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Objektplanung für die Sanierung des Bildungs- und Schulzentrums Adolph Kolping in Würzburg

Status
Offen
Angebotsfrist
09.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
12.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Architekturbüros (71200000)
  • Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden (71221000)
Bekanntmachung
plattform.aumass.de
Bekanntmachungsnummer
701952-2026
Verfahrensnummer
2df5a39f-16bc-4d3c-85a8-a83849b02ded

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Kolping-Mainfranken GmbH schreibt stellvertretend für die beteiligten Kolping-Träger die Planung der umfassenden Sanierung des Bildungs- und Schulzentrums Adolph Kolping in Würzburg-Heuchelhof aus. Gesucht werden Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume über die Leistungsphasen 1 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure; betroffen sind rund 2.900 Quadratmeter Nettogrundfläche, die Sanierung soll voraussichtlich in drei Bauabschnitten im laufenden Betrieb erfolgen. Die geschätzten Projektkosten für Baukonstruktion und technische Anlagen betragen rund 16,7 Millionen Euro brutto. Der Leistungsbeginn ist für März 2027 vorgesehen, der Baubeginn des ersten Bauabschnitts für das zweite Quartal 2028 und die Fertigstellung des dritten Bauabschnitts für das zweite Quartal 2031.

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Leistungsbeschreibung

Die Kolping-Schulwerk GmbH beabsichtigt die umfassende Sanierung und zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Bildungs- und Schulzentrums Adolph Kolping am Standort Goerdelerstraße 3 in Würzburg-Heuchelhof. Der Gebäudekomplex umfasst die Adolph-Kolping-Berufsschule - Bau B, eine private Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, die sich zur größten Förderberufsschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Unterfranken entwickelt hat. Weiterhin beinhaltet das Projekt das Kolping Bildungszentrum - Bau A mit Unterbringung unbegleitete minderjährige Ausländerinnen, sowie im Bau C die Kolping Mittelschule mit Heilpädagogischer Tagesstätte. Die Einrichtung begleitet Jugendliche mit besonderem Förderbedarf auf ihrem Weg in Ausbildung und Beruf und erfüllt damit eine bedeutende gesellschaftliche und bildungspolitische Aufgabe. Gegenstand der Maßnahme ist die energetische, funktionale und bauliche Sanierung des bestehenden Bildungs- und Schulzentrums mit einer Nettogrundfläche von rund 2.900 m² sowie einem Bruttorauminhalt von rund 23.000 m³. Grundlage der Planung ist die langfristige Sicherung eines modernen, wirtschaftlichen und nachhaltigen Schulstandortes für die sonderpädagogische Förderung. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines qualitätsvollen, alltagstauglichen und inklusiven Lern- und Arbeitsumfeldes, das den Anforderungen von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf sowie des pädagogischen Personals gleichermaßen gerecht wird. Die räumliche Organisation soll moderne pädagogische Konzepte unterstützen und unterschiedliche Lern- und Förderformen ermöglichen. Die Planung berücksichtigt einen wirtschaftlichen mittleren Ausstattungsstandard und hat die Anforderungen der zuständigen Behörden sowie der Fördermittelgeber, insbesondere der Regierung von Unterfranken, einzubeziehen. Besondere Bedeutung kommt den Aspekten der Nachhaltigkeit zu. Hierzu zählen eine kostenbewusste Planung hinsichtlich Errichtung, Betrieb und Instandhaltung, ein ressourcenschonender Einsatz von Materialien, die bevorzugte Verwendung nachhaltiger und schadstoffarmer Baustoffe sowie die energetische Optimierung der Gebäudehülle und der technischen Gebäudeausrüstung. Die Maßnahme ist unter Berücksichtigung sämtlicher einschlägiger Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und anerkannten Regeln der Technik zu planen und umzusetzen. Hierzu gehören insbesondere die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der Bayerischen Bauordnung (BayBO), des Baugesetzbuches (BauGB), der Barrierefreiheit gemäß DIN 18040 sowie die einschlägigen Vorgaben des Arbeits-, Gesundheits- und Unfallschutzes. Mit der Sanierung soll der Standort dauerhaft als modernes Bildungs- und Förderzentrum gesichert und an die heutigen sowie zukünftigen Anforderungen einer sonderpädagogischen Berufsbildung angepasst werden. Dabei stehen die pädagogische Qualität, die Nutzerfreundlichkeit, die Nachhaltigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme gleichermaßen im Fokus. Das Projekt wird voraussichtlich in 3 Bauabschnitten im laufenden Betrieb durchgeführt. Die Aufteilung und Trennung sämtlicher Unterlagen sind auf 2 Objekte vorzunehmen.( Gebäude A mit dem Aufwandsträger Kolping-Mainfranken GmbH und die Gebäude B und C mit dem Aufwandsträger Kolping-Schulwerk GmbH ). Hier sind u.a. Kostenermittlungen- und Verfolgung, Terminplanung und Fortschreibung, Förderanträge, Leistungsverzeichnisse, Verwendungsnachweise, Rechnungsstellungen etc. gemeint. Vertretend für die beiden Auftraggeber ist Kolping-Mainfranken GmbH. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: 03.2027 - Baubeginn BA 1 : 2. Quartal 2028 - vorbehaltlich der Finanzierungssicherung - Fertigstellung BA 3: 2. Quartal 2031 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 300+400) werden auf ca. 16,7 Mio € Brutto prognostiziert, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 ca 0,03 Mio€ - KG 300 ca. 13.2 Mio€ - KG 400 ca 3.1 Mio€ - KG 500 0,08 Mio€ - KG 600 0,3 Mio € Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen ( stufenweise + Bauabschnittsweise ) zu beauftragen: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 33 ff. HOAI. Die Leistungen werden stufenweise und Bauabschnittsweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe für den BA 1 die Leistungsphase 1+2 gemäß § 33 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise und Bauabschnittsweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Sanierung des Bildungs- und Schulzentrums Adolph Kolping am Heuchelhof Würzburg - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI - LPH 1-9

    Die Kolping-Schulwerk GmbH beabsichtigt die umfassende Sanierung und zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Bildungs- und Schulzentrums Adolph Kolping am Standort Goerdelerstraße 3 in Würzburg-Heuchelhof. Der Gebäudekomplex umfasst die Adolph-Kolping-Berufsschule - Bau B, eine private Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, die sich zur größten Förderberufsschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Unterfranken entwickelt hat. Weiterhin beinhaltet das Projekt das Kolping Bildungszentrum - Bau A mit Unterbringung unbegleitete minderjährige Ausländerinnen, sowie im Bau C die Kolping Mittelschule mit Heilpädagogischer Tagesstätte. Die Einrichtung begleitet Jugendliche mit besonderem Förderbedarf auf ihrem Weg in Ausbildung und Beruf und erfüllt damit eine bedeutende gesellschaftliche und bildungspolitische Aufgabe. Gegenstand der Maßnahme ist die energetische, funktionale und bauliche Sanierung des bestehenden Bildungs- und Schulzentrums mit einer Nettogrundfläche von rund 2.900 m² sowie einem Bruttorauminhalt von rund 23.000 m³. Grundlage der Planung ist die langfristige Sicherung eines modernen, wirtschaftlichen und nachhaltigen Schulstandortes für die sonderpädagogische Förderung. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines qualitätsvollen, alltagstauglichen und inklusiven Lern- und Arbeitsumfeldes, das den Anforderungen von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf sowie des pädagogischen Personals gleichermaßen gerecht wird. Die räumliche Organisation soll moderne pädagogische Konzepte unterstützen und unterschiedliche Lern- und Förderformen ermöglichen. Die Planung berücksichtigt einen wirtschaftlichen mittleren Ausstattungsstandard und hat die Anforderungen der zuständigen Behörden sowie der Fördermittelgeber, insbesondere der Regierung von Unterfranken, einzubeziehen. Besondere Bedeutung kommt den Aspekten der Nachhaltigkeit zu. Hierzu zählen eine kostenbewusste Planung hinsichtlich Errichtung, Betrieb und Instandhaltung, ein ressourcenschonender Einsatz von Materialien, die bevorzugte Verwendung nachhaltiger und schadstoffarmer Baustoffe sowie die energetische Optimierung der Gebäudehülle und der technischen Gebäudeausrüstung. Die Maßnahme ist unter Berücksichtigung sämtlicher einschlägiger Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und anerkannten Regeln der Technik zu planen und umzusetzen. Hierzu gehören insbesondere die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der Bayerischen Bauordnung (BayBO), des Baugesetzbuches (BauGB), der Barrierefreiheit gemäß DIN 18040 sowie die einschlägigen Vorgaben des Arbeits-, Gesundheits- und Unfallschutzes. Mit der Sanierung soll der Standort dauerhaft als modernes Bildungs- und Förderzentrum gesichert und an die heutigen sowie zukünftigen Anforderungen einer sonderpädagogischen Berufsbildung angepasst werden. Dabei stehen die pädagogische Qualität, die Nutzerfreundlichkeit, die Nachhaltigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme gleichermaßen im Fokus. Das Projekt wird voraussichtlich in 3 Bauabschnitten im laufenden Betrieb durchgeführt. Die Aufteilung und Trennung sämtlicher Unterlagen sind auf 2 Objekte vorzunehmen.( Gebäude A mit dem Aufwandsträger Kolping-Mainfranken GmbH und die Gebäude B und C mit dem Aufwandsträger Kolping-Schulwerk GmbH ). Hier sind u.a. Kostenermittlungen- und Verfolgung, Terminplanung und Fortschreibung, Förderanträge, Leistungsverzeichnisse, Verwendungsnachweise, Rechnungsstellungen etc. gemeint. Vertretend für die beiden Auftraggeber ist Kolping-Mainfranken GmbH. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: 03.2027 - Baubeginn BA 1 : 2. Quartal 2028 - vorbehaltlich der Finanzierungssicherung - Fertigstellung BA 3: 2. Quartal 2031 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 300+400) werden auf ca. 16,7 Mio € Brutto prognostiziert, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 ca 0,03 Mio€ - KG 300 ca. 13.2 Mio€ - KG 400 ca 3.1 Mio€ - KG 500 0,08 Mio€ - KG 600 0,3 Mio € Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen ( stufenweise + Bauabschnittsweise ) zu beauftragen: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 33 ff. HOAI. Die Leistungen werden stufenweise und Bauabschnittsweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe für den BA 1 die Leistungsphase 1+2 gemäß § 33 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise und Bauabschnittsweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen ( stufenweise + Bauabschnittsweise ) zu beauftragen: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 33 ff. HOAI. Die Leistungen werden stufenweise und Bauabschnittsweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe Ba 1 die Leistungsphase 1+2 gemäß § 33 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise und Bauabschnittsweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.

Anforderungen an deinen Betrieb

Ausschlussgründe (namentlich §§ 123, 124 GWB [= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung], § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt) werden dem deutschen Recht entsprechend geprüft. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Sanierung des Bildungs- und Schulzentrums Adolph Kolping am Heuchelhof Würzburg - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI - LPH 1-9

Personelle Besetzung
35 %
Fachtechnische Lösungsansätze
25 %
Strukturelle Herangehensweise an das Projekt
20 %
Honorarangebot
20 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Ausschlussgründe (namentlich §§ 123, 124 GWB [= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung], § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt) werden dem deutschen Recht entsprechend geprüft. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.

Änderungen und Bieterfragen

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