Sortieranalysen von Bio- und Restabfällen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 11.08.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
- CPV-Codes
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- Technische Studien (71335000)
- Tests und Analysen bezüglich Zusammensetzung und Reinheit (71610000)
- Abfallanalyse (79723000)
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
- Bekanntmachung
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bekanntmachungsnummer
- 431722-2026
- Verfahrensnummer
- 63d1d30f-eb82-4b43-8a90-fd0feb6924e8
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster in Lauchhammer beauftragt Untersuchungen der über die Biotonne erfassten Bioabfälle und der thermisch verwerteten Restabfälle. Dabei sollen unter anderem enthaltene Wert- und Problemstoffe im Restabfall bestimmt werden; Angebote müssen bis zum 11. August 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Leistung ist die Untersuchung der über die Biotonne erfassten und in der Bioabfallverwertungsanlage des AEV verwerteten Bioabfallmengen sowie der in die thermische Verwertung gelangenden Restabfallmengen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Durchführung von Abfallsortieranalysen für den AEV Schwarze Elster
Restabfall: Im Fokus der Untersuchungen steht die detaillierte Bestimmung der noch im Restabfall enthaltenen Mengen an Wert- und Problemstoffen sowie die Untersuchung möglicher Abhängigkeiten von strukturellen und abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Des Weiteren sollen die Berechnungsfaktoren für Brennstoffe nach Anlage 1 Satz 2 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes bestimmt werden, um auf diese Weise gemäß Anlage 5 Teil 2 Nr.1 der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030) für die Restabfälle des AEV gültige Festwerte zu ermitteln. Die Restabfallanalyse soll im Einklang mit und auf methodischer Grundlage der Sächsischen Sortierrichtlinie 2014 (Stand 2016) erfolgen. Dazu sollen zwei Untersuchungszyklen zu je vier Untersuchungskampagnen zu unterschiedlichen Jahreszeiten zur Bestimmung der Abfallzusammensetzung für den Restabfall durchgeführt werden. Bioabfall: Die im Jahr 2019 eingeführte freiwillige Bioabfallsammlung hat einen inzwischen beachtlichen Durchdringungsgrad im Verbandsgebiet erreicht, weshalb für diese Abfallart eine nach vegetationsreicher und vegetationsarmer Jahreszeit differenzierte Ermittlung der Zusammensetzung sowie der Verunreinigung durch Störstoffe vorgesehen ist. Für die Analyse des Bioabfalls sind zwei Untersuchungszyklen zu je zwei Untersuchungskampagnen vorgesehen.
Frist: 11.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
siehe Vergabeunterlagen, zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß § 123 und §124 GWB, nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG); Mit dem Angebot sind vorzulegen: Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG); Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung erfüllt hat. Weitere Unterlagen auf Verlangen der Vergabestelle: - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsfrist; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist); - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsfrist) Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen) vorzulegen. Die Vergabestelle kann unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern. Die Nachforderung liegt im Ermessen des Auftraggebers. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV aus-geschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
siehe Vergabeunterlagen, zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß § 123 und §124 GWB, nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG); Mit dem Angebot sind vorzulegen: Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG); Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung erfüllt hat. Weitere Unterlagen auf Verlangen der Vergabestelle: - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsfrist; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist); - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsfrist) Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen) vorzulegen. Die Vergabestelle kann unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern. Die Nachforderung liegt im Ermessen des Auftraggebers. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV aus-geschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 06.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 687633-2026
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