Entsorgung von Schiffsabfällen an Passauer Anlegestellen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 05.11.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadtwerke Passau GmbHProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 03.10.2024
- Bekanntmachungsnummer
- 597303-2024
- Verfahrensnummer
- 6c708799-0b70-4c51-8e9e-f3da9ae5cf2a
- CPV-Codes
- 90500000 · Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
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Kurzbeschreibung
Die Stadtwerke Passau GmbH beauftragen die Entsorgung von Abfällen, einschließlich Papier und Kartonagen, jedoch ohne Bioabfall, von Fahrgastkabinenschiffen an den Anlegestellen Passau-Altstadt und Passau-Lindau. Die Leistungen sind montags bis sonntags einschließlich Feiertagen zu erbringen; im Durchschnitt wird eine Anfahrt pro Tag erwartet, wobei an der Liegestelle Altstadt 14 ein Fahrzeug mit höchstens 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht erforderlich ist. Der Rahmenvertrag beginnt am 1. März 2025 und umfasst höchstens 4.800 Tonnen Abfall für die gesamte Vertragslaufzeit.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
An der Lände Passau-Altstadt (Liegestellen A1 –A5 und A13 – A14 und an der Lände Passau-Lindau (Liegestellen L1 – L4) legen Fahrgastkabinenschiffe an, deren Abfall (auch Papier und Kartonagen, kein Bioabfall) von Montag-Sonntag und auch an Feiertagen zu entsorgen ist. Die Liegestelle Altstadt 14 darf nicht mit Fahrzeugen über 3,5 t befahren werden. Die Entsorgung der dort anlegenden Schiffe muss demnach mit einem Fahrzeug mit max. 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht durchgeführt werden. Ein Ansprechpartner des Auftragsnehmers muss für den Auftraggeber von Montag - Freitag von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr, samstags, sowie an Sonn- und Feiertagen jeweils von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar sein. Der Bedarf wird durch den Auftraggeber festgestellt und gemeldet. Im Durchschnitt wird eine Anfahrt pro Tag fällig. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer wöchentlich (donnerstags) eine Aufstellung. Diese enthält, welche Schiffe in der darauf folgenden Woche Entsorgungsbedarf haben und wo diese Schiffe liegen. Kurzfristige Nachmeldungen werden dem Auftragnehmer bis 15:00 Uhr des Vortages mitgeteilt. Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.03.2025. Die Entsorgung von 4.800 Tonnen Abfall für die gesamte Vertragslaufzeit bildet die Obergrenze für diesen Rahmenvertrag.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Vergabeverfahren Rahmenvertrag über bestimmte Entsorgungsdienstleistungen für die Stadtwerke Passau GmbH
An der Lände Passau-Altstadt (Liegestellen A1 –A5 und A13 – A14 und an der Lände Passau-Lindau (Liegestellen L1 – L4) legen Fahrgastkabinenschiffe an, deren Abfall (auch Papier und Kartonagen, kein Bioabfall) von Montag-Sonntag und auch an Feiertagen zu entsorgen ist. Die Liegestelle Altstadt 14 darf nicht mit Fahrzeugen über 3,5 t befahren werden. Die Entsorgung der dort anlegenden Schiffe muss demnach mit einem Fahrzeug mit max. 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht durchgeführt werden. Ein Ansprechpartner des Auftragsnehmers muss für den Auftraggeber von Montag - Freitag von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr, samstags, sowie an Sonn- und Feiertagen jeweils von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar sein. Der Bedarf wird durch den Auftraggeber festgestellt und gemeldet. Im Durchschnitt wird eine Anfahrt pro Tag fällig. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer wöchentlich (donnerstags) eine Aufstellung. Diese enthält, welche Schiffe in der darauf folgenden Woche Entsorgungsbedarf haben und wo diese Schiffe liegen. Kurzfristige Nachmeldungen werden dem Auftragnehmer bis 15:00 Uhr des Vortages mitgeteilt. Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.03.2025. Die Entsorgung von 4.800 Tonnen Abfall für die gesamte Vertragslaufzeit bildet die Obergrenze für diesen Rahmenvertrag.
Frist: 05.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Sofern der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft in der Vergangenheit Verstöße gegen Vorschriften begangen hat, die insbesondere gegen die Gesetzestreue und Zuverlässigkeit sprechen, mittlerweile jedoch geeignete Maßnahmen zur sog. Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB getroffen hat, so hat der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft die Nachweise gemeinsam mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass keine Verstöße im Sinne von § 124 Abs. 1 und kein Ausschlussgrund gem. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Aufklärung eine Kalkulation des Preises nach einer Vorlage des Auftraggebers und in dem dort geforderten Detaillierungsgrad zu verlangen. Der Bieter verpflichtet sich mit Abgabe des Angebots, eine solche Kalkulation innerhalb der vorgegebenen Frist einzureichen und im Rahmen der Angebotserstellung so vorzubereiten, dass dies eingehalten werden kann.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Vergabeverfahren Rahmenvertrag über bestimmte Entsorgungsdienstleistungen für die Stadtwerke Passau GmbH
- Preis
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Sofern der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft in der Vergangenheit Verstöße gegen Vorschriften begangen hat, die insbesondere gegen die Gesetzestreue und Zuverlässigkeit sprechen, mittlerweile jedoch geeignete Maßnahmen zur sog. Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB getroffen hat, so hat der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft die Nachweise gemeinsam mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass keine Verstöße im Sinne von § 124 Abs. 1 und kein Ausschlussgrund gem. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Aufklärung eine Kalkulation des Preises nach einer Vorlage des Auftraggebers und in dem dort geforderten Detaillierungsgrad zu verlangen. Der Bieter verpflichtet sich mit Abgabe des Angebots, eine solche Kalkulation innerhalb der vorgegebenen Frist einzureichen und im Rahmen der Angebotserstellung so vorzubereiten, dass dies eingehalten werden kann.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 11.11.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 686105-2024
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Stadtwerke Passau GmbH
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Veröffentlichter Zuschlag
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Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Bayern, nach Vertragsende sortiert.
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Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2026
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Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2026
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Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
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Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 02.04.2027
Auftragnehmer: WRZ Wertstoffrückgewinnungszentrum Hörger GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 02.04.2024
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Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadtwerke Passau GmbH
94036 · Passau
einkauf@stadtwerke-passau.de+4985156002 erfasste Verfahren, davon 2 vergeben. 2 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Vergabekammer Südbayern
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de+49 8921762411
Kontakt laut Bekanntmachung
einkauf@stadtwerke-passau.de+498515600
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 01:25 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 03.10.2024 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 14:01 (Europe/Berlin)
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