Externe Herstellung, Kuvertierung und Versandvorbereitung von Dokumenten

Status
Vergeben
Angebotsfrist
15.07.2026, 08:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
15.06.2026
CPV-Codes
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
Bekanntmachung
vergabeportal-bw.de
Bekanntmachungsnummer
407951-2026
Verfahrensnummer
8189825b-cd5e-44b0-8112-b6029db1a3a5

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) in Karlsruhe sucht einen Dienstleister für eine Rahmenvereinbarung zur Herstellung, Kuvertierung und versandfertigen Bereitstellung von Dokumenten. Die Leistungen umfassen die tägliche Post sowie standardisierte und komplexe Massenversandaktionen des KVBW und seiner derzeit zwölf deutschlandweit tätigen Mandanten; deren Anzahl kann sich während der Vertragslaufzeit ändern. Angebote müssen bis zum 15. Juli 2026 um 06:30 Uhr (UTC) eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung über Externe Druck- und Kuvertierdienstleistungen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Externe Druck- und Kuvertierdienstleistungen

    Gegenstand des Auftrags ist die Herstellung, Kuvertierung und versandfertige Bereitstellung von Dokumenten, die der KVBW beauftragt. Die Leistungen umfassen Tagespost (maschinell und manuell erstellt) sowie Standard- und komplexe Massenversandaktionen des KVBW sowie seiner derzeit 12 deutschlandweiten Mandanten. Die Anzahl der Mandanten kann sich während der Vertragslaufzeit ändern.

    Frist: 15.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Sachverhalte, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in §§ 123f. GWB aufgeführt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Zwingende Ausschlussgründe sind bestimmte Verstöße, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken: kein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG), kein Verstoß gegen § 21 SchwarzArbG., kein Verstoß gegen das des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Der Bieter hat eine Eigen- und Verpflichtungserklärung mit seinem Angebot einzureichen. Es bleibt der VS vorbehalten, fehlende Nachweise, Erklärungen oder Angaben mit Fristsetzung nachzufordern. Unvollständige Angebote können ohne weitere Rückfrage ausgeschlossen werden. Ein Anspruch des Bieters, fehlende Nachweise nachträglich vorlegen zu dürfen, besteht nicht.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Beim Kriterium Preis werden die Werte zum jeweils besten Wert ins Verhältnis gesetzt und mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert.
60 %
Für die Wertung der Qualität ist ein Gesamtkonzept mit dem Angebot abzugeben. In diesem sind die Themen Auftragsumsetzung und Qualitätskontrolle, Notfall- und Ausfallkonzept sowie Datenschutz und Datensicherheit als Unterkriterien vorzustellen. Das Kriterium Qualität wird in einem Rangfolgeverfahren ermittelt. Erfüllen alle Angebote das jeweilige Unterkriterium gleich gut, erhält jedes die maximal erreichbaren Wertungspunkte. Bei unterschiedlichen Ergebnissen wird die Anzahl der Angebote, die besser abschneiden, von der vorgenannten Gesamtanzahl abgezogen und mit der Wertigkeit multipliziert.
40 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Der letzte Abruf ist fehlgeschlagen.

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Anforderungen

Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Sachverhalte, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in §§ 123f. GWB aufgeführt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Zwingende Ausschlussgründe sind bestimmte Verstöße, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken: kein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG), kein Verstoß gegen § 21 SchwarzArbG., kein Verstoß gegen das des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Der Bieter hat eine Eigen- und Verpflichtungserklärung mit seinem Angebot einzureichen. Es bleibt der VS vorbehalten, fehlende Nachweise, Erklärungen oder Angaben mit Fristsetzung nachzufordern. Unvollständige Angebote können ohne weitere Rückfrage ausgeschlossen werden. Ein Anspruch des Bieters, fehlende Nachweise nachträglich vorlegen zu dürfen, besteht nicht.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 03.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 535135-2026

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