Fahrradleasing für Mitarbeitende des Kreises Warendorf

Status
Vergeben
Angebotsfrist
22.04.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
14.04.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Fahrräder mit Hilfsmotor (34422000)
  • Fahrräder (34430000)
  • Fahrräder ohne Motor (34431000)
  • Teile und Zubehör für Fahrräder (34432000)
  • Sportgeräte und -ausrüstungen (37400000)
  • Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen (50100000)
  • Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (66000000)
Bekanntmachung
vergabe-westfalen.de
Bekanntmachungsnummer
239095-2025
Verfahrensnummer
e817c6cf-1ae1-4c4c-b25c-e20e2034bd59

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Kreis Warendorf beschafft ein Fahrradleasingmodell für seine tariflich Beschäftigten und Beamten. Angeboten werden soll ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Leasing von Fahrrädern zur Gesundheitsförderung, zur Stärkung der Arbeitgeberattraktivität sowie als Beitrag zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 1.460 Tagen und betrifft die Region Warendorf; Angebote sind bis zum 22. April 2025 um 10:00 Uhr einzureichen.

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Leistungsbeschreibung

Fahrradleasing für die Mitarbeitenden des Kreises Warendorf

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Fahrradleasing für die Mitarbeitenden des Kreises Warendorf

    Der Auftraggeber ist bestrebt, ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Fahrradleasing für seine Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigte und Beamte, nachfolgend zusammen: "Mitarbeitende") zu verwirklichen. Der Auftraggeber möchte seinen Mitarbeitenden im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, zur Stärkung der Position als attraktiver Arbeitgeber sowie als Beitrag zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz das Leasing eines Fahrrades (Fahrradleasingmodell) anbieten, das, verglichen mit dem Barkauf eines Fahrrades, für die Mitarbeitenden wirtschaftlich vorteilhaft sein muss. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Fahrädern für alle Mitarbeitenden des Auftraggebers soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die Mitarbeitenden werden, sondern der Auftraggeber, der das Fahrrad den jeweiligen Mitarbeitenden im Rahmen eines Überlassungsvertrags zur Verfügung stellt. Das Fahrrad-Angebot muss den Vorgaben des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (nachfolgend: TV-Fahrradleasing) sowie dem Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW) entsprechen. Gegenstand der Ausschreibung ist vor diesem Hintergrund eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings an die Mitarbeitenden des Auftraggebers einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals). Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2029. Die Zuschlagserteilung soll im April 2025 erfolgen. Die Einführung des Fahrradleasings im Hinblick auf die Beamtinnen und Beamten (nachfolgend zusammen "Beamte") muss spätestens bis zum 14. Juni 2025 abgeschlossen sein, sodass die Fahrräder ab dem 15. Juni 2025 bereitstehen. Bezüglich der Tarifbeschäftigten muss die Einführung des Fahrradleasings bis spätestens zum 05. Januar 2026 abgeschlossen sein, sodass die Fahrräder ab dem 06. Januar 2026 bereitstehen. Hintergrund der unterschiedlichen Bereitstellungszeitpunkte der Fahrräder für die Einführung des Fahrradleasings für die Tarifbeschäftigten und Beamte des Auftraggebers ist der Umstand, dass die vorliegende Ausschreibung als Folge-Ausschreibung an die Ausschreibung "Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern gemäß TV-Fahrradleasing" aus dem Jahr 2021 (nachfolgend "Altausschreibung") anknüpft, die sich ausschließlich auf die Tarifbeschäftigten des Auftraggebers bezog. Nicht vom Auftragsgegenstand umfasst war in dieser Ausschreibung die Bereitstellung des Fahrradleasings für die Beamten des Auftraggebers. Zuschlagserteilung der Altausschreibung war am 6. Januar 2022, sodass die Laufzeit der Rahmenvereinbarung - bei einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren - mit Datum vom 5. Januar 2026 endet. Vor dem 6. Januar 2026 dürfen aus der vorliegenden Rahmenvereinbarung deshalb keine Einzelleasingverträge für Tarifbeschäftigte abgerufen werden, soweit nicht die insoweit bereits bestehende Rahmenvereinbarung vorzeitig endet. Die Beamten sind im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung nun erstmals von der Rahmenvereinbarung umfasst. Der Auftraggeber hat unter Berücksichtigung von bekannten Verrentungen, beginnender Altersteilzeit und Kündigungen derzeit 1.250 berechtigte Tarifbeschäftigte sowie aktuell 300 Beamte. Bei vollem Ansatz ergeben sich in Summe mithin 1.550 mögliche Nutzungsberechtigte. Auf der Grundlage von Erfahrungswerten geht der Auftraggeber davon aus, dass in den ersten zwei Vertragsjahren 8 % der Nutzungsberechtigten ein Fahrrad in Anspruch nehmen wird (= 124 Einzelleasingverträge) und in der verbleibenden Vertragslaufzeit 4 % pro Jahr (= 62 Einzelleasingverträge). Die Reduzierung der geschätzten Abnahmemenge in dem verbleibenden Vertragszeitraum begründet sich u. a. in der Annahme, dass ein Teil der Nutzungsberechtigten das zunächst geleaste Fahrrad kauft und deshalb kein neues Fahrrad least. Hiervon ausgehend beläuft sich das in Aussicht genommene Auftragsvolumen über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung auf 186 Einzel-Leasingverträge. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 300 Einzel-Leasingverträgen festgelegt. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Mindestabnahmemenge.

    Frist: 22.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Fahrradleasing für die Mitarbeitenden des Kreises Warendorf

Zur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 4: Umsetzungskonzept hat jeder Bieter ein Konzept zu schreiben. Dafür ist der Vordruck 11: Umsetzungskonzept zu verwenden. Bitte beachten Sie: (1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht. (3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. In dem Konzept werden jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet. Die Anforderungen, worauf es dem Auftraggeber zu dem Zuschlagskriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: Möglichst verbindlicher Zeit- und Maßnahmenplan bis zur Bereitstellung der Fahrräder für die Beamten ab dem 15. Juni 2025 und für die Tarifbeschäftigten ab dem 06. Januar 2026, der alle erforderlichen Arbeits- und Abstimmungsprozesse für die vertragsgemäße Bereitstellung von Fahrrädern für die Beamten bis zum 14. Juni 2025 und für die Tarifbeschäftigten bis zum 05. Januar 2026 bei gleichzeitig weitestmöglicher Entlastung des Auftraggebers Erfolg versprechend abdeckt.
20 %
Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08 (= Preisblatt) zu verwenden. Die im Preisblatt angegebenen Mengen bilden zum Zwecke der einheitlichen Angebotskalkulation das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ab. Alle monatlichen Leasingraten sind einheitlich wie abgefragt (orangefarbene Felder) in Euro (brutto) mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Sie müssen alle bei vertragsgemäßem Gebrauch anfallenden Zusatzkosten und Steuern beinhalten, d. h. insbesondere auch alle anfallenden Inspektions- und Versicherungskosten sowie Versicherungssteuern. Hinsichtlich des Störfallmanagements und der Versicherung ist jeweils das maximal buchbare Leistungspaket ("Premium Paket") zugrunde zu legen. Als Gebrauchtkaufpreis für den Fall des Verkaufs der Leasingräder nach dem Ende der Regel-Leasinglaufzeit von 36 Monaten sind in der Angebotskalkulation einheitlich 15 % des tatsächlichen Neukaufpreises (gemäß UVP des Herstellers) zuzüglich der notwendigen Versteuerung anzusetzen. Diese Vorgabe dient der Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Angebotspreise im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung. Im Falle eines Verkaufs des Rades an den Nutzer nach Ablauf der Leasinglaufzeit ist die Versteuerung des geldwerten Vorteils nach den zu dem Zeitpunkt des Kaufangebots jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben durchzuführen. Etwa anfallende Steuern für den Fall einer möglichen Übernahme des Fahrrades nach dem Ende der Leasinglaufzeit sind auftragnehmerseits zu tragen und nicht in die Leasingrate, die Servicerate oder die Versicherungsrate einzukalkulieren. 2. Maßgeblich für die Bildung des Angebotsvergleichspreises ist der Wert "Gesamtsumme (brutto) = Angebotsvergleichspreis". Hierzu werden die monatlichen Gesamtraten des Bieters mit den jeweils angegebenen Schätzmengen multipliziert und die sich hierdurch ergebenden Produkte addiert. Spalte F des Vordrucks 08 muss die Summe der Einzelbestandteile der monatlichen Kosten für ein Fahrrad enthalten, Spalte G die Multiplikation der Spalte F mit 36 Monaten und anschließend Multiplikation dieses Ergebnisses mit der geschätzten Auftragsmenge aus Spalte B. Der sich ergebende Betrag wird auf die Laufzeit eines Einzelleasingvertrags hochgerechnet, um dessen volle Kosten darzustellen. Der Bieter mit dem hiernach in Summe niedrigsten Angebotsvergleichspreis (vgl. Preisblatt) erhält die volle Punktzahl in Höhe von 30 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 30 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
30 %
Zur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 2: Störfallmanagement hat jeder Bieter ein Konzept zu schreiben. Dafür ist der Vordruck 09: Konzept zum Störfallmanagement zu verwenden. Bitte beachten Sie: (1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht. (3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. In dem Konzept werden jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet. Die Anforderungen, worauf es dem Auftraggeber insoweit ankommt, werden wie folgt präzisiert: Möglichst umfassendes Störfallmanagement nach Art und Umfang bei größtmöglicher Vermeidung von Aufwand und Kosten. Dabei ist das maximal buchbare Leistungspaket ("Premium Paket") zugrunde zu legen.
25 %
Zur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 3: Versicherungskonzept hat jeder Bieter ein Konzept zu schreiben. Dafür ist der Vordruck 10: Versicherungskonzept zu verwenden. Bitte beachten Sie: (1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht. (3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. In dem Konzept werden jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet. Die Anforderungen, worauf es dem Auftraggeber zu dem Zuschlagskriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: Möglichst umfassende Versicherungsdeckung nach Art und Höhe insbesondere auch im Hinblick auf Verschleiß und Mobilität (Pickup-Service / Ersatz-Fahrrad /Hotel etc.). Dabei ist das maximal buchbare Leistungspaket ("Premium Paket") zugrunde zu legen.
25 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 09.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 448250-2025

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