Entsorgung von Schiffsabfällen an Passauer Anlegestellen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
05.11.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadtwerke Passau GmbHProfil ansehen
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
03.10.2024
Bekanntmachungsnummer
597303-2024
Verfahrensnummer
6c708799-0b70-4c51-8e9e-f3da9ae5cf2a
CPV-Codes
90500000 · Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

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Kurzbeschreibung

Die Stadtwerke Passau GmbH beauftragen die Entsorgung von Abfällen, einschließlich Papier und Kartonagen, jedoch ohne Bioabfall, von Fahrgastkabinenschiffen an den Anlegestellen Passau-Altstadt und Passau-Lindau. Die Leistungen sind montags bis sonntags einschließlich Feiertagen zu erbringen; im Durchschnitt wird eine Anfahrt pro Tag erwartet, wobei an der Liegestelle Altstadt 14 ein Fahrzeug mit höchstens 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht erforderlich ist. Der Rahmenvertrag beginnt am 1. März 2025 und umfasst höchstens 4.800 Tonnen Abfall für die gesamte Vertragslaufzeit.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

An der Lände Passau-Altstadt (Liegestellen A1 –A5 und A13 – A14 und an der Lände Passau-Lindau (Liegestellen L1 – L4) legen Fahrgastkabinenschiffe an, deren Abfall (auch Papier und Kartonagen, kein Bioabfall) von Montag-Sonntag und auch an Feiertagen zu entsorgen ist. Die Liegestelle Altstadt 14 darf nicht mit Fahrzeugen über 3,5 t befahren werden. Die Entsorgung der dort anlegenden Schiffe muss demnach mit einem Fahrzeug mit max. 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht durchgeführt werden. Ein Ansprechpartner des Auftragsnehmers muss für den Auftraggeber von Montag - Freitag von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr, samstags, sowie an Sonn- und Feiertagen jeweils von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar sein. Der Bedarf wird durch den Auftraggeber festgestellt und gemeldet. Im Durchschnitt wird eine Anfahrt pro Tag fällig. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer wöchentlich (donnerstags) eine Aufstellung. Diese enthält, welche Schiffe in der darauf folgenden Woche Entsorgungsbedarf haben und wo diese Schiffe liegen. Kurzfristige Nachmeldungen werden dem Auftragnehmer bis 15:00 Uhr des Vortages mitgeteilt. Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.03.2025. Die Entsorgung von 4.800 Tonnen Abfall für die gesamte Vertragslaufzeit bildet die Obergrenze für diesen Rahmenvertrag.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Vergabeverfahren Rahmenvertrag über bestimmte Entsorgungsdienstleistungen für die Stadtwerke Passau GmbH

    An der Lände Passau-Altstadt (Liegestellen A1 –A5 und A13 – A14 und an der Lände Passau-Lindau (Liegestellen L1 – L4) legen Fahrgastkabinenschiffe an, deren Abfall (auch Papier und Kartonagen, kein Bioabfall) von Montag-Sonntag und auch an Feiertagen zu entsorgen ist. Die Liegestelle Altstadt 14 darf nicht mit Fahrzeugen über 3,5 t befahren werden. Die Entsorgung der dort anlegenden Schiffe muss demnach mit einem Fahrzeug mit max. 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht durchgeführt werden. Ein Ansprechpartner des Auftragsnehmers muss für den Auftraggeber von Montag - Freitag von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr, samstags, sowie an Sonn- und Feiertagen jeweils von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar sein. Der Bedarf wird durch den Auftraggeber festgestellt und gemeldet. Im Durchschnitt wird eine Anfahrt pro Tag fällig. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer wöchentlich (donnerstags) eine Aufstellung. Diese enthält, welche Schiffe in der darauf folgenden Woche Entsorgungsbedarf haben und wo diese Schiffe liegen. Kurzfristige Nachmeldungen werden dem Auftragnehmer bis 15:00 Uhr des Vortages mitgeteilt. Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.03.2025. Die Entsorgung von 4.800 Tonnen Abfall für die gesamte Vertragslaufzeit bildet die Obergrenze für diesen Rahmenvertrag.

    Frist: 05.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Sofern der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft in der Vergangenheit Verstöße gegen Vorschriften begangen hat, die insbesondere gegen die Gesetzestreue und Zuverlässigkeit sprechen, mittlerweile jedoch geeignete Maßnahmen zur sog. Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB getroffen hat, so hat der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft die Nachweise gemeinsam mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass keine Verstöße im Sinne von § 124 Abs. 1 und kein Ausschlussgrund gem. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Aufklärung eine Kalkulation des Preises nach einer Vorlage des Auftraggebers und in dem dort geforderten Detaillierungsgrad zu verlangen. Der Bieter verpflichtet sich mit Abgabe des Angebots, eine solche Kalkulation innerhalb der vorgegebenen Frist einzureichen und im Rahmen der Angebotserstellung so vorzubereiten, dass dies eingehalten werden kann.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Vergabeverfahren Rahmenvertrag über bestimmte Entsorgungsdienstleistungen für die Stadtwerke Passau GmbH

Preis

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Sofern der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft in der Vergangenheit Verstöße gegen Vorschriften begangen hat, die insbesondere gegen die Gesetzestreue und Zuverlässigkeit sprechen, mittlerweile jedoch geeignete Maßnahmen zur sog. Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB getroffen hat, so hat der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft die Nachweise gemeinsam mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass keine Verstöße im Sinne von § 124 Abs. 1 und kein Ausschlussgrund gem. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Aufklärung eine Kalkulation des Preises nach einer Vorlage des Auftraggebers und in dem dort geforderten Detaillierungsgrad zu verlangen. Der Bieter verpflichtet sich mit Abgabe des Angebots, eine solche Kalkulation innerhalb der vorgegebenen Frist einzureichen und im Rahmen der Angebotserstellung so vorzubereiten, dass dies eingehalten werden kann.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 11.11.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 686105-2024
Vergleichbare Verfahren0vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag0 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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Titel
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Trend
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Stadtwerke Passau GmbH

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