Faunakartierungen für den Neubau der B 281 Rockendorf–Krölpa
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 102.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 41 - NeubauProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 21.05.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 347284-2026
- Verfahrensnummer
- a341e1bc-1f11-4293-9cb3-ec888c303413
- CPV-Codes
- 71300000 · Dienstleistungen von Ingenieurbüros
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Kurzbeschreibung
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr beauftragt Faunakartierungen für den geplanten Neubau der Ortsumgehung B 281 zwischen Rockendorf und Krölpa in Thüringen. Der Leistungsumfang umfasst die Erfassung und Dokumentation von Vögeln (Avifauna), Bibern, Wildkatzen, Haselmäusen, Amphibien, Libellen, Reptilien, Tagfaltern und holzbewohnenden Käfern sowie Beratungsleistungen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 102.000 Euro; Angebote müssen bis zum 23. Juni 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr plant den Neubau der B 281 Rockendorf - Krölpa. Die Ortsumgehung ist im Bundeverkehrswegeplan 2030 mit vordringlichem Bedarf eingestuft. Im Zuge des Streckenneubaus der B 281 Rockendorf - Krölpa werden folgende Planungsleistungen erforderlich: Es handelt sich um Faunakartierungen (inkl. Dokumentation und Beratungsleistungen) der Arten / Artgruppen Avifauna - Biber - Wildkatze - Haselmaus - Amphibien - Libellen -Reptilien - Tagfalter - Xylobionte Käfer.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Freiberufliche Leistungen - B 281 Rockendorf - Krölpa; Faunakartierung102.000 EUR
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr plant den Neubau der B 281 Rockendorf - Krölpa. Die Ortsumgehung ist im Bundeverkehrswegeplan 2030 mit vordringlichem Bedarf eingestuft. Im Zuge des Streckenneubaus der B 281 Rockendorf - Krölpa werden folgende Planungsleistungen erforderlich: Es handelt sich um Faunakartierungen (incl. Dokumentation und Beratungsleistungen) der Arten / Artgruppen Avifauna - Biber - Wildkatze - Haselmaus - Amphibien - Libellen -Reptilien - Tagfalter - Xylobionte Käfer.
Frist: 23.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 123 Absatz 1 GWB Ziff. 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Ziff. 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, Ziff. 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Ziff. 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), Ziff. 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Ziff. 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Ziff. 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder Ziff. 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). + § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Ziff. 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird § 123 Absatz 4 GWB Ziff. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, Ziff. 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, Ziff. 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 56 (2) und (3) VgV durch den Auftraggeber nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden.
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Anforderungen
§ 123 Absatz 1 GWB Ziff. 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Ziff. 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, Ziff. 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Ziff. 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), Ziff. 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Ziff. 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Ziff. 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder Ziff. 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). + § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Ziff. 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird § 123 Absatz 4 GWB Ziff. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, Ziff. 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, Ziff. 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 56 (2) und (3) VgV durch den Auftraggeber nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden.
Änderungen und Bieterfragen
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Nienburg · Offen · Frist 19.10.2026
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Nienburg, beauftragt die Aufstellung, Kontrolle und Pflege eines Amphibienschutzzauns für den Bau der Ortsumgehung Wunstorf an der Bundesstraße B 441. Das etwa 1,6 Kilometer lange Baufeld wird mit dem Zaun und Fangeimern im Abstand von 10 Metern gesichert; während der Bau- und Aktivitätszeit sind Kontrollen sowie das Umsetzen aufgefundener Amphibien vorgesehen. Die Leistung wird im Raum Wunstorf erbracht, der Schutzzaun und die Fangeimer sollen von 02/27 bis 10/28 bestehen; die Angebotsfrist endet am 19.10.2026 um 08:00 Uhr.
39 % ähnlichKartierung von Flora und Fauna für die B2n-Ortsumgehung Malchow
Hohen Neuendorf OT Stolpe · Offen · Frist 29.09.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordost, beschafft Kartierungsleistungen zur Erfassung von Pflanzen- und Tierarten im Zusammenhang mit der B2n-Ortsumgehung Malchow. Angebote müssen bis zum 29. September 2026 um 07:00 Uhr (UTC) eingereicht werden; ein Auftragswert ist nicht angegeben.
38 % ähnlichAktualisierung von Natura-2000-Managementplänen für Waldlebensräume
Malchin · Offen · Frist 13.10.2026
Die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern beauftragt Teilarbeiten zur Aktualisierung von Natura-2000-Managementplänen für Waldflächen in den Forstämtern Neubrandenburg, Schuenhagen und Jägerhof. FFH steht für Fauna-Flora-Habitat und bezeichnet hier die Erfassung und Bewertung geschützter Waldlebensraumtypen. Der Auftrag umfasst insgesamt etwa 7.195 Hektar und beinhaltet unter anderem Waldeinteilung, Waldzustandserfassung, Lebensraumtypenbestimmung, die Erfassung von Biotopbäumen und Totholz sowie die Erstellung und Digitalisierung von Karten; die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
37 % ähnlichErweiterte Brutvogelkartierung in EU-Vogelschutzgebieten Brandenburgs
Potsdam · Offen · Frist 19.10.2026
Das Landesamt für Umwelt in Potsdam beauftragt die Erfassung relevanter Brutvogelarten in 24 von 27 EU-Vogelschutzgebieten (SPA) in Brandenburg. Die vorhandenen Daten sollen aktualisiert, ergänzt und der Erhaltungsgrad der Arten einschließlich Population, Habitatqualität und Gefährdungen bewertet werden. Die Leistung ist in 28 Gebietslose aufgeteilt und hat einen geschätzten Gesamtwert von rund 911.500 Euro. Die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026.
37 % ähnlichHerstellung und Unterhaltung eines baubegleitenden Amphibienschutzzauns an der B441-Ortsumgehung Wunstorf
Nienburg · Offen · Frist 06.10.2026
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Nienburg, beauftragt die Herstellung und Unterhaltung eines baubegleitenden Amphibienschutzzauns an der Bundesstraße 441 (B441) im Bereich der Ortsumgehung Wunstorf. Vorgesehen sind etwa 4.000 Meter Schutzzaun sowie rund 407 Fanggefäße einschließlich Einbau, Unterhaltung und Abbau; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 7:30 Uhr UTC.
36 % ähnlichAusgleichs- und Ersatzpflanzungen sowie Erweiterung eines Feuchtbiotops
39343 Eimersleben · Offen · Frist 23.09.2026
Die Verbandsgemeinde Flechtingen beschafft Leistungen für Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen im Zusammenhang mit dem Neubau eines Bahnradwegs zwischen der Landesstraße L25 und Nordgermersleben. Der Auftrag umfasst die Baustelleneinrichtung, die Lieferung von Pflanzmaterial, Vor- und Erdarbeiten sowie Pflanzarbeiten einschließlich einer fünfjährigen Pflege- und Gewährleistungszeit; zusätzlich soll ein Feuchtbiotop erweitert und verändert werden. Die Maßnahmen betreffen die Gemeinden Erxleben und Hohe Börde in der Region, die Angebotsfrist endet am 23. September 2026 um 09:00 Uhr UTC.
35 % ähnlichÖkologische Baubegleitung für die Straßenbahn-Neubaustrecke zum Universitätsklinikum Würzburg
Würzburg · Offen · Frist 06.10.2026
Die Würzburger Straßenbahn GmbH beauftragt Leistungen zur ökologischen Baubegleitung der geplanten Straßenbahn-Neubaustrecke zum Universitätsklinikum Würzburg. Dazu gehören insbesondere die Kennzeichnung und der Schutz von Bäumen und Sträuchern vor Beginn der Hauptbaumaßnahme sowie Kontrollen vor Rodungen. Die Baubegleitung ist für die gesamte Bauzeit von etwa 5,5 Jahren vorgesehen; der Baubeginn ist für November 2026, die Hauptbaumaßnahme für Mai 2027 geplant. Die Leistung wird in Würzburg erbracht, Angebote sind bis zum 6. Oktober 2026, 12:00 Uhr, einzureichen.
34 % ähnlichErfassung von Brutbeständen wertgebender Vogelarten in acht Vogelschutzgebieten
Halle (Saale) · Offen · Frist 05.10.2026
Das Landesamt für Umweltschutz in Halle (Saale) beauftragt die Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in acht Europäischen Vogelschutzgebieten in Sachsen-Anhalt. Die Untersuchungen finden 2027 im Drömling, 2028 in der Saale-Elster-Aue südlich Halle, im Fallsteingebiet, im Huy sowie in der Mittleren Oranienbaumer Heide und der Glücksburger Heide und 2029 in den Vogelschutzgebieten zwischen Wernigerode und Blankenburg sowie um Stolberg statt; teils werden Teilflächen untersucht. Die Vergabe erfolgt in acht Losen, wobei einem Bieter grundsätzlich höchstens drei Lose zugeschlagen werden können; Angebote sind bis zum 5. Oktober 2026 einzureichen.
33 % ähnlichMonitoring von Brut- und Rastvögeln in 42 EU-Vogelschutzgebieten in Rheinland-Pfalz
Mainz · Offen · Frist 22.09.2026
Das Landesamt für Umwelt in Mainz beauftragt die Erfassung von Brutvögeln, Zug- und Gastvögeln sowie relevanten Habitatinformationen in 42 EU-Vogelschutzgebieten in Rheinland-Pfalz. Die Untersuchungen sollen Grundlagendaten zu Vorkommen, Verbreitung, Bestandsentwicklung, Erhaltungszuständen sowie Beeinträchtigungen und Gefährdungen liefern; die Gebiete umfassen Flächen von 19 bis 3.803 Hektar. Die Leistungen sind für 2027 und 2028 vorgesehen, die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 8:00 Uhr.
32 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: WKP Planungsbüro für Bauwesen GmbH, VBI
Zuschlagswert: 64.868,33 EUR · Vertragsschluss: 10.08.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
210 vergleichbare Verfahren, davon 135 mit erfasstem Zuschlag · 166 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 117.080,03 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 23 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Ingenieurbüro Oeser · Frankenberg/Sa.
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Sweco GmbH · Halle (Saale)
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ecoplanning & consulting GmbH · Berlin
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Weimar · Weimar
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ISB UrbanForestry GmbH · Altdorf bei Nürnberg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
UmweltPlan GmbH Stralsund · Stralsund
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
LPR Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GmbH · Dessau-Roßlau
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ÖKOTOP GbR · Halle
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ökologische Dienste Ortlieb GmbH · Rostock
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Büro Karsten Obst · Halle
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Thüringen, nach Vertragsende sortiert.
- Gefährdungspotenzialanalysen von Gebäuden durch Starkregen
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.08.2028
Auftragnehmer: Drees & Sommer SE +1 weitere
Vertragsschluss: 24.08.2026
Zuschlagswert: 12.364.084,32 EUR
- Rahmenvertrag für Fachplanungsleistungen Heizung, Lüftung, Sanitär und Klimatechnik
Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.08.2028
Auftragnehmer: HKL Ingenieurgesellschaft mbH
Vertragsschluss: 05.08.2026
Zuschlagswert: 950.000 EUR
- Fachplanungsleistungen für Elektrotechnik bei Sanierung und Umbau im Bestand
Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 14.09.2028
Auftragnehmer: HKL Ingenieurgesellschaft mbH
Vertragsschluss: 24.08.2026
Zuschlagswert: 570.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 41 - Neubau
99085 · Erfurt
post-neubau@tlbv.thueringen.de00010 erfasste Verfahren, davon 6 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Kontakt laut Bekanntmachung
post-neubau@tlbv.thueringen.de000
Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
vergabekammer@tlvwa.thueringen.de000
Kontakt laut Bekanntmachung
strassenbau.vergabe@tlbv.thueringen.de000
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 13:18 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 21.05.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 10.09.2026, 08:19 (Europe/Berlin)
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