Glasreinigung an Verwaltungsstandorten der BGHM und VBG

Status
Vergeben
Angebotsfrist
23.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
42.300 EUR
Lose
7
Auftraggeber
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft HamburgProfil ansehen
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
27.03.2026
Bekanntmachungsnummer
210812-2026
Verfahrensnummer
4f8f57b5-a247-44e7-bffe-4200a3bf8757
CPV-Codes
90911300 · Fensterreinigung

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Kurzbeschreibung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) und die VBG schreiben die Glasreinigung für ihre Verwaltungsstandorte in sieben Losen aus. Die Verträge haben eine Grundlaufzeit von zwei Jahren mit einer Verlängerungsoption auf insgesamt vier Jahre. Der Gesamtwert der Ausschreibung beläuft sich auf rund 402.008 EUR.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Glasreinigung innen und außen an den verschiedenen Verwaltungsstandorten der Auftraggeberin BGHM und der Auftraggeberin VBG.

Leistungen nach Losen (7)

  • LOT-0001 · Glasreinigung Erfurt42.300 EUR

    Die Glasreinigung für die Standorte der Auftraggeberin BGHM und der Auftraggeberin VBG werden in insgesamt 7 Losen ausgeschrieben. Für die Reinigungsdienstleistungen dieser Ausschreibung sollen für die jeweiligen Auftragsvergaben entsprechende Verträge geschlossen werden. Diese einzelnen Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren (Vertragsjahre), sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zur maximalen Laufzeit von vier Vertragsjahren, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres enden die Verträge, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Los 1: Standort Erfurt Los 2: Standort Hannover Los 3: Standort Mainz BGHM Los 4: Standort Mainz VBG Los 5: Standort München Los 6: Standort Stuttgart Los 7: Standort Hamburg BGHM Somit beträgt das voraussichtliche Auftragsvolumen für alle 7 Lose insgesamt ca. 407.100 EUR netto. Für die Lose 3 und 4 soll die Leistungserbringung gleichzeitig erfolgen. Bei unterschiedlichen Auftragnehmern ist eine entsprechende Absprache erforderlich. Als Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 vorgesehen. Der Vertragsbeginn für den Standort Hamburg ist der 01.01.2027. Des Weiteren ist hier keine Vor-Ort-Besichtigung möglich, da die Auftraggeberin erst zu einem späteren Zeitpunkt in das Gebäude einzieht. Das maximale Abrufvolumen beträgt je Los 6 Glasreinigungen innerhalb von 4 Jahren.

    Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Hannover131.900 EUR

    Die Glasreinigung für die Standorte der Auftraggeberin BGHM und der Auftraggeberin VBG werden in insgesamt 7 Losen ausgeschrieben. Für die Reinigungsdienstleistungen dieser Ausschreibung sollen für die jeweiligen Auftragsvergaben entsprechende Verträge geschlossen werden. Diese einzelnen Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren (Vertragsjahre), sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zur maximalen Laufzeit von vier Vertragsjahren, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres enden die Verträge, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Los 1: Standort Erfurt Los 2: Standort Hannover Los 3: Standort Mainz BGHM Los 4: Standort Mainz VBG Los 5: Standort München Los 6: Standort Stuttgart Los 7: Standort Hamburg BGHM Somit beträgt das voraussichtliche Auftragsvolumen für alle 7 Lose insgesamt ca. 407.100 EUR netto. Für die Lose 3 und 4 soll die Leistungserbringung gleichzeitig erfolgen. Bei unterschiedlichen Auftragnehmern ist eine entsprechende Absprache erforderlich. Als Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 vorgesehen. Der Vertragsbeginn für den Standort Hamburg ist der 01.01.2027. Des Weiteren ist hier keine Vor-Ort-Besichtigung möglich, da die Auftraggeberin erst zu einem späteren Zeitpunkt in das Gebäude einzieht. Das maximale Abrufvolumen beträgt je Los 6 Glasreinigungen innerhalb von 4 Jahren.

    Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Mainz BGHM382.800 EUR

    Die Glasreinigung für die Standorte der Auftraggeberin BGHM und der Auftraggeberin VBG werden in insgesamt 7 Losen ausgeschrieben. Für die Reinigungsdienstleistungen dieser Ausschreibung sollen für die jeweiligen Auftragsvergaben entsprechende Verträge geschlossen werden. Diese einzelnen Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren (Vertragsjahre), sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zur maximalen Laufzeit von vier Vertragsjahren, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres enden die Verträge, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Los 1: Standort Erfurt Los 2: Standort Hannover Los 3: Standort Mainz BGHM Los 4: Standort Mainz VBG Los 5: Standort München Los 6: Standort Stuttgart Los 7: Standort Hamburg BGHM Somit beträgt das voraussichtliche Auftragsvolumen für alle 7 Lose insgesamt ca. 407.100 EUR netto. Für die Lose 3 und 4 soll die Leistungserbringung gleichzeitig erfolgen. Bei unterschiedlichen Auftragnehmern ist eine entsprechende Absprache erforderlich. Als Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 vorgesehen. Der Vertragsbeginn für den Standort Hamburg ist der 01.01.2027. Des Weiteren ist hier keine Vor-Ort-Besichtigung möglich, da die Auftraggeberin erst zu einem späteren Zeitpunkt in das Gebäude einzieht. Das maximale Abrufvolumen beträgt je Los 6 Glasreinigungen innerhalb von 4 Jahren.

    Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Mainz VBG84.400 EUR

    Die Glasreinigung für die Standorte der Auftraggeberin BGHM und der Auftraggeberin VBG werden in insgesamt 7 Losen ausgeschrieben. Für die Reinigungsdienstleistungen dieser Ausschreibung sollen für die jeweiligen Auftragsvergaben entsprechende Verträge geschlossen werden. Diese einzelnen Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren (Vertragsjahre), sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zur maximalen Laufzeit von vier Vertragsjahren, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres enden die Verträge, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Los 1: Standort Erfurt Los 2: Standort Hannover Los 3: Standort Mainz BGHM Los 4: Standort Mainz VBG Los 5: Standort München Los 6: Standort Stuttgart Los 7: Standort Hamburg BGHM Somit beträgt das voraussichtliche Auftragsvolumen für alle 7 Lose insgesamt ca. 407.100 EUR netto. Für die Lose 3 und 4 soll die Leistungserbringung gleichzeitig erfolgen. Bei unterschiedlichen Auftragnehmern ist eine entsprechende Absprache erforderlich. Als Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 vorgesehen. Der Vertragsbeginn für den Standort Hamburg ist der 01.01.2027. Des Weiteren ist hier keine Vor-Ort-Besichtigung möglich, da die Auftraggeberin erst zu einem späteren Zeitpunkt in das Gebäude einzieht. Das maximale Abrufvolumen beträgt je Los 6 Glasreinigungen innerhalb von 4 Jahren.

    Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · München52.600 EUR

    Die Glasreinigung für die Standorte der Auftraggeberin BGHM und der Auftraggeberin VBG werden in insgesamt 7 Losen ausgeschrieben. Für die Reinigungsdienstleistungen dieser Ausschreibung sollen für die jeweiligen Auftragsvergaben entsprechende Verträge geschlossen werden. Diese einzelnen Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren (Vertragsjahre), sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zur maximalen Laufzeit von vier Vertragsjahren, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres enden die Verträge, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Los 1: Standort Erfurt Los 2: Standort Hannover Los 3: Standort Mainz BGHM Los 4: Standort Mainz VBG Los 5: Standort München Los 6: Standort Stuttgart Los 7: Standort Hamburg BGHM Somit beträgt das voraussichtliche Auftragsvolumen für alle 7 Lose insgesamt ca. 407.100 EUR netto. Für die Lose 3 und 4 soll die Leistungserbringung gleichzeitig erfolgen. Bei unterschiedlichen Auftragnehmern ist eine entsprechende Absprache erforderlich. Als Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 vorgesehen. Der Vertragsbeginn für den Standort Hamburg ist der 01.01.2027. Des Weiteren ist hier keine Vor-Ort-Besichtigung möglich, da die Auftraggeberin erst zu einem späteren Zeitpunkt in das Gebäude einzieht. Das maximale Abrufvolumen beträgt je Los 6 Glasreinigungen innerhalb von 4 Jahren.

    Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Stuttgart54.900 EUR

    Die Glasreinigung für die Standorte der Auftraggeberin BGHM und der Auftraggeberin VBG werden in insgesamt 7 Losen ausgeschrieben. Für die Reinigungsdienstleistungen dieser Ausschreibung sollen für die jeweiligen Auftragsvergaben entsprechende Verträge geschlossen werden. Diese einzelnen Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren (Vertragsjahre), sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zur maximalen Laufzeit von vier Vertragsjahren, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres enden die Verträge, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Los 1: Standort Erfurt Los 2: Standort Hannover Los 3: Standort Mainz BGHM Los 4: Standort Mainz VBG Los 5: Standort München Los 6: Standort Stuttgart Los 7: Standort Hamburg BGHM Somit beträgt das voraussichtliche Auftragsvolumen für alle 7 Lose insgesamt ca. 407.100 EUR netto. Für die Lose 3 und 4 soll die Leistungserbringung gleichzeitig erfolgen. Bei unterschiedlichen Auftragnehmern ist eine entsprechende Absprache erforderlich. Als Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 vorgesehen. Der Vertragsbeginn für den Standort Hamburg ist der 01.01.2027. Des Weiteren ist hier keine Vor-Ort-Besichtigung möglich, da die Auftraggeberin erst zu einem späteren Zeitpunkt in das Gebäude einzieht. Das maximale Abrufvolumen beträgt je Los 6 Glasreinigungen innerhalb von 4 Jahren.

    Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · BGHM Hamburg6.408 EUR

    Die Glasreinigung für die Standorte der Auftraggeberin BGHM und der Auftraggeberin VBG werden in insgesamt 7 Losen ausgeschrieben. Für die Reinigungsdienstleistungen dieser Ausschreibung sollen für die jeweiligen Auftragsvergaben entsprechende Verträge geschlossen werden. Diese einzelnen Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren (Vertragsjahre), sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zur maximalen Laufzeit von vier Vertragsjahren, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres enden die Verträge, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Los 1: Standort Erfurt Los 2: Standort Hannover Los 3: Standort Mainz BGHM Los 4: Standort Mainz VBG Los 5: Standort München Los 6: Standort Stuttgart Los 7: Standort Hamburg BGHM Somit beträgt das voraussichtliche Auftragsvolumen für alle 7 Lose insgesamt ca. 407.100 EUR netto. Für die Lose 3 und 4 soll die Leistungserbringung gleichzeitig erfolgen. Bei unterschiedlichen Auftragnehmern ist eine entsprechende Absprache erforderlich. Als Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 vorgesehen. Der Vertragsbeginn für den Standort Hamburg ist der 01.01.2027. Des Weiteren ist hier keine Vor-Ort-Besichtigung möglich, da die Auftraggeberin erst zu einem späteren Zeitpunkt in das Gebäude einzieht. Das maximale Abrufvolumen beträgt je Los 6 Glasreinigungen innerhalb von 4 Jahren.

    Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Sofern geforderte nationale Eignungsunterlagen, s. einzureichende Unterlagen, nicht vorgelegt werden erfolgt ein Ausschluss Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein. Über das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Das bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen. Über das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Das bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Es darf kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, bestehen. Es darf keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultieren, dass das Unternehmen bereits in der Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. s. Dokument 05, Angebotsformblatt

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Sofern geforderte nationale Eignungsunterlagen, s. einzureichende Unterlagen, nicht vorgelegt werden erfolgt ein Ausschluss Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein. Über das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Das bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen. Über das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Das bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Es darf kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, bestehen. Es darf keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultieren, dass das Unternehmen bereits in der Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. s. Dokument 05, Angebotsformblatt

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 30.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 448962-2026
Vergleichbare Verfahren268vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag190 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 30 Vergaben

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Titel
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Glas- und Gebäudereinigung im Polizeikommissariat 41, HamburgBVC Behörde für Finanzen und BezirkeHamburg, Deutschland16.09.2026235 Tsd. €

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
WSWackler Service Group GmbH & Co. KGChemnitz6007.08.20261,6 Mio. €steigend
GDGies Dienstleistungen GmbHStadtallendorf6007.08.2026344 Tsd. €steigend
HSHans Schulz Gebäudereinigung GmbHBraunschweig5008.07.20262,1 Mio. €steigend
RGRUWE GmbHBerlin3015.09.2026314 Tsd. €steigend
GNGötz-Gebäudemanagement Nord GmbHBerlin3026.06.2026566 Tsd. €steigend
BGBraun Gebäudedienste Berlin GmbHPotsdam2015.09.2026314 Tsd. €steigend
WSWackler Service Group GmbH Co. KGChemnitz2014.09.2026254 Tsd. €steigend
AIApleona Infra Services GmbHBerlin2008.09.20261,7 Mio. €steigend
LGLavette GmbHMünster2028.08.20263,1 Mio. €steigend
VSVeolia Solutions Deutschland GmbHNossen2025.08.2026120 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (53) · Bayern (37) · Baden-Württemberg (30) · Niedersachsen (30) · Berlin (21) · Sachsen (20)

Laufende Rahmenverträge

Baden-Württemberg
  • Gebäude- und Glasreinigung an drei Standorten in FreiburgSan2goMax-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und RechtFreiburg, Deutschland
    06.06.2024noch 25 Monate31.10.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Glasreinigung für Campusgebäude in Stuttgart-HohenheimMartins DienstleistungenUniversität HohenheimStuttgart-Hohenheim, Deutschland
    185 Tsd. €
    14.05.2024noch 29 Monate28.02.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Gebäude- und Glasreinigung in Villingen-Schwenningen und SingenDussmann Service Deutschland GmbHDeutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Abt. 22 - Finanzen und Vermögen, Referat 2 BeschaffungKarlsruhe, Deutschland
    256 Tsd. €
    24.02.2025noch 31 Monate30.04.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Glas-, Fassaden- und Fensterreinigung für Verwaltungsbereiche der Messe KarlsruhePiepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KGKarlsruher Messe- und Kongress GmbHKarlsruhe, Deutschland
    18.06.2025noch 34 Monate31.07.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Reinigungs-, Pförtner- und Hausmeisterdienste in Karlsruhe und HamburgApleona Infra Services GmbH +3 weitereBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)Karlsruhe, Deutschland
    2,5 Mio. €
    03.03.2026noch 42 Monate31.03.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Hamburg

Aktiv seit 2026 · 2 Verfahren
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Verfahren pro Jahr2Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 2 seit 2026Spitze KW 13 · 2026 · 2

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
AIApleona Infra Services GmbH127.05.2026307 Tsd. €
DIDIS-Fassadenreinigung127.05.2026307 Tsd. €
FFFR Frisch&Rein127.05.2026307 Tsd. €
VGViva-Deluxe Gebäudereinigung GmbH127.05.2026307 Tsd. €
GDGies Dienstleistungen GmbH127.05.2026307 Tsd. €
GDGies Dienstleistungen GmmbH119.05.20265,3 Mio. €
GNGötz-Gebäudemanagement Nord GmbH119.05.20265,3 Mio. €
GNGötz-Gebäudemanagement Nordwest GmbH119.05.20265,3 Mio. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

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27.03.2026Glasreinigung an Verwaltungsstandorten der BGHM und VBGVergebenAIApleona Infra Services GmbH +4 weitere307 Tsd. €
25.03.2026Unterhaltsreinigung an Verwaltungsstandorten der BGHM und VBGVergebenGDGies Dienstleistungen GmmbH +9 weitere5,3 Mio. €

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