Abholung und Entsorgung flüssiger und fester Gefahrstoffabfälle

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.02.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
250.000 EUR
Lose
2
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
04.02.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (90000000)
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen (90520000)
Bekanntmachungsnummer
75447-2025
Verfahrensnummer
3b90db35-024b-4bea-8424-e139617f353e

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Universität Heidelberg schreibt eine Rahmenvereinbarung für die laufende Abholung und Entsorgung flüssiger und fester Gefahrstoffabfälle aus. Der geschätzte Gesamtwert beträgt 250.000 Euro, davon entfallen 180.000 Euro auf flüssige und 70.000 Euro auf feste Gefahrstoffe. Die Leistungen werden in Heidelberg für den Zentralbereich Neuenheimer Feld erbracht und haben eine Laufzeit von 1.460 Tagen; Angebotsfrist ist der 14. Februar 2025 um 09:00 Uhr UTC.

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Leistungsbeschreibung

Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Entsorgung von Gefahrstoffabfällen

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · - LOS 1: Flüssige Gefahrstoffe180.000 EUR

    Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung zur Abholung und Entsorgung von Gefahrstoffabfällen. Es handelt sich hierbei um den laufenden Jahresbedarf der Universität Heidelberg. Die aus diesem Vergabeverfahren resultierende Rahmenvereinbarung inkl. der hierin enthaltenen weiteren Leistungsaspekte wird durch den ZENTRALBEREICH Neuenheimer Feld der Universität Heidelberg betreut.

    Frist: 14.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · - LOS 2: Feste Gefahrstoffe70.000 EUR

    Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung zur Abholung und Entsorgung von Gefahrstoffabfällen. Es handelt sich hierbei um den laufenden Jahresbedarf der Universität Heidelberg. Die aus diesem Vergabeverfahren resultierende Rahmenvereinbarung inkl. der hierin enthaltenen weiteren Leistungsaspekte wird durch den ZENTRALBEREICH Neuenheimer Feld der Universität Heidelberg betreut.

    Frist: 14.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln. Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben. Nachforderung Eignungsnachweise Zum Nachweis der Eignung des Bieters wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("European Single Procurement Document") verlangt. Mit dieser Eigenerklärung entfällt die Vorlage von Nachweisen mit Abgabe seines Angebotes. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch trotz Übermittlung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der aus der Eigenerklärung geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Mindestens jedoch muss der Bieter oder Bewerber an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärung vor Zuschlagserteilung vorlegen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · - LOS 1: Flüssige Gefahrstoffe

Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis aller gültigen Angebote erhält den Zuschlag.
100 %

LOT-0002 · - LOS 2: Feste Gefahrstoffe

Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis aller gültigen Angebote erhält den Zuschlag.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln. Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben. Nachforderung Eignungsnachweise Zum Nachweis der Eignung des Bieters wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("European Single Procurement Document") verlangt. Mit dieser Eigenerklärung entfällt die Vorlage von Nachweisen mit Abgabe seines Angebotes. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch trotz Übermittlung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der aus der Eigenerklärung geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Mindestens jedoch muss der Bieter oder Bewerber an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärung vor Zuschlagserteilung vorlegen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 18.03.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 175155-2025

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