Technisches Gebäudemanagement für NRW.BANK-Gebäude in Münster

Status
Vergeben
Angebotsfrist
22.12.2023, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
NRW.BANK AöR
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
23.11.2023
CPV-Codes
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  • Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden (50700000)
  • Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden (50710000)
  • Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden (50711000)
  • Reparatur und Wartung von mechanischen Einrichtungen in Gebäuden (50712000)
  • Reparatur und Wartung von Zentralheizungen (50720000)
  • Reparatur und Wartung von Kühlgruppen (50730000)
  • Wartung von Aufzugsanlagen (50750000)
  • Gebäudeinspektion (71315400)
  • Technische Gebäudeüberwachung (71631300)
Bekanntmachung
evergabe.nrw.de
Bekanntmachungsnummer
711389-2023
Verfahrensnummer
f0bdf7b2-4eae-4a9f-8274-77e1950ec033

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die NRW.BANK AöR beschafft eine Rahmenvereinbarung für das technische Gebäudemanagement ihrer Gebäude in Münster, darunter die Liegenschaften an der Friedrichstraße, Johanniterstraße, Elisabethstraße und Warendorfer Straße. Der Auftrag umfasst Regel- und Abrufleistungen, insbesondere Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten, Wartung, Störungsbeseitigung sowie die Abbildung der Leistungen im CAFM-System (Computer-Aided Facility Management). Für Abrufleistungen ist über die maximale Laufzeit ein Volumen von bis zu 9,6 Millionen Euro netto vorgesehen; die Start-up-Phase beginnt am 1. Juli 2024, der Regelbetrieb am 1. Oktober 2024 und die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30. September 2032.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung in zwei Losen über das Technische Gebäudemanagement für die NRW.BANK in Düsseldorf (Los 1) und Münster (Los 2). Beide Lose werden aus technischen Gründen jeweils separat in gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht. Die vorliegende Auftragsbekanntmachung und die hierzu in den Projektraum des Vergabemarktplatzes NRW eingestellten Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich das Los 2. Gegenstand des Loses 2 sind die Gebäude der NRW.BANK auf den folgenden Liegenschaften in Münster: Einheitlicher Gebäudekomplex in Münster: - Friedrichstraße 1, 48145 Münster - Johanniterstr. 3, 48145 Münster - Elisabethstraße 3 - 15, 48145 Münster - Elisabethstraße 8 , 48145 Münster - Warendorfer Straße 10, 48145 Münster - Warendorfer Straße 8, 48145 Münster Mit dem Technischen Gebäudemanagement übernimmt die Auftragnehmerin die Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten nach näherer Maßgabe der Vertragsunterlagen. Davon umfasst sind erstens Regelleistungen und zweitens Leistungen auf Abruf der NRW.BANK. Die Leistungen auf Abruf bilden den Hauptgegenstand (§ 110 GWB). Im Hinblick hierauf erfolgt die Vergabe nach den Vorschriften über Rahmenvereinbarungen (§§ 103 S. 5 S. 2 GWB, 21 VgV). Die termingerechte Ausführung der von der Rahmenvereinbarung umfassten Leistungen unter Wahrung der im Angebot zugesagten Qualifikation und Erfahrung bildet wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung. Das Objektteam (bestehend aus Objektleitung, Projektingenieur, kaufmännischer Projektleitung, Projektassistenz und CAFM-Koordinator), der First Level Support und das Umbauteam müssen im Rahmen der jeweiligen wöchentlichen Regelarbeitszeiten zeitlich uneingeschränkt für die Durchführung der Rahmenvereinbarung zur Verfügung stehen; das Wartungsteam zu mindestens 80 %. Für alle im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung von der Auftragnehmerin beschafften Liefer- und Dienstleistungen gilt das Open-Book-Verfahren. Die Leistungsausführung muss von der Auftragnehmerin im CAFM-System der NRW.BANK dargestellt werden. Sie hat dem hohen technischen Ausstattungsgrad der zu betreuenden Gebäude, dem hohen technischen Anspruch der NRW.BANK an den Gebäudebetrieb und der Erwartung der NRW.BANK zur unverzüglichen Störungsbeseitigung Rechnung zu tragen. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich für alle von der Rahmenvereinbarung umfassten Abruf-Leistungen auf 9,6 Mio. EUR netto. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze an Abruf-Leistungen in gleicher Höhe festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung). Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nur im Hinblick auf die von der Rahmenvereinbarung umfassten Regelleistungen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die vorgesehene Start-Up-Phase beginnt am 01.07.2024, der Beginn des Regelbetriebs erfolgt am 01.10.2024. Die Festlaufzeit der Rahmenvereinbarung endet nach Ablauf von vier Jahren ab dem Beginn des Regelbetriebsam 01.10.2028. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Festlaufzeit zweimal um jeweils 2 weitere Jahre, wenn sie nicht von der NRW.BANK zwölf Monate vor Ende der Festlaufzeit bzw. vor Ende des jeweiligen Verlängerungslaufzeitraums gekündigt wird. Mit dem Ablauf des 30.09.2032 endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehenen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht sind. Es wird darauf hingewiesen, dass im Zuge der Auftragsvergabe ein arbeitsrechtlicher Betriebsübergang nach § 613a BGB nicht zweifelsfrei auszuschließen ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn es im Zuge eines möglichen Betreiberwechsels zu (auch einzelnen) Personalübernahmen kommen sollte. Bieter haben sich eigenständig über das hiermit verbundene Risiko zu informieren und abzusichern. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Abruf-Leistungen im Sinne der Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · 615 - Technisches Gebäudemanagement für die NRW.BANK - Los 2: Münster

    Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung in zwei Losen über das Technische Gebäudemanagement für die NRW.BANK in Düsseldorf (Los 1) und Münster (Los 2). Beide Lose werden aus technischen Gründen jeweils separat in gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht. Die vorliegende Auftragsbekanntmachung und die hierzu in den Projektraum des Vergabemarktplatzes NRW eingestellten Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich das Los 2. Gegenstand des Loses 2 sind die Gebäude der NRW.BANK auf den folgenden Liegenschaften in Münster: Einheitlicher Gebäudekomplex in Münster: - Friedrichstraße 1, 48145 Münster - Johanniterstr. 3, 48145 Münster - Elisabethstraße 3 - 15, 48145 Münster - Elisabethstraße 8 , 48145 Münster - Warendorfer Straße 10, 48145 Münster - Warendorfer Straße 8, 48145 Münster Mit dem Technischen Gebäudemanagement übernimmt die Auftragnehmerin die Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten nach näherer Maßgabe der Vertragsunterlagen. Davon umfasst sind erstens Regelleistungen und zweitens Leistungen auf Abruf der NRW.BANK. Die Leistungen auf Abruf bilden den Hauptgegenstand (§ 110 GWB). Im Hinblick hierauf erfolgt die Vergabe nach den Vorschriften über Rahmenvereinbarungen (§§ 103 S. 5 S. 2 GWB, 21 VgV). Die termingerechte Ausführung der von der Rahmenvereinbarung umfassten Leistungen unter Wahrung der im Angebot zugesagten Qualifikation und Erfahrung bildet wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung. Das Objektteam (bestehend aus Objektleitung, Projektingenieur, kaufmännischer Projektleitung, Projektassistenz und CAFM-Koordinator), der First Level Support und das Umbauteam müssen im Rahmen der jeweiligen wöchentlichen Regelarbeitszeiten zeitlich uneingeschränkt für die Durchführung der Rahmenvereinbarung zur Verfügung stehen; das Wartungsteam zu mindestens 80 %. Für alle im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung von der Auftragnehmerin beschafften Liefer- und Dienstleistungen gilt das Open-Book-Verfahren. Die Leistungsausführung muss von der Auftragnehmerin im CAFM-System der NRW.BANK dargestellt werden. Sie hat dem hohen technischen Ausstattungsgrad der zu betreuenden Gebäude, dem hohen technischen Anspruch der NRW.BANK an den Gebäudebetrieb und der Erwartung der NRW.BANK zur unverzüglichen Störungsbeseitigung Rechnung zu tragen. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich für alle von der Rahmenvereinbarung umfassten Abruf-Leistungen auf 9,6 Mio. EUR netto. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze an Abruf-Leistungen in gleicher Höhe festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung). Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nur im Hinblick auf die von der Rahmenvereinbarung umfassten Regelleistungen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die vorgesehene Start-Up-Phase beginnt am 01.07.2024, der Beginn des Regelbetriebs erfolgt am 01.10.2024. Die Festlaufzeit der Rahmenvereinbarung endet nach Ablauf von vier Jahren ab dem Beginn des Regelbetriebsam 01.10.2028. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Festlaufzeit zweimal um jeweils 2 weitere Jahre, wenn sie nicht von der NRW.BANK zwölf Monate vor Ende der Festlaufzeit bzw. vor Ende des jeweiligen Verlängerungslaufzeitraums gekündigt wird. Mit dem Ablauf des 30.09.2032 endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehenen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht sind. Es wird darauf hingewiesen, dass im Zuge der Auftragsvergabe ein arbeitsrechtlicher Betriebsübergang nach § 613a BGB nicht zweifelsfrei auszuschließen ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn es im Zuge eines möglichen Betreiberwechsels zu (auch einzelnen) Personalübernahmen kommen sollte. Bieter haben sich eigenständig über das hiermit verbundene Risiko zu informieren und abzusichern. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Abruf-Leistungen im Sinne der Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).

    Frist: 22.12.2023, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 1. Die NRW.BANK sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Teilnahmeanträgen / Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können. 2. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · 615 - Technisches Gebäudemanagement für die NRW.BANK - Los 2: Münster

Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder zu befüllen. Bitte beachten Sie, dass das Preisblatt zwar ausgefüllt, aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden darf. Dies kann zum Ausschluss führen. Angebotsvergleichspreis ist der errechnete Brutto-Gesamtpreis. Der Bieter mit dem in Summe niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält für dieses Unterkriterium die volle angegebene Punktzahl. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 30 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
30 %
Start-up-Phase o Organisation des Startup-Teams 07,00 % (= 07,00 Punkte) o Übernahme der vorhandenen Anlagen 07,00 % (= 07,00 Punkte) o Übernahme der Betreiberpflichten 07,00 % (= 07,00 Punkte) Die jeweils an die Unterkriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert: - Organisation des Startup-Teams: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung der Organisation des eingesetzten Startup-Teams. Anforderung ist, dass das Startup-Team zielführend organisiert und personell möglichst mit identisch mit dem vorgesehenen Team für den Regelbetrieb ist. - Übernahme der vorhandenen Anlagen: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung des Prozesses zur Übernahme der zu betreuenden Anlagen (technische Einarbeitung, Verständnis der Funktionsweisen; Einschulung der Mitarbeitenden insbesondere unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben, Plausibilisierung der Mengenangaben aus dem Mengengerüst). - Übernahme der Betreiberpflichten: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung des Prozesses zur Übernahme der Betreiberpflichten innerhalb der Objektorganisation (Herstellung der geforderten Leistungsfähigkeit (Sicherstellen der SLAs, Einbindung in das CAFM-System des AG, Dokumentensicherheit über Anlagenbestand).
21 %
Team o Qualifikation (= Berufsausbildung) 07,00 % (= 07,00 Punkte) o Erfahrung (= Berufspraxis) 14,00 % (= 14,00 Punkte) o Personaleinsatzkonzept 07,00 % (= 07,00 Punkte) o Mitarbeitermotivation 10,50 % (= 10,50 Punkte) Die jeweils an die Unterkriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert: - Qualifikation (= Berufsausbildung): Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung der Berufsausbildung der für die Durchführung der Rahmenvereinbarung vorgesehenen Mitarbeitenden im First Level Support und im Wartungsteam (ohne dass diese bereits angegeben oder benannt werden müssen). Wichtig ist eine relevante fachliche Spezialisierung z. B. durch möglichst aktuelle einschlägige Fort- und Weiterbildungen sowie Zusatzqualifikationen. - Erfahrung (= Berufspraxis): Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung der Erfahrung der von der Auftragnehmerin für die Durchführung der Rahmenvereinbarung vorgesehenen Führungskräfte (Objektleitung, Projektingenieur, kaufmännischer Projektleiter); diese sind namentlich anzugeben (der Nachname kann anonymisiert werden, sofern die Angaben den betroffenen Personen eindeutig zuordenbar sind). Es besteht die Anforderung, dass diese Führungskräfte über eine möglichst langjährige und umfassende Erfahrung, d. h. Berufspraxis im Bereich des Gegenstandes der Rahmenvereinbarung verfügen, die sich auch auf relevante unternehmensinterne Prozesse / Applikationen / Workflows erstreckt. Diese Erfahrung ist insbesondere durch Berufsjahre, Berufspraxis, Dauer der Zugehörigkeit zum Bieterunternehmen und persönliche Referenzen zu unterlegen. - Personaleinsatzkonzept: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung des Personaleinsatzkonzepts der Auftragnehmerin. Anforderung ist ein im Hinblick auf den Auftragsgegenstand spezifisch ausgerichtetes, möglichst festes, breit aufgestelltes Team in hinreichender Größe mit eingewiesenen Vertreten im Urlaubs- und Krankheitsfall (insbesondere Angabe von Vertretung bei Urlaub, Krankheit oder sonstigem Ausfall, Abdeckung des Bereitschaftsdienstes, Anzahl der eingesetzten Mitarbeitenden für den Auftrag über Mindestbedingungen hinaus). - Mitarbeitermotivation: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung der Maßnahmen der Auftragnehmerin zur Sicherstellung der Motivation der eingesetzten Mitarbeitenden. Dies können z. B. verbindlich zugesagte freiwillige (übertarifliche) Zulagen, Mitarbeiter-Boni, Schulungen oder auftragsbezogene Personalentwicklungen sein.
38.5 %
Organisationsablauf o Organisation Stördienstcenter 03,50 % (= 03,50 Punkte) o Berücksichtigung Regelwerksänderungen 03,50 % (= 03,50 Punkte) o Innovation 03,50 % (= 03,50 Punkte) Die jeweils an die Unterkriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert: - Organisation Stördienstcenter: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung der Organisation des Stördienstcenters der Auftragnehmerin (Sicherstellung der Erreichbarkeit 24/7, fachliche Problemlösungskompetenz des Stördienstcenters - kein reines Call Center). - Berücksichtigung Regelwerksänderungen: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung des Prozesses zur Sicherstellung, dass Regelwerksänderungen im Bedarfsfall bei der NRW.BANK Anwendung finden. - Innovation: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung des Prozesses zur Darstellung möglicher innovativer Maßnahmen der Auftragnehmerin während der Durchführung der Rahmenvereinbarung (z. B. Vorstellung innovativer Software- und Organisationslösungen mit Ausnahme von CAFM-Systemen, da bereits von NRW.BANK vorgegeben).
10.5 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 1. Die NRW.BANK sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Teilnahmeanträgen / Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können. 2. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 28.10.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 654576-2024

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