 Objekten mit rund 8.900 Quadratmetern Jahreseinigungsfläche.

    Frist: 30.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer angemessenen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. siehe Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer angemessenen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. siehe Vergabeunterlagen

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 10.10.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 612056-2024

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