Faunistische Wiederholungserfassungen und Biotoptypenkartierung am B6-Westschnellweg
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 04.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 05.11.2026
- CPV-Codes
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- Kartierung städtischer Gebiete (71222100)
- Kartierung ländlicher Gebiete (71222200)
- Dienstleistungen im Umweltschutz (90700000)
- Umweltplanung (90712000)
- Bekanntmachung
- vergabe.niedersachsen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 771092-2026
- Verfahrensnummer
- 7b3bcadf-4bbc-4766-bdcb-758702fc8f15
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover, beauftragt aktualisierte faunistische Erfassungen und eine Biotoptypenkartierung als Grundlage für die Planung am B6-Westschnellweg. Untersucht werden soll ein rund vier Kilometer langer Abschnitt nördlich des Deisterkreisels bis zur Anschlussstelle Herrenhausen; zu den Artengruppen zählen unter anderem Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Fische und Libellen. Die Bearbeitungsdauer beträgt 360 Tage.
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Leistungsbeschreibung
Der zu betrachtende Projektbereich der B6|Westschnellweg (kurz: B6|WSW) befindet sich nördlich des Deisterkreisels bis zur Anschlussstelle Herrenhausen (B6). Bei dem ca. 4,0 km langen Streckenabschnitt handelt es sich um eine 4-streifige und autobahnähnliche Bundesstraße ohne Standstreifen. Im Planungsgebiet bzw. im unmittelbaren Umfeld befinden sich mehrere Schutzgebiete: o FFH-Gebiet Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker o Landschaftsschutzgebiet Mittlere Leine o Landschaftsschutzgebiet an der Leine o Geschützter Landschaftsbestandteil Limmer Brunnen Für die Erstellung der Unterlagen zur Vor- bzw. Entwurfsplanung ist als Planungsgrundlage, insbesondere für den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und den Artenschutzbeitrag (ASB), eine Aktualisierung der vorhandenen Kartiergrundlagen erforderlich. Die Ergebnisse der in den Jahren 2020 bis 2022 durchgeführten faunistischen Erfassungen sowie der Biotoptypenkartierung werden dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Diese Grundlagen sind fortzuschreiben und zu aktualisieren. Konkret sind folgende faunistische Leistungen zu erbringen: Faunistische Erfassungen: o Brutvögel o Rastvögel o Biber/ Fischotter o Haselmaus/ Dachs o Fledermäuse o Amphibien o Fische und Rundmäuler o Libellen Darüber hinaus ist eine Biotoptypenkartierung erforderlich. Die zu erarbeitenden Unterlagen sind nach den gültigen Vorschriften und Regelwerken und in einem mit dem Auftraggeber abzustimmenden inhaltlichen und formal einheitlichen Erscheinungsbild zu gestalten. Das Gutachten von Albrecht et al.: "Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag", Schlussbe-richt 2014 (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) ist als Wissensdokument Grundlage für Faunistische Leis-tungen. Der Begriff "Methodenblätter" bezieht sich auf die Methodenblätter in diesem Gutachten.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · 2026-78_B6_WSW_Floristische_Faunistische_Erfassungen_Wiederholungskartierungen
In dem Abschnitt der B 6|WSW liegen zahlreiche Bauwerke. Nach derzeitigem Kenntnisstand weist eines der Bauwerke eine besondere Dringlichkeit auf. Auch die restlichen Bauwerke sind teilweise in der Rest-nutzungsdauer eingeschränkt und entsprechen nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik. Sie sollen im Zuge der Modernisierung des Streckenabschnitts erneuert werden. Die Variantenfindung ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht abgeschlossen, der künftige Verlauf der B6|WSW kann derzeit noch nicht final benannt werden. Es ist davon auszugehen, dass sich die neue Trassenlage an der vorhandenen orientieren wird.
Frist: 04.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · 2026-78_B6_WSW_Floristische_Faunistische_Erfassungen_Wiederholungskartierungen
- Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
- 70 %
- Die Unternehmensreferenzen für vergleichbare Leistungen sind beizufügen: Hierzu sind Angaben über Referenzprojekte (seit 2014) unter Angabe des Leistungszeitraums, einer allgemeinen Projektkurzbeschreibung Ansprechpartner sowie einer Leistungsdefinition anzugeben. - 5 Punkte erhält derjenige Bieter, der über mindestens 5 Referenzen über einen Zeitraum der vergangenen 5 Jahren im Zuge von Linienplanungen (bspw. Bundesfernstraßenplanung, Gleisanlagen oder Energieleitungsplanungen) verfügt. - 4 Punkte erhält derjenige Bieter, der über mindestens 4 Referenzen über einen Zeitraum der vergangenen 5 Jahren im Zuge von Linienplanungen (bspw. Bundesfernstraßenplanung, Gleisanlagen oder Energieleitungsplanungen) verfügt. - 3 Punkte erhält derjenige Bieter, der über mindestens 3 Referenzen über einen Zeitraum der vergangenen 5 Jahren im Zuge von Linienplanungen (bspw. Bundesfernstraßenplanung, Gleisanlagen oder Energieleitungsplanungen) verfügt. - 2 Punkte erhält derjenige Bieter, der über mindestens 2 Referenzen über einen Zeitraum der vergangenen 5 Jahren im Zuge von Linienplanungen (bspw. Bundesfernstraßenplanung, Gleisanlagen oder Energieleitungsplanungen) verfügt. - 1 Punkt erhält derjenige Bieter, der lediglich über Referenzen für Vorhaben größer 3 ha aus der Bauleitplanung verfügt. - 0 Punkte erhält derjenige Bieter, dessen Angebot über keine Referenzen verfügt.
- 30 %
Vergabeunterlagen
15 Dateien · geladen 06.11.2026| Anschreiben | 47 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 43 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Formular | 22 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Formular | 33 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 32 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 63 KB | ||
| Formular | 61 KB | ||
| Formular | 29 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 43 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Anschreiben | 53 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Anschreiben | 37 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Leistungsverzeichnis | 1,2 MB | Klicken zum Anzeigen |
Anforderungen
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 05.11.2026BekanntmachungBekanntmachung CXQ6YY6RZDL
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