Gebäudeplanung für die Sanierung der zentralen Bettenaufbereitung
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 27.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Westpfalz-Klinikum GmbH
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 27.10.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Dienstleistungen von Architekturbüros (71200000)
- Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden (71221000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 748523-2026
- Verfahrensnummer
- 92e05b02-c286-41d0-9a3f-5e1e246397f4
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Westpfalz-Klinikum GmbH in Kaiserslautern sucht Planungsleistungen für die Sanierung der zentralen Bettenaufbereitung. Beauftragt werden die Objektplanung für das Gebäude nach den Leistungsphasen 1 bis 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie zusätzliche besondere Leistungen; die Vergabe erfolgt stufenweise. Die Planung soll eine effiziente Raumaufteilung und die klare Trennung reiner und unreiner Arbeitsbereiche ermöglichen. Die vollständige und prüffähige Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) soll im zweiten Quartal 2027 vorliegen.
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Leistungsbeschreibung
Die seit 1959 in Haus 7 betriebene Bettenzentrale wurde fortlaufend aus Eigenmitteln instand gehalten. Partielle regelmäßig auftretende Wasserschäden durch das befahrbare Flachdach haben den Gebäudebetrieb beeinträchtigt und mussten temporär behoben werden. Mit der Kernsanierung des Bettenhauses 8 und der damit verbundenen Errichtung einer überdachten Liegendkrankenzufahrt wurde die befahrbare STB-Decke der Bettenzentrale abgeschält und in der gesamten Fläche nun grundlegend saniert. Da die Bettenaufbereitung weiterhin zentral im Haupthaus erfolgt, besteht nun die Möglichkeit, die dort richtig positionierte Bettenzentrale nachhaltig zu sanieren. Neben der bautechnischen Mängelbeseitigung steht die Optimierung der internen Betriebsabläufe im Fokus. Durch die Neugestaltung des Grundrisses sollen logistische Prozesse effizienter gestaltet werden. Insbesondere kreuzungsfreie Wege, speziell die strikte Trennung von reinen und unreinen Arbeitsbereichen, sollen konsequent umgesetzt werden, um die höchsten Hygienestandards dauerhaft zu garantieren. Die Terminplanung des Projektes ist zwingend so auszurichten, dass eine vollständige und prüffähige Aufstellung der HU-Bau im zweiten Quartal 2027 gewährleistet ist.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Sanierung der zentralen Bettenaufbereitung im Westpfalz-Klinikum Kaiserslautern
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9) für ein Objekt. Neben den Grundleistungen nach HOAI ist die Vergabe Besonderer Leistungen ebenfalls Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem den Vergabeunterlagen beigefügten Architektenvertrag. Die Besonderen Leistungen sind in der Anlage 2 des Architektenvertrags beschrieben und aufgelistet. Es ist stufenweise Vergabe dieser Leistungen vorgesehen: In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden. In der Leistungsstufe 2 ist die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 sowie der in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beabsichtigt. Die Beauftragung der Leistungsstufe 2 steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber diese schriftlich oder in Textform im Wege der Auftragserweiterung abruft. Auf die Beauftragung der über die Leistungsstufe 1 hinausgehenden Leistungen/Stufen besteht insofern kein Rechtsanspruch.
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB, §§ 19, 21 MiLoG -- Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: -- 1.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind. --- 2.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. --- 3.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. --- 4.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. --- 5.) Eigenerklärung des Bewerbers gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. --- Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bewerber zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende Eignungsnachweise vorzulegen, wie Bescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen/der Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bewerber-/Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach den Regelungen des § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Sanierung der zentralen Bettenaufbereitung im Westpfalz-Klinikum Kaiserslautern
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Vergabeunterlagen
14 Dateien · geladen 27.10.2026| Vertragsbedingungen | 1 MB | Klicken zum Anzeigen | |
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Anforderungen
Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB, §§ 19, 21 MiLoG -- Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: -- 1.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind. --- 2.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. --- 3.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. --- 4.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. --- 5.) Eigenerklärung des Bewerbers gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. --- Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bewerber zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende Eignungsnachweise vorzulegen, wie Bescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen/der Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bewerber-/Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach den Regelungen des § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 28.10.2026Berichtigung 1Die Eignungsanforderungen Ziffer 5.1.9 wurden angepasst bei: - Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen und - Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen. Aufgrund der Anpassung wurde die Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge verschoben auf den 27.11.2026, 12:00.
- 27.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXP4YJVM1Y7
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