Faunistische Wirkungskontrolle für Fledermäuse an zwei Grünbrücken
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 24.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 160.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 22.10.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen im Umweltschutz (90700000)
- Umweltmanagement (90710000)
- Umweltüberwachung in anderen Bereichen als dem Bausektor (90711500)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 730627-2026
- Verfahrensnummer
- f046232e-d6f8-4e52-a7ed-5fac1fa1fcbf
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, beauftragt faunistische Untersuchungen zur Wirkung von zwei Grünbrücken für Fledermäuse an der Bundesautobahn 14 zwischen den Anschlussstellen Tangerhütte und Lüderitz. In drei Durchgängen zwischen 2027 und 2031 wird geprüft, ob die Bauwerke die Zerschneidungswirkung der Straße und das Risiko für tödliche Kollisionen verringern. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 159.000 Euro; die Leistung liegt in Sachsen-Anhalt.
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Leistungsbeschreibung
A 14 VKE 1.4, AS Tangerhütte - AS Lüderitz, BW 23Ü und BW 23.1Ü - Wirkungskontrolle Grünbrücken - Faunistische Leistungen für Fledermäuse 2027-2031
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · BW 23Ü und BW 23.1Ü - Wirkungskontrolle Grünbrücken - Faunistische Leistungen für Fledermäuse 2027-2031159.278,7 EUR
Durchführung faunistischer Leistungen für Fledermäuse im Zuge einer Wirkungskontrolle von zwei Grünbrücken (Bauwerke Grünbrücke BW 23Ü sowie Fledermausüberführungsbauwerk BW 23.1Ü) an der BAB 14, VKE 1.4. Für beide Bauwerke soll im Rahmen von 3 Durchgängen von Wirkungskontrollen im Zeitraum 2027 - 2031 überprüft werden, ob diese zur Minimierung der Zerschneidungswirkung und des Mortalitätsrisikos von Fledermäusen beitragen.
Frist: 24.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · BW 23Ü und BW 23.1Ü - Wirkungskontrolle Grünbrücken - Faunistische Leistungen für Fledermäuse 2027-2031
- siehe Dokument "HVA_F_StB_Eigenerklärung_Zuschlag"
- 70 %
- Honorar/Preis
- 30 %
Vergabeunterlagen
27 Dateien laut Portal · Stand 22.10.2026| Leistungsverzeichnis | 163 KB | |
| Sonstiges | 226 KB | |
| Sonstiges | 2,4 MB | |
| Sonstiges | 3,7 MB | |
| Sonstiges | 1,7 MB | |
| Vertragsbedingungen | 103 KB | |
| Sonstiges | 32 KB | |
| Formular | 39 KB | |
| Formular | 2,8 MB | |
| Sonstiges | 43 KB | |
| Sonstiges | 87 KB | |
| Sonstiges | 34 KB | |
| Sonstiges | 141 KB | |
| Formular | 605 KB | |
| Vertragsbedingungen | 287 KB | |
| Formular | 1,2 MB | |
| Sonstiges | 571 KB | |
| Anschreiben | 1,2 MB | |
| Anschreiben | 194 KB | |
| Anschreiben | 487 KB | |
| Formular | 1,2 MB | |
| Formular | 1,1 MB | |
| Sonstiges | 1,1 MB | |
| Sonstiges | 1,1 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 46 KB | |
| Vertragsbedingungen | 158 KB | |
| Sonstiges | 61 KB |
Anforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Änderungen und Bieterfragen
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