Fachplanung für Wärme-, Energie- und Bauakustik einer Grundschulsanierung und -erweiterung
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 01.12.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt München, Baureferat
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 28.10.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Dienstleistungen für thermische Bauphysik (71314310)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 745401-2026
- Verfahrensnummer
- 3188cdd4-4976-4495-b681-39a0ee0c4a8d
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt München, Baureferat, sucht Fachplanungsleistungen für Wärmeschutz, Energiebilanzierung sowie Bau- und Raumakustik bei der Generalinstandsetzung und Erweiterung der denkmalgeschützten Grundschule am Dom-Pedro-Platz in München-Neuhausen-Nymphenburg. Die Schule soll für rund 400 Schülerinnen und Schüler ganztagsgerecht umgebaut und erweitert werden; geplant wird für etwa 9.800 m² Bestandsfläche und einen Neubau mit rund 1.250 m² Fläche, von der Planung bis zur Ausführung. Die Angebotsfrist endet am 1. Dezember 2026.
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Leistungsbeschreibung
Grundschule am Dom-Pedro-Platz 2, Generalinstandsetzung und Erweiterung zu einer ganztagsgerechten 4-zügigen Grundschule; --- Fachplanung für die Anwendungsbereiche Thermische Bauphysik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik gem. Anlage 1 zu § 3 Abs.1 HOAI, Ziffer 1.2 LPH 2-8 und übergreifende besondere Leistungen für die Generalinstandsetzung und Erweiterung zu einer ganztagsgerechten 4-zügigen Grundschule gem. Standardraumprogramm der Grundschule am Dom-Pedro-Platz 2, 9. Stadtbezirk, München Neuhausen-Nymphenburg. --- Ausgangssituation: Die Grundschule am Dom-Pedro-Platz 2 ist ein denkmalgeschütztes Gebäude in Massivbauweise aus den Jahren 1899/1900 und steht zudem unter Ensembleschutz. Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss im Hochparterre, zwei Obergeschossen, einem teilweisen ausgebauten Dachgeschoss sowie einem Kellergeschoss im Souterrain. --- Derzeit ist die Schule 5 ½-zügig organisiert und in einem klassischen Flurtyp-Grundriss untergebracht. In der Schule befinden sich außerdem eine Sporthalle im Dachgeschoss, ein Gymnastikraum im 1. Obergeschoss, sowie die THV-Wohnung. Die Pausenflächen liegen auf dem schuleigenen Grundstück. Die Außensportflächen der Grundschule befinden sich auf dem Flurstück 546/2 auf der gegenüberliegenden Straßenseite und sind über die Dom-Pedro-Straße erschlossen. --- Die bestehende Schule soll zu einer 4-zügigen ganztagsgerechten Grundschule nach Münchner Lernhauskonzept geplant werden. Küche und Mensa müssen hierfür ertüchtigt und erweitert werden. Hierfür ist ein Erweiterungsbau als Neubau erforderlich. --- Darüber hinaus weist die Grundschule zahlreiche bauliche Mängel auf: Brandschutzmängel in den Abhangdecken, Mazeration an der Dachhaut, Schadstoffbelastung, punktuelle Feuchteprobleme an Außenwänden, Überhitzung der 1-fach Sporthalle im Dachgeschoss, Tragkonstruktion im Gymnastikraum im 1.OG. --- Zur Verbesserung der Raumqualität ist eine Nachrüstung einer neuen Lüftungsanlage in sämtlichen Klassenräumen erforderlich. Des Weiteren sind aktuell die ELT-Technikflächen mangelhaft. Es ist erforderlich im gesamten Gebäude Platzbedarf für ELT-Technikfläche zu schaffen. --- Die Umsetzung soll in einem Bauabschnitt erfolgen. Dafür wird die gesamte Schule für die Bauzeit an einen anderen Standort verlagert. Die Organisation der Auslagerung ist nicht Bestandteil der Planung. --- Der Münchner Stadtrat strebt bis 2035 Klimaneutralität an. Wichtige Aspekte sind der Einsatz nachwachsender Rohstoffe, aufgewendete graue Energie, kreislaufgerechtes Bauen sowie ReUse- und Recyclingmaterialien. Neubauten sollen in Holz- oder Holzhybridbauweise mit Gebäudebegrünung errichtet werden. Fördermittel und Nachhaltigkeitszertifikate sollen Qualität und Umweltaspekte sichern. Planung und Umsetzung müssen sparsam und wirtschaftlich sein, wobei Folgekosten über die gesamte Nutzungsdauer einzubeziehen sind. (siehe Grundsatzbeschluss II Klimaneutrales München 2035 und klimaneutrale Stadtverwaltung 2030: Von der Vision zur Aktion https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/6895803 Grundsatzbeschluss_II_Anlage_3b_Fachgutachterlich_empfohlenes_Massnahmenpaket.pdf) --- Grundschule 4-zügig Schülerzahl voraussichtlich: 400 Essensteilnehmer voraussichtlich: 331 in zwei Schichten Anzahl Stellplätze nach Stellplatzschlüssel und Bedarf BGF Bestand: ca. 9.800 m² BGF Neubau: ca. 1.250 m² --- Eine detaillierte Aufgabenbeschreibung finden Sie als separate Anlage.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Thermische Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik
Grundschule am Dom-Pedro-Platz 2, Generalinstandsetzung und Erweiterung zu einer ganztagsgerechten 4-zügigen Grundschule; Fachplanung für die Anwendungsbereiche Thermische Bauphysik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik gem. Anlage 1 zu § 3 Abs.1 HOAI, Ziffer 1.2 LPH 2-8 und übergreifende besondere Leistungen für die Generalinstandsetzung und Erweiterung zu einer ganztagsgerechten 4-zügigen Grundschule gem. Standardraumprogramm der Grundschule am Dom-Pedro-Platz 2, 9. Stadtbezirk, München Neuhausen-Nymphenburg. Ausgangssituation: Die Grundschule am Dom-Pedro-Platz 2 ist ein denkmalgeschütztes Gebäude in Massivbauweise aus den Jahren 1899/1900 und steht zudem unter Ensembleschutz. Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss im Hochparterre, zwei Obergeschossen, einem teilweisen ausgebauten Dachgeschoss sowie einem Kellergeschoss im Souterrain. Derzeit ist die Schule 5 ½-zügig organisiert und in einem klassischen Flurtyp-Grundriss untergebracht. In der Schule befinden sich außerdem eine Sporthalle im Dachgeschoss, ein Gymnastikraum im 1. Obergeschoss, sowie die THV-Wohnung. Die Pausenflächen liegen auf dem schuleigenen Grundstück. Die Außensportflächen der Grundschule befinden sich auf dem Flurstück 546/2 auf der gegenüberliegenden Straßenseite und sind über die Dom-Pedro-Straße erschlossen. Die bestehende Schule soll zu einer 4-zügigen ganztagsgerechten Grundschule nach Münchner Lernhauskonzept geplant werden. Küche und Mensa müssen hierfür ertüchtigt und erweitert werden. Hierfür ist ein Erweiterungsbau als Neubau erforderlich. Darüber hinaus weist die Grundschule zahlreiche bauliche Mängel auf: Brandschutzmängel in den Abhangdecken, Mazeration an der Dachhaut, Schadstoffbelastung, punktuelle Feuchteprobleme an Außenwände, Überhitzung der 1-fach Sporthalle im Dachgeschoss, Tragkonstruktion im Gymnastikraum im 1.OG. Zur Verbesserung der Raumqualität ist eine Nachrüstung einer neuen Lüftungsanlage in sämtlichen Klassenräumen erforderlich. Des Weiteren sind aktuell die ELT-Technikflächen mangelhaft. Es ist erforderlich im gesamten Gebäude Platzbedarf für ELT-Technikfläche zu schaffen. Die Umsetzung soll in einem Bauabschnitt erfolgen. Dafür wird die gesamte Schule für die Bauzeit an einen anderen Standort verlagert. Die Organisation der Auslagerung ist nicht Bestandteil der Planung. Der Münchner Stadtrat strebt bis 2035 Klimaneutralität an. Wichtige Aspekte sind der Einsatz nachwachsender Rohstoffe, aufgewendete graue Energie, kreislaufgerechtes Bauen sowie ReUse- und Recyclingmaterialien. Neubauten sollen in Holz- oder Holzhybridbauweise mit Gebäudebegrünung errichtet werden. Fördermittel und Nachhaltigkeitszertifikate sollen Qualität und Umweltaspekte sichern. Planung und Umsetzung müssen sparsam und wirtschaftlich sein, wobei Folgekosten über die gesamte Nutzungsdauer einzubeziehen sind. (siehe Grundsatzbeschluss II Klimaneutrales München 2035 und klimaneutrale Stadtverwaltung 2030: Von der Vision zur Aktion https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/6895803 Grundsatzbeschluss_II_Anlage_3b_Fachgutachterlich_empfohlenes_Massnahmenpaket.pdf) Grundschule 4-zügig Schülerzahl voraussichtlich: 400 Essensteilnehmer voraussichtlich: 331 in zwei Schichten Anzahl Stellplätze nach Stellplatzschlüssel und Bedarf BGF Bestand: ca. 9.800 m² BGF Neubau: ca. 1.250 m² Eine detaillierte Aufgabenbeschreibung finden Sie als separate Anlage.
Frist: 01.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Thermische Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik
- Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
- 60 %
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt
- 40 %
Vergabeunterlagen
22 Dateien laut Portal · Stand 28.10.2026| Sonstiges | - | |
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Anforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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