Fachtechnische Betreuung der Mitbenutzung von Senderstandorten und Mietverträgen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
10.06.2025, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
13.05.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Funk- oder Fernsehmasten (44212260)
  • Gutachterische Tätigkeit (71319000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
304885-2025
Verfahrensnummer
07230e81-c393-4239-be9d-b0cb96760669

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Westdeutsche Rundfunk Köln beauftragt Dienstleistungen zur fachtechnischen Betreuung der Mitbenutzung seiner 36 Antennenträger in Nordrhein-Westfalen. Dazu gehören die Prüfung und Bearbeitung neuer sowie bestehender Mitbenutzungsanfragen, bautechnische Begehungen und Abnahmen, Statikprüfungen, Vertragsunterlagen und die Pflege der Bestandsdokumentation. Erwartet werden jährlich etwa 10 bis 15 neue Anfragen sowie 25 bis 30 laufende Tickets oder Montagemeldungen. Der Vertrag soll voraussichtlich am 1. August 2025 beginnen, vier Jahre laufen und zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden können.

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Leistungsbeschreibung

Der WDR betreibt und unterhält in NRW insgesamt 36 Antennenträger unterschiedlicher Größe für die Dienste DVB-T2, DAB+ und UKW. Neben der Verbreitung des terrestrischen Programmangebots des WDR werden die Antennenträger im Rahmen einer entgeltlichen Senderstandortmitbenutzung auch durch Fremdanbieter von Rundfunkdiensten, Mobilfunkbetreibern und behördliche Funkdiensten wie z. B. Polizei und Feuerwehr genutzt. Seit 2010 ist die WDR mediagroup als Agentur mit dem Vertrags- und Kundenmanagement im Zusammenhang mit der Mitbenutzung von Senderstandorten beauftragt. Dazu zählt auch die Bearbeitung und Organisation der Mitbenutzungsanfragen und Montageanmeldungen. Der Befassungsaufwand für die fachtechnische Betreuung der Senderstandortmitbenutzung umfasst unter anderem die inhaltliche Prüfung und Bearbeitung von Mitbenutzungsanfragen, bautechnische Begehungen und Abnahmen sowie die Erstellung von vertragsrelevanten Unterlagen. Die Bearbeitung von Mitbenutzungsanfragen erfolgt über digitale Montageanmeldungen, die in zwei Kategorien unterteilt sind: Montageanmeldungen der Kategorie A beinhalten die Bearbeitung und Prüfung von neuen Mitbenutzungsanfragen. Die Tätigkeiten erstrecken sich von der Vorprüfung und den bautechnischen Begehungen bis zur Prüfung der Statik, der Planung und Erstellung von Vorausleistungsangeboten, der Ausarbeitung der Vertragsdetails und schließlich der Standortabnahme und Abschlussdokumentation. Montageanmeldungen der Kategorie B betreffen Erneuerungen oder Änderungen im Rahmen bestehender Mitbenutzungsverträge. Jede dieser Anmeldungen erfordert eine inhaltliche, fachtechnische und zeitliche Prüfung und Freigabe. Plananpassungen müssen gegebenenfalls in der Bestandsdokumentation erfasst werden. Die Anzahl der Mitbenutzeranfragen wird im Wesentlichen durch externe Faktoren bestimmt. Basierend auf den Daten der letzten zwei Jahre ist pro Jahr mit etwa 10 bis 15 Mitbenutzeranfragen sowie rund 25 bis 30 laufenden Tickets beziehungsweise Montagemeldungen zu rechnen. Voraussichtlicher Vertragsbeginn ist 01.08.2025 mit einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren zuzüglich zwei Verlängerungsoptionen von je zwei Jahren.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag über Dienstleistungen zur fachtechnischen Betreuung der Mietverträge im Rahmen der Senderstandortmitbenutzung - SSMB

    Der WDR betreibt und unterhält in NRW insgesamt 36 Antennenträger unterschiedlicher Größe für die Dienste DVB-T2, DAB+ und UKW. Neben der Verbreitung des terrestrischen Programmangebots des WDR werden die Antennenträger im Rahmen einer entgeltlichen Senderstandortmitbenutzung auch durch Fremdanbieter von Rundfunkdiensten, Mobilfunkbetreibern und behördliche Funkdiensten wie z. B. Polizei und Feuerwehr genutzt. Seit 2010 ist die WDR mediagroup als Agentur mit dem Vertrags- und Kundenmanagement im Zusammenhang mit der Mitbenutzung von Senderstandorten beauftragt. Dazu zählt auch die Bearbeitung und Organisation der Mitbenutzungsanfragen und Montageanmeldungen. Der Befassungsaufwand für die fachtechnische Betreuung der Senderstandortmitbenutzung umfasst unter anderem die inhaltliche Prüfung und Bearbeitung von Mitbenutzungsanfragen, bautechnische Begehungen und Abnahmen sowie die Erstellung von vertragsrelevanten Unterlagen. Die Bearbeitung von Mitbenutzungsanfragen erfolgt über digitale Montageanmeldungen, die in zwei Kategorien unterteilt sind: Montageanmeldungen der Kategorie A beinhalten die Bearbeitung und Prüfung von neuen Mitbenutzungsanfragen. Die Tätigkeiten erstrecken sich von der Vorprüfung und den bautechnischen Begehungen bis zur Prüfung der Statik, der Planung und Erstellung von Vorausleistungsangeboten, der Ausarbeitung der Vertragsdetails und schließlich der Standortabnahme und Abschlussdokumentation. Montageanmeldungen der Kategorie B betreffen Erneuerungen oder Änderungen im Rahmen bestehender Mitbenutzungsverträge. Jede dieser Anmeldungen erfordert eine inhaltliche, fachtechnische und zeitliche Prüfung und Freigabe. Plananpassungen müssen gegebenenfalls in der Bestandsdokumentation erfasst werden. Die Anzahl der Mitbenutzeranfragen wird im Wesentlichen durch externe Faktoren bestimmt. Basierend auf den Daten der letzten zwei Jahre ist pro Jahr mit etwa 10 bis 15 Mitbenutzeranfragen sowie rund 25 bis 30 laufenden Tickets beziehungsweise Montagemeldungen zu rechnen. Voraussichtlicher Vertragsbeginn ist 01.08.2025 mit einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren zuzüglich zwei Verlängerungsoptionen von je zwei Jahren.

    Frist: 10.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

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Der WDR behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen unter Fristsetzung nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Eine Nachforderung erfolgt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes betreffen, es sei denn, es handelt sich um Preisangaben unwesentlicher Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, vgl. § 56 VgV. Werden die vom WDR geforderten Erklärungen und Nachweise oder sonstige Angaben auch bis zum Ablauf der Nachforderungsfrist nicht durch den Bieter vorgelegt, so wird sein Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.

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LOT-0001 · Rahmenvertrag über Dienstleistungen zur fachtechnischen Betreuung der Mietverträge im Rahmen der Senderstandortmitbenutzung - SSMB

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 17.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 760445-2025

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