Entsorgung, Lieferung und Analyse von Geschossfangsand für Schießanlagen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.08.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 141.174,5 EUR
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 10.07.2024
- Bekanntmachungsnummer
- 411782-2024
- Verfahrensnummer
- 5ab3b74b-15ed-4cc9-b2b1-38cc6104efb4
- CPV-Codes
14211100 · Natursand; 65000000 · Versorgungsunternehmen; 71900000 · Labordienste; 90523100 · Beseitigung von Waffen und MunitionMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beschafft für die Bundespolizei in Sankt Augustin Leistungen an mehreren Außen- und Langbahnschießständen. Der Auftrag umfasst die Erfassung, den Transport und die Entsorgung belasteten Geschossfangsands bis zur Deponieklasse III, die Lieferung spezifikationsgerechten neuen Sands sowie akkreditierte Deklarationsanalysen nach der Deponieverordnung und der Ersatzbaustoffverordnung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 141.174,50 Euro; die erste Sandlieferung ist für 2025 vorgesehen, und die Angebotsfrist endet am 14. August 2024 um 9:00 Uhr deutscher Zeit.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
- Fachlos 1 "Entsorgung": Fachgerechte Erfassung von belastetem Geschossfangsand der Außenschießanlagen, Umlagerung, Transport zur Entsorgungsanlage, fachgerechte Entsorgung (bis DK III nach DepV) und Einbringung von neuem Sand im Austausch. --- - Fachlos 2 "Sandlieferung": Lieferung von Qualitätssand gemäß Spezifikation (mindestens zweimal gewaschener, natürlicher Qualitätssand der groben Gesteinskörnung 0 - 4 mm (eine Mischung von Rheinsand 0/2 gewaschen und Rheinsand 2/4 gewaschen mit einem Mischungsverhältnis von 1:1) als natürliches Rundkorn mit hohem Quarzanteil (>75%), der frei von Lehm-/Tonanteilen ist.) als neuer Geschossfangsand. --- - Fachlos 3 "Deklarationsanalyse": Erstellung der fachgerechten Deklarationsanalyse für den Entsorgungsweg - Akkreditierte Untersuchung des belasteten Geschossfangsandes (Probenahme, Laboruntersuchung, Einstufung der Abfallprobe gemäß Deponieverordnung (DepV) und Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV). --- Weitere Ausführungen sind den Angaben zu den Losen zu entnehmen.
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Entsorgung von Geschosssand (nach vorheriger Absaugung, und nachträgliche Wiedereinbringung von Sand)
Die Außenschießanlage besteht aus drei Pistolen-Schießständen: P1-Geschossfang-Breite x Höhe (BxH): 18x3,5-4m P2 und P3 BxH: 9x4m und den 300m- bzw. 400m-Langbahn-Schießständen BxH: 22x4,1m bzw. 34x4,3m. Die Gesamttiefe eines Schießstandes beträgt 3,5 bis 4 m, vorgeschrieben ist die Absaugung von 1,0-1,5m/ Mächtigkeit in Schussrichtung (waagerecht), was eine Dicke (Absaugtiefe) von ca. 0,55m bis 0,75m, gemessen senkrecht zur derzeitigen Geschossfangoberfläche bedeutet. Bis auf P2 und P3 wird mit bleihaltiger, also schadstoffhaltiger Munition geschossen. Siebung: Eine Teil- bzw. Gesamtmenge des gering belasteten Geschossfangsandes der Pistolenstände P 2 bzw. P 3 sind auf Anforderung soweit zu sieben, dass der Sand verlängert genutzt werden kann. Es sind alle Geschosse zu erfassen und als "Wertstoffe“ der AG zu übergeben. Aus den Geschossfängen der Schießstände sind pro Kalenderjahr ca. folgende Mengen aufzunehmen: P1 85 t, P2 45 t, P3 45 t, Langbahnen 300m und 400m 220 t bzw. 345 t, insgesamt ca. 740 t/Jahr, bei einem spezifischen Gewicht des Sandes, je nach Feuchtegehalt, von ca. 1,8 Tonnen/m³. Eine Mengenabweichung von plus/minus 25% muss kalkulatorisch beachten werden. Der belastete Geschossfangsand (AVV 170503) muss mittels geeignetem und zugelassenem Arbeitsmittel aufgenommen, in geeignete Transportcontainer umgelagert, zur vom AN ausgewählter Entsorgungsanlage transportiert und der abschließenden Entsorgung, idealerweise der Verwertung, zugeführt werden. Der Bieter legt passende Gefährdungsbeurteilungen zum Geschosssandaustausch vor, die den Umgang mit zu erwartenden Staubemissionen regeln (TRGS400). Die Einhaltung der DGUV-Regel 101-004 „kontaminierte Bereiche“ ist vom AN zu gewährleisten. Das eingesetzte Personal muss mit auftragsgerechter PSA ausgestattet sein (Arbeitskleidung, -handschuhe, Atemschutz-filtrierenden Halbmasken, Typ FFP2). Der AN stellt eine Fachaufsicht für Sandabsaugung und Sandeinbau, diese kontrolliert und dokumentiert Arbeitsergebnisse des ausführenden Personals. Der AN stellt zu den Saugfahrzeugen (LKW-Saugbagger/LKW-Sauglader) auch die sonstigen notwendigen Gerätschaften und Arbeitsgeräte, die in einem technisch einwandfreien Zustand und durchgehend einsetzbar sind. Der erteilte Auftrag (Sandaustausch inkl. Entsorgung und Einbau des Neusandes) muss je Einzelprojekt innerhalb von maximal zwei Kalenderwochen (Mo-Fr 06:00-18:00 Uhr) abgeschlossen sein. Die Deponierung des Sandes sollte aus umweltökologischen Gründen in möglichst geringer Entfernung zur Außenschießanlage erfolgen. Die Deponierung in einem anderen EU-/nicht EU-Staat wird untersagt, ein entsprechendes Angebot wird von der Angebotswertung ausgeschlossen. Der AN muss vor der Angebotsabgabe die allgemeinen und besonderen Annahmebedingungen der von ihm angebotenen Deponie im Hinblick auf die zur Übernahmeprüfung einzureichenden Parameter dieser Ausschreibung abschließend prüfen und diese im Auftragsfall der Auftraggeberin unverzüglich (spätestens eine Woche nach Zuschlagserteilung) schriftlich übermitteln, damit die Annahmebedingungen bei der Beauftragung der Analyse (siehe Los 3) berücksichtigt werden können. Zum Zwecke der ordnungsgemäßen gesetzeskonformen Abwicklung der Abfallentsorgung wird die Übertragung aller notwendigen Rechte und Pflichten zur Nutzung des elektronischen Nachweisverfahrens von der Auftraggeberin auf die Auftragnehmerin übergeben. Im Rahmen der Verbleibskontrolle durch die AG muss für jede Abfuhrleistung ein Übernahmeschein / Begleitschein unmittelbar bei der Abholung des Geschosssandes vorgelegt werden. Es ist von ca. 740 Tonnen/Jahr und einer Austauschaktion je Schießstand auszugehen. Es kann zu Abweichungen kommen je nach tatsächlicher Nutzung der Schießstände und Belastung der Geschosssande.
Frist: 14.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Geschosssandlieferung
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kalkuliert die Bundespolizei mit einem Austausch von Geschosssand pro Vertragsjahr pro Schießstand. Die Auftrageberin (AG) meldet die jeweilige Sandlieferung, inklusive des verbindlichen Termins für die Auftragsausführung, beim Auftragnehmer (AN) mit einer offiziellen Bestellung per Mail mindestens 8 Wochen vor Leistungsbeginn an. Im Auftragsfall erfolgt der Abruf der ersten Sandlieferung in 2025, ohne dass die Anmeldefrist von 8 Wochen eingehalten werden kann. Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass er im Auftragsfall die erste Sandlieferung, abweichend von der festgelegten Bestellvorlaufzeit von 8 Wochen, fristgerecht ausführt. Pro Vertragsjahr sind mehrere Abrufe möglich. Der Termin ist neben der Belastung auch von der Witterungslage abhängig. Die Geschosssandlieferung umfasst mind. zweimal gewaschenen, natürlichen Qualitätssand der groben Gesteinskörnung 0-4 mm (Mischung von Rheinsand 0/2 gewaschen und Rheinsand 2/4 gewaschen im Verhältnis von 1:1) als natürliches Rundkorn mit hohem Quarzanteil (>75%), weitgehend frei von Lehm-/Tonanteilen, in loser Schüttung. Der Sand muss der DIN-EN 12620:2008-07 entsprechen, die Fachbezeichnung lautet: „Feine Gesteinskörnung nach DIN-EN 12620 – 0/2 - GF85 - ƒ3 – AS 0,2 bis 0,8” . Die ermittelte Jahresmengen von insgesamt 740 t können um ca. plus/minus 25 % schwanken. Der einzubauende Neusand muss mit einem geeigneten Arbeitsmittel vom Lagerplatz (ca. 500m entfernt) aufgenommen, staubarm eingeblasen und anschließend fachmännisch manuell/händisch abgezogen, profiliert und dabei leicht verdichtet werden (keine mechanische Verdichtung). Der neue Sand ist bei den Pistolenschießständen mit ca. 1,00 m wiedereinzubauen, dabei ist für den Wiedereinbau des Sandes ein Böschungswinkel von 32° vorzusehen. Bei den Langschießbahnen ist ein entsprechender Wiedereinbau von 1,5 m Sand durchzuführen, dabei ist ein Böschungswinkel von 30° vorzusehen. Der Sand muss so trocken sein, dass er mit einem Vakuumsauger/Saugbagger eingesaugt und in die Geschossfänge eingeblasen werden kann. Der angelieferte Qualitätssand (lose Schüttung und Big-Bag) muss auf einer amtlich geeichten Waage (nach MessEV und MessEG) durch den AN gewogen werden. Der Geschossfangsand darf bei der Verladung in die Transportsysteme nicht stauben und muss daher durch den AN, je nach Feuchte des Sandes, zusätzlich mit Wasser angefeuchtet werden. Ein Wasseranschluss ist bauseits am Dienstgebäude vorhanden. Den Wasserschlauch mit einer Länge von mindestens 100 Meter muss der AN mitführen. Die geforderte Sandqualität muss mittels eines aktuellen, externen Prüfberichtes, der mit der genannten Fachbezeichnung endet, explizit bestätigt werden, wie auch die entsprechende Konformität des Herstellers des zu liefernden Sandes. Beide sind erstmalig mit dem Angebot vorzulegen. Mit der Lieferung des Sandes übergibt der AN der AG einen 10-Liter-Eimer als Rückstellprobe mit dem zur Lieferung verladenen Qualitätssand, gültig für die lose Schüttung und die Anlieferung in Big-Bag. Der AN ist Verlader der Sattelzüge, Kipper/Dreiseitenkipper oder sonstigen Transportfahrzeuge und ist nach § 412 HGB für den beförderungs- und betriebssicheren Transport verantwortlich.
Frist: 14.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Deklarationsanalyse
Entsprechend dem auszutauschenden Sandvolumen wurden nach LAGA PN 98 bzw. Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA M32 zur PN98 je Schießstand bisher 8 Einzelproben entnommen, aus denen dann zwei Mischproben erstellt wurden. Es obliegt dem AN, anhand der festgestellten Massen die korrekte Anzahl an Einzelproben und Mischproben je Schießstand zu ermitteln. Die Analytik ist je geplantem Entsorgungsvorgang neu zu erstellen. Auftragsgegenstand im Einzelnen ist die gesetzeskonforme Leistungserbringung durch den AN als zugelassenes akkreditiertes Umweltlabor für Abfall, inkl. Fachmodul Boden, (nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018) in Form der Probenahme, Erstellung der Deklarationsanalyse von belastetem Geschossfangsand inklusive Einordnung und fachlichen Beratung nach den gültigen gesetzlichen Regelwerken (PN98, M32, DepV, ErsatzbaustoffV) zum Zwecke der Umsetzung der Entsorgung der belasteten Geschoßfangsande der aufgeführten Anfallstelle. Der Analyseumfang beinhaltet die Beprobung auf die Standardparameter nach DepV DK III Feststoff und Eluat (DepV Anhang 3, Tabelle 2) beziehungsweise – nur auf besondere Anforderung des Bedarfsträgers - nach ErsatzbaustoffV. Zusätzlich fordert die AG, dass der Antimonwert im TS bei jeder Analyse mit ermittelt wird. Zusätzliche Prüfparameter: Da zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, welche Entsorgungsanlage den Zuschlag erhält, können eventuell noch weitere Prüfwerte/Parameter entsprechend der genehmigungsrechtlichen Auflagen/Annahmebedingungen der bezuschlagten Entsorgungsanlage hinzukommen. Der Laborbefund/Prüfbericht umfasst die Deklarationsanalyse mit beigefügten Probebegleitprotokoll je Probe (nach DIN 19747:2009-07, Vgl. auch Merkblatt Nr. 3.8/5 des LfU) sowie den entsprechenden Probenahmeprotokollen nach PN 98 mit Lageskizze und Fotodokumentation. Der Prüfbericht muss auch einen abschließenden Untersuchungsbericht mit Erläuterung und Beurteilung sowie eine verbindliche Zuordnung/Einstufung nach ErsatzbaustoffV und DepV umfassen.
Frist: 14.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen der Straftat nach -§ 299 Strafgesetzbuch (StGB) und nach § 108e StGB, der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr bzw. der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern - §§ 333 und 334 StGB (Vorteilgewährung und Bestechung), jeweils auch i.V.m. § 335a StGB (ausländische und internationale Bedienstete) - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Belämpfung internationaler Bestechung § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen der Straftat nach § 263 und 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen der Straftat nach § 129 StGB § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen der Straftat nach § 129a und 129b StGB § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine berufliche Tätigkeit eingestellt hat. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen der Straftat nach § 261 StGB bzw. 89c StGB i.V.m. § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB oder wegen der Teilnahme an der Terrorismusfinazierung oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen AG tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 232, 232a Absatz 1-5, den §§ 232b bis 233a des StGB § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden (wenn eine Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat). § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehemen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen AG in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabenetscheidung des öffentlichen AG erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat § 123 Abs. 4 GWB Öffentliche Auftragnehmer schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialsversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen AG auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung wie nach Nummer 1. nachweisen können. § 123 Abs. 4 GWB Öffentliche Auftragnehmer schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen AG auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung wie nach Nummer 1. nachweisen können. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche AG über hinreichende Anhaltspunkte darüber verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 124 Abs. 1 Nr. 2 Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Verstöße gegen die folgenden Gesetze: 1. Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 21 Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungs-auftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 und 11 oder Absatz 2 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht. --- 2.Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 98c (1) Öffentliche Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen können einen Bewerber oder einen Bieter vom Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag ausschließen, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter 1. nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens Zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt worden ist oder 2. nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. Ausschlüsse nach Satz 1 können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrunde liegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheitsoder der Geldstrafe erfolgen. --- 3.Mindestlohngesetz (MiLoG), § 19 Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 8, 10 und 11 oder Absatz 2 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. --- 4. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) § 21 Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungs-auftrag der in den §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber bis zu einer Dauer von drei Jahren ausgeschlossen werden, die oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberech-tigte nach 1. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11, 2. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, 3. §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder 4. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht. --- 5. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG Von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags der in den §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe-schränkungen genannten Auftraggeber sollen Unternehmen bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 mit einer Geldbuße nach Maßgabe von Absatz 2 belegt worden sind. Der Ausschluss nach Satz 1 darf nur innerhalb eines angemessenen Zeitraums von bis zu drei Jahren erfolgen. (2) Ein Ausschluss nach Absatz 1 setzt einen rechtskräftig festgestellten Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro voraus. Auf Anforderung sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise einzureichen: 1) Anlage B-06 - Seite 1 - Erklärung zu Unterauftragnehmern Anlage B-06 - Seite 2 - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer 2) Anlage B-06 - Seite 3 - Erklärung zur Eignungsleihe Anlage B-06 - Seite 4 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe 3) Anlage B-03 - Eignungskriterien, Bieterauskunft (für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und Eignungsleihe) 4) Nachweis des Eintrages in einem öffentlichen Register oder bei einer Genehmigungsbehörde (Handwerkskammer, Gewerberegister oder gleichwertig) für Bieter und Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer und Eignungleihende 5) Nachweis der bereits abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung 6) Nachweis der Genehmigung zur Berufsausübung 7) Nachweis als akkreditiertes Umweltlabor für Abfall (inkl. Fachmodul Boden) (nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018) (nur Los 3) Fehlende Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise können gem. § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden. siehe Los 1
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Entsorgung von Geschosssand (nach vorheriger Absaugung, und nachträgliche Wiedereinbringung von Sand)
- Als Angebotspreis wird die Summe der Gesamtnettopreise in € über die maximale Gesamtlaufzeit (Wertungspreis) der Positionen 1 bis 5 einschließlich aller Preise für die Bedarfs- und Zusatzleistungen des Preisblattes gewertet. ----- Der im Vergleich aller Angebote niedrigste Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl von 80 Punkten. Die jeweilige Punktzahl der übrigen Angebote (a) wird durch Multiplikation der maximal möglichen Punktzahl von 80 Punkten mit dem Quotienten aus dem niedrigsten Gesamtpreis (b) und dem jeweils zu bewertenden Gesamtpreis (c) berechnet: Punktzahl a = 80 Punkte x (niedrigster Gesamtpreis/zu bewertender Gesamtpreis) = 80 x (b/c). Die Punktzahlen werden auf eine Nachkommastelle genau berechnet, wobei nach der sogenannten kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird.
- 80 %
- Konzeptdarstellung - Beschreibung des vom Bieter geplanten Verfahrensablaufes des Sandaus- und einbaus mit direktem Bezug zu den örtlichen Gegebenheiten, 4 Bewertungskriterien, gestuftes Punktesystem ---- Die Konzeption des Bieters wird als Qualitätskriterium in die Wertung einbezogen. Grundlage für die Konzeption sind die aus dem Vertrag, der Leistungs- und Liegenschaftsbeschreibung zu entnehmenden Anforderungen. Die Bieter haben auf max. 5 Seiten DIN A4 inkl. Grafiken, Schriftart Arial, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5, konzeptionell darzustellen, in welcher Weise sie die vorliegende Leistungsaufgabe in systematischer und strukturell-konzeptioneller Hinsicht umsetzen werden. Übersteigt die Seitenzahl des eingereichten Konzeptes die geforderten 5 Seiten, fließen diese nicht mehr in die Bewertung ein. Evtl. Deckblätter oder Inhaltsverzeichnisse werden nicht gezählt. Die Konzeptdarstellung wird mit 20 Prozent gewichtet, die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 20 Punkte. Maximal können 20 Punkte aus 4 Unterkriterien erzielt werden, 5 Punkte je Unterkriterium: A) Technischer Lösungsansatz, Verwendung geeigneter und leistungsfähiger Arbeitsmittel und deren optimierter Einsatz, Betrachtung Leistungsansatz (Maschinentechnik - Personaleinsatz); abgeleitete Effizienzerwartung (Kosten- und Termineinhaltung) B) Innovationsfähigkeit im Sinne der Umsetzung eines modernen Lösungseinsatzes, Betrachtung Risikomanagement, Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden und Einrichtungen zur fehlerfreien und qualitativ hochwertigen Ausführung der Gesamtleistung (Erfahrung Projektleitung, Erfahrung Mitarbeiterpool, hoher fachlicher Sachverstand) C) Qualitätssicherungsmaßnahmen, Art der Dokumentation, Umsetzung aller gesetzlicher Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen (für Mitarbeiterinnen und Sicherheit für den Bedarfsträger und "Gästen"), Erfahrungen anderer Projekte, fehlerfrei und Durchführung ohne Nachbesserung D) Gesamtdarstellung des übermittelten Konzeptes: Aufbau, Text, Grafik, Nachvollziehbarkeit, Wiedererkennungswert und Lösung der Aufgabenstellung, mit einer deutlichen Detailtiefe zur Erfassung aller relevanten Aspekte Die Bewertung je Unterkriterium erfolgt durch Vergabe von: a) einem Punkt = keine oder mangelhafte Umsetzung der Anforderungen b) drei Punkten = befriedigende Umsetzung der Anforderungen c) fünf Punkte = zur vollen Zufriedenheit umgesetzte Anforderungen
- 20 %
LOT-0002 · Geschosssandlieferung
- Als Wertungspreis wird der Gesamtnettopreis in € (Wertungssumme) über die maximale Gesamtlaufzeit einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt festgelegt. Gewichtung 100 %
LOT-0003 · Deklarationsanalyse
- s. Los 2
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen der Straftat nach -§ 299 Strafgesetzbuch (StGB) und nach § 108e StGB, der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr bzw. der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern - §§ 333 und 334 StGB (Vorteilgewährung und Bestechung), jeweils auch i.V.m. § 335a StGB (ausländische und internationale Bedienstete) - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Belämpfung internationaler Bestechung § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen der Straftat nach § 263 und 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen der Straftat nach § 129 StGB § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen der Straftat nach § 129a und 129b StGB § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine berufliche Tätigkeit eingestellt hat. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen der Straftat nach § 261 StGB bzw. 89c StGB i.V.m. § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB oder wegen der Teilnahme an der Terrorismusfinazierung oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen AG tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 232, 232a Absatz 1-5, den §§ 232b bis 233a des StGB § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden (wenn eine Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat). § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehemen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen AG in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabenetscheidung des öffentlichen AG erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat § 123 Abs. 4 GWB Öffentliche Auftragnehmer schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialsversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen AG auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung wie nach Nummer 1. nachweisen können. § 123 Abs. 4 GWB Öffentliche Auftragnehmer schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen AG auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung wie nach Nummer 1. nachweisen können. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche AG über hinreichende Anhaltspunkte darüber verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 124 Abs. 1 Nr. 2 Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Verstöße gegen die folgenden Gesetze: 1. Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 21 Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungs-auftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 und 11 oder Absatz 2 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht. --- 2.Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 98c (1) Öffentliche Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen können einen Bewerber oder einen Bieter vom Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag ausschließen, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter 1. nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens Zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt worden ist oder 2. nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. Ausschlüsse nach Satz 1 können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrunde liegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheitsoder der Geldstrafe erfolgen. --- 3.Mindestlohngesetz (MiLoG), § 19 Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 8, 10 und 11 oder Absatz 2 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. --- 4. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) § 21 Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungs-auftrag der in den §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber bis zu einer Dauer von drei Jahren ausgeschlossen werden, die oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberech-tigte nach 1. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11, 2. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, 3. §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder 4. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht. --- 5. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG Von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags der in den §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe-schränkungen genannten Auftraggeber sollen Unternehmen bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 mit einer Geldbuße nach Maßgabe von Absatz 2 belegt worden sind. Der Ausschluss nach Satz 1 darf nur innerhalb eines angemessenen Zeitraums von bis zu drei Jahren erfolgen. (2) Ein Ausschluss nach Absatz 1 setzt einen rechtskräftig festgestellten Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro voraus. Auf Anforderung sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise einzureichen: 1) Anlage B-06 - Seite 1 - Erklärung zu Unterauftragnehmern Anlage B-06 - Seite 2 - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer 2) Anlage B-06 - Seite 3 - Erklärung zur Eignungsleihe Anlage B-06 - Seite 4 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe 3) Anlage B-03 - Eignungskriterien, Bieterauskunft (für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und Eignungsleihe) 4) Nachweis des Eintrages in einem öffentlichen Register oder bei einer Genehmigungsbehörde (Handwerkskammer, Gewerberegister oder gleichwertig) für Bieter und Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer und Eignungleihende 5) Nachweis der bereits abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung 6) Nachweis der Genehmigung zur Berufsausübung 7) Nachweis als akkreditiertes Umweltlabor für Abfall (inkl. Fachmodul Boden) (nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018) (nur Los 3) Fehlende Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise können gem. § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden. siehe Los 1
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 24.10.2024Berichtigung 1Bekanntmachung 645056-2024
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| Errichtung eines PU-Geschossfanges in einer SchießhalleStaatliches Bauamt Würzburg | Würzburg, Deutschland | 28.07.2026 | - |
| Tiefbauarbeiten für Schießstände in BollingenStaatl. Hochbauamt Ulm | Ulm, Deutschland | 27.05.2026 | 2,1 Mio. € |
| Herstellung und Lieferung eines SchießcontainersBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnkik und Nutzung der Bundeswehr | Koblenz, Deutschland | 27.07.2026 | - |
| Winterdienst und Grauflächenreinigung für das Aus- und Fortbildungszentrum der Bundespolizei in BambergBundesanstalt für Immobilienaufgaben | Bonn, Deutschland | 09.03.2026 | - |
| Abbruch-, Entkernungs- und Rückbauarbeiten an einem Dienstgebäude in LandauBundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch das Amt für Bundesbau, vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Landau, vertreten durch den Niederlassungsleiter | Landau, Deutschland | 13.08.2026 | - |
| Verlegung einer Schießbahn für Granatmaschinenwaffen auf dem Truppenübungsplatz OberlausitzStaatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement | Dresden, Deutschland | 01.07.2026 | - |
| Aufstellung, Miete, Abholung und Entsorgung gefährlicher AbfälleBundeswehr-Dienstleistungszentrum Ingolstadt | Ingolstadt, Deutschland | 02.10.2025 | - |
| Instandhaltung eines Gummigranulat-GeschossfangsBundeswehr-Dienstleistungszentrum Bonn | Bonn, Deutschland | 27.10.2025 | - |
Wer gewinnt solche Vergaben?
Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| IIISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG | Lüdenscheid | 5 | 5 | 17.08.2026 | 406 Tsd. € | steigend |
| RIREMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG | Lünen | 4 | 1 | 10.07.2026 | 116 Tsd. € | steigend |
| MGMüllers GmbH | Kröv | 2 | 2 | 11.08.2026 | 2,7 Mio. € | steigend |
| ADAmendt Dienstleistungsgruppe GmbH | Kröv | 2 | 2 | 10.08.2026 | 705 Tsd. € | steigend |
| FUFedder und Zünkler Service GmbH & Co.KG | Laer | 2 | 2 | 13.07.2026 | 184 Tsd. € | steigend |
| LSLOGEX SYSTEM GmbH | - | 2 | 2 | 11.05.2026 | 1,3 Mio. € | steigend |
| SSSST Scheubeck GmbH | Merseburg | 2 | 0 | 07.09.2026 | 1,3 Mio. € | steigend |
| DEDrekopf Entsorgung & Kanalservice | Krefeld | 2 | 0 | 20.07.2026 | - | steigend |
| AWAbschleppdienst Witt GmbH | Wildau bei Königs Wusterhausen | 2 | 0 | 19.12.2025 | - | steigend |
| VUVeolia Umweltservice Süd GmbH & Co.KG | Pegnitz | 2 | 0 | 31.10.2025 | 62 Tsd. € | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Bayern (49) · Berlin (38) · Nordrhein-Westfalen (34) · Niedersachsen (23) · Baden-Württemberg (21) · Rheinland-Pfalz (20)Laufende Rahmenverträge
Nordrhein-Westfalen- Trinkwasserbeprobung und Laboranalysen für städtische Objekte in ViersenIMQ GmbHStadt ViersenViersen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet24.06.2025noch 10 Monate31.07.2027
- Gesundheitsbezogene Begutachtung von Bauprodukten und Fortschreibung einer PositivlisteSachverständigenbüro MokroßAmt für Recht, Vergabe und VersicherungenKöln, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet27.05.2024noch 10 Monate31.07.2027
- Probenahme und Untersuchung von Grundwasser, Oberflächengewässern, Bodenluft, Boden und AbfallSGS INSTITUT FRESENIUS GmbH +4 weitereLandeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale VergabestelleDüsseldorf, Deutschland2,5 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet13.11.2024noch 26 Monate13.11.2028
- Laboruntersuchung von Weizen-, Roggen- und HaferprobenSGS Analytics Germany GmbH +2 weitereBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)Bonn, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet13.06.2025noch 35 Monate31.08.2029
- Analytische Untersuchungen und Probenahmen von Boden, Bodenluft und GrundwasserSGS Institut Fresenius GmbHEinkauf der Stadt Duisburg (10-31)Duisburg, Deutschland335 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet03.12.2025noch 38 Monate03.12.2029
- Rahmenvertrag für Abrechnungs-, Kundenservice- und Netzmanagementsystemerku.it GmbHStadtwerke Velbert GmbHVelbert, Deutschland17 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet10.12.2024noch 39 Monate10.12.2029
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Aktiv seit 2023 · 284 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| IIISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG | 5 | 17.08.2026 | 406 Tsd. € |
| GNGötz-Gebäudemanagement Nord GmbH | 4 | 26.06.2026 | 560 Tsd. € |
| PDPiepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG | 3 | 17.08.2026 | 507 Tsd. € |
| TGTreevolution.de GmbH | 3 | 27.07.2026 | 525 Tsd. € |
| RSReigenia Service GmbH & Co. KG | 3 | 29.06.2026 | 1,1 Mio. € |
| TPTLD Planungsgruppe GmbH | 3 | 17.01.2025 | 633 Tsd. € |
| WSWackler Service Group GmbH Co. KG | 2 | 14.09.2026 | 254 Tsd. € |
| DMDEGAS mbH | 2 | 28.08.2026 | 530 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Forstliche Bestandespflege in vier Revieren des Bundesforstbetriebs MittelelbeForstbaumschulen Fürst Pückler GmbH +2 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland99 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.09.2025läuft aus30.09.2026
- Verkehrssicherung und Baumpflege im Bundesforstbetrieb NiedersachsenForstbetrieb & Co. PaulatBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland53 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet07.01.2025läuft aus30.09.2026
- Rahmenvereinbarung für Lade- und Aufbewahrungsboxen für Lithium-Ionen-AkkusLionCare GmbHBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland1,9 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet24.09.2024läuft aus30.09.2026
- Baumkontrollen und Baumpflege auf bundeseigenen Liegenschaften in NorddeutschlandTreevolution.de +6 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland4,7 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.11.2024noch 1 Monat31.10.2026
- Bereitstellung von Jira als Software as a Service mit Implementierung und SupportScolution GmbH & Co. KGBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland637 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet29.11.2024noch 2 Monate29.11.2026
- Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle an sieben Bundespolizei-LiegenschaftenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet29.08.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Rahmenvereinbarung zur Entsorgung gefährlicher flüssiger und fester AbfälleVeolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG +4 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland116 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet10.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Holzerntedienstleistungen und Holzbringung auf militärischen LiegenschaftenForst- und Landschaftsbau Reissner e.K. +2 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland559 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet10.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Entsorgung von Bioabfällen, Speiseölen und FettabscheiderinhaltenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland627 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet19.11.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Begehung, Aufmaß, Fotodokumentation, Grundriss-Erstellung und Bewertung leerstehender WohnungenVoxelgrid GmbHBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland241 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.08.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Lieferung von Forstschutz-, Warnschutz- und weiterer Arbeitskleidung für die BundesforstGrube KG +2 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland1,1 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.02.2026noch 4 Monate31.01.2027
- Rechtsanwaltliche Beratung und Unterstützung für den öffentlichen EinkaufADVANT Beiten Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH +2 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland4,2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet31.03.2025noch 4 Monate31.01.2027
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 18.09.2026 | Grünpflege und Grauflächenreinigung auf drei Bundesliegenschaften in Berlin | Offen | - | - |
| 17.09.2026 | Planungsleistungen für die Umrüstung von Beleuchtung auf LED in Baden-Württemberg | Vergeben | TPTLD Planungsgruppe GmbH | 687 Tsd. € |
| 17.09.2026 | Planungsleistungen zur Umrüstung von Beleuchtungsanlagen auf LED in Baden-Württemberg | Vergeben | TPTLD Planungsgruppe GmbH | 838 Tsd. € |
| 17.09.2026 | Planungsleistungen für die Umrüstung von Leuchtstofflampen auf LED-Beleuchtung | Vergeben | TPTLD Planungsgruppe GmbH | 376 Tsd. € |
| 14.09.2026 | Unterhalts- und Glasreinigung für gewerblich und behördlich genutzte Gebäude in München und Garching | Offen | - | - |
| 11.09.2026 | Grünpflege und Grauflächenreinigung für Bundesliegenschaften in Sankt Augustin und der Wahner Heide | Offen | - | - |
| 08.09.2026 | Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für zwei Liegenschaften in Regensburg | Vergeben | GDGies Dienstleistungen GmbH +1 weitere | 0 € |
| 08.09.2026 | Unterhalts-, Grund- sowie Glas- und Rahmenreinigung für die Bundespolizei-Ausbildungsstätte Bielefeld | Vergeben | CEClean Excellence GmbH | 0 € |
| 08.09.2026 | Generalunternehmerleistungen zur Sanierung und Erweiterung eines Wohngebäudes in München | Vergeben | - | - |
| 07.09.2026 | Grünpflege und Grauflächenreinigung für drei Bundesliegenschaften | Vergeben | IIISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG +1 weitere | 128 Tsd. € |
| 04.09.2026 | Lieferung von Holzpellets an sechs Standorte in Deutschland | Vergeben | RGRosa GmbH | 82 Tsd. € |
| 04.09.2026 | Erstellung eines Bau-Leistungsverzeichnisses für Photovoltaikanlagen auf Bundeswehrgebäuden | Offen | - | - |
| 03.09.2026 | Neubau von 11 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgaragen und Außenanlagen in Rheinbach | Vergeben | - | - |
| 31.08.2026 | Technisches Gebäudemanagement für Bundesliegenschaften in Bergisch Gladbach und Köln | Vergeben | AMApleona Mitte-West GmbH | 5,6 Mio. € |
| 27.08.2026 | Winterdienst für vier Bundesliegenschaften in Schleswig-Holstein | Offen | - | - |
| 25.08.2026 | Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigung) Berlin | Offen | - | - |
| 24.08.2026 | Gebäudehüllensanierung Wohngebäude Münster-Gremmendorf mit Schadstoffsanierung und PV-Anlage | Offen | - | - |
| 24.08.2026 | Brandschutztechnische Reinigung der Raumschießanlage mit Filterwechsel | Offen | - | - |
| 21.08.2026 | Baumkontrollen und Baumpflege auf Liegenschaften in Baden-Württemberg | Offen | - | - |
| 20.08.2026 | Wohnungsneubau mit Tiefgarage und Außenanlagen | Vergeben | GSGOLDBECK Südwest GmbH | 17,4 Mio. € |
| 20.08.2026 | Erdarbeiten und Baugrundverbesserung für das Wohnungsbauprojekt der ehemaligen Generalzolldirektion in Potsdam | Vergeben | KGKeller Grundbau GmbH | 4,7 Mio. € |
| 19.08.2026 | Lieferung, Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern in vier Verwaltungsregionen | Offen | - | - |
| 13.08.2026 | Gebäudereinigung: Unterhalts- und Glasreinigung in Köln, Aachen und Eschweiler | Offen | - | - |
| 11.08.2026 | Grünpflege und Grauflächenreinigung für fünf Bundesliegenschaften in Nordrhein-Westfalen | Offen | - | - |
| 11.08.2026 | Unterhaltsreinigung für eine Dienstliegenschaft in Potsdam | Offen | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenBrandschutztechnische Reinigung der Raumschießanlage mit Filterwechsel
Bonn · Offen · Frist 11.11.2026
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vergibt im offenen EU-weiten Verfahren die brandschutztechnische Reinigung der Raumschießanlage der Bundespolizei Blumberg. Die Leistungen umfassen Innenreinigung der Abluftanlagen, Oberflächenreinigung der Schießbahnen sowie Filterwechsel inklusive Lieferung und Entsorgung für eine Anlage mit zwei Schießbahnen. Die Bewertung erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium Preis, Bewerbungsfrist ist der 11. November 2026.
50 % ähnlichAbbruch- und Schadstoffsanierungsarbeiten am Bauteil D in Berlin
Berlin · Offen · Frist 20.10.2026
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung vergibt im Auftrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bauarbeiten in Berlin. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Baustelleneinrichtung für die Schadstoffsanierung, Gerüstarbeiten, den Abbruch und Ausbau von Bauteilen sowie Arbeiten an Türen, Wänden, Decken, Estrichen und Bodenbelägen. Die Ausführung ist für 210 Tage vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026.
40 % ähnlichGrünpflege und Grauflächenreinigung für Bundesliegenschaften in Sankt Augustin und der Wahner Heide
Bonn · Offen · Frist 29.10.2026
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beauftragt Grünpflege- und Grauflächenreinigungsleistungen für zwei Liegenschaften der Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen. In Sankt Augustin umfasst der Auftrag unter anderem die Pflege von etwa 13.594 m² Pflanzflächen sowie Strauchpflege; im Übungsgelände Wahner Heide sollen rund 26.998 m² Landschaftsrasen gemäht und etwa 2.026 laufende Meter Sicherheitszaun freigeschnitten werden. Die Angebote müssen bis zum 29. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
38 % ähnlichGrünpflege und Grauflächenreinigung auf drei Bundesliegenschaften in Berlin
Bonn · Offen · Frist 02.11.2026
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit Sitz in Bonn beschafft Grünpflegearbeiten und die Reinigung befestigter Außenflächen auf drei Bundesliegenschaften in Berlin, darunter eine frei zugängliche Parkanlage. Zum Umfang gehören unter anderem die Pflege von Beeten, Gehölzen, Hecken, Wiesen- und Rasenflächen sowie die Reinigung nichtöffentlicher Grauflächen; zwei genannte Wohnanlagen liegen in Berlin-Reinickendorf, Ortsteil Waidmannslust. Die Angebotsfrist endet am 2. November 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
37 % ähnlichGrünpflege und Grauflächenreinigung an drei Gewerbeliegenschaften in Rastatt
Westerstede · Offen · Frist 04.11.2026
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg, beschafft Grünpflege- und Reinigungsleistungen für drei Gewerbeliegenschaften in Rastatt. Zum Umfang gehören das Mähen extensiver Wiesenflächen von insgesamt etwa 34.862 m², der Pflege- und Verkehrssicherungsschnitt von Sträuchern, die Reinigung eines Gehwegs über etwa 520 laufende Meter sowie die Reinigung befestigter Flächen von etwa 1.500 m². Angebote sind bis zum 4. November 2026 um 08:00 Uhr einzureichen.
37 % ähnlichEntleerung, Reinigung, Wartung und Behandlung von Abscheider- und Sedimentationsanlagen
Berlin · Offen · Frist 01.10.2026
Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR beschaffen die Entleerung, Reinigung und Wartung von Abscheideranlagen, Sedimentationsanlagen, Schlammfängen und sonstigen Abwassersammeltanks sowie den Transport und die Behandlung der anfallenden Inhalte. Die Leistung ist in drei Lose aufgeteilt und betrifft verschiedene Liegenschaften des Auftraggebers in Berlin, darunter den Standort Freiheit 24; ein Los umfasst ausschließlich die Übernahme und Behandlung von Schlämmen. Die Frist endet am 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
37 % ähnlichSanierung von Munitionslagerhäusern und Herstellung einer Siebfläche mit Zuwegung
29633 Munster · Offen · Frist 01.10.2026
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen, beschafft Bauleistungen zur Sanierung von Munitionslagerhäusern sowie zur Herstellung einer Siebfläche einschließlich Zuwegung am NATO-Marinefliegerstützpunkt Nordholz. Der Leistungsort liegt in der Region DE9; die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 7:20 Uhr.
37 % ähnlichAbbruch-, Erd- und Entwässerungsarbeiten einschließlich Herstellung von Standflächen
Bad Nauheim · Offen · Frist 12.10.2026
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, beschafft Abbruch-, Erd- und Entwässerungsarbeiten in der Region DE735 in Hessen. Der Auftrag umfasst unter anderem etwa 500 m³ Beton- und Stahlbetonabbruch, den Rückbau von rund 1.500 m Entwässerungsleitungen, umfangreiche Boden- und Oberbodenarbeiten sowie die Herstellung und Befestigung von Standflächen. Die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
36 % ähnlichBauliche Anpassung der Standortschießanlage Haberlos und Einbau einer 18er-KLAFA
29633 Munster · Offen · Frist 08.10.2026
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen in Munster, beschafft die bauliche Anpassung des Standes A I der Standortschießanlage Haberlos sowie den Einbau einer als „18er KLAFA“ bezeichneten Einrichtung. Zum Leistungsumfang gehören Zimmerei-, Klempner- und Gerüstarbeiten. Die Leistung ist der Region Niedersachsen (NUTS-Code DE9) zugeordnet; die Frist endet am 8. Oktober 2026 um 07:20 Uhr gemäß den vorliegenden Zeitangaben.
35 % ähnlichSchadstoffsanierung, Abbruch und Entsorgung gefährlicher Bauabfälle in Berlin
Offen · Frist 29.09.2026
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung beabsichtigt eine Schadstoffsanierung und Entsorgung in der Julius-Leber-Kaserne am Kurt-Schumacher-Damm 41 in Berlin. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem den Ausbau asbest-, teer-, quecksilber- und PCB-haltiger Bauteile, die Entfernung schadstoffhaltiger Beschichtungen sowie den Transport und die Entsorgung gefährlicher Abfälle; PCB steht für polychlorierte Biphenyle, KMF für künstliche Mineralfasern und AVV für die Abfallverzeichnis-Verordnung. Die Ausführung ist von der 45. Kalenderwoche 2026 bis zur 7. Kalenderwoche 2027 vorgesehen, als Frist ist der 29. September 2026 um 09:00 Uhr angegeben; die Veröffentlichung weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Aufforderung zur Interessenbekundung darstellt.
34 % ähnlichReinigungsdienstleistungen für das Beschaffungsamt des BMI in Berlin
Strausberg · Offen · Frist 22.09.2026
Die Beschaffung umfasst regelmäßige Reinigungsarbeiten für die Bundespolizei (BPOL) in Berlin, einschließlich Unterhaltsreinigung von Büro- und Gebäudeteilen. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und soll über mehrere Jahre laufen. Die Frist für die Angebotsabgabe endet am 22. September 2026.
32 % ähnlichSanierung von Munitionslagerhäusern und Herstellung einer Siebfläche mit Zuwegung
29633 Munster · Offen · Frist 01.10.2026
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen, beschafft Bauleistungen zur Sanierung von Munitionslagerhäusern am Marinefliegerstützpunkt Nordholz. Zum Umfang gehören außerdem die Herstellung einer Siebfläche einschließlich der zugehörigen Zuwegung. Die Frist endet am 1. Oktober 2026 um 9:20 Uhr deutscher Zeit.
32 % ähnlichBeprobung, Abtransport und Verwertung von Bodenaushub aus der Ahr-Gewässerwiederherstellung
Bad Neuenahr-Ahrweiler · Offen · Frist 28.09.2026
Der Kreis Ahrweiler, vertreten durch die Stabsstelle Hochwasserresilienz und Aufbaukoordination, beauftragt Leistungen zur Gewässerwiederherstellung an der Ahr im Stadtgebiet Bad Neuenahr-Ahrweiler. Im Teilbauabschnitt BNA230 sollen Bodenhaufen auf einem zentralen Bodenlager beprobt und analysiert, zu einer Verwertungsstelle abtransportiert sowie die Verwertung oder Entsorgung dokumentiert werden. Ein konkreter Mengen- oder Auftragswert ist nicht angegeben; die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 09:00 Uhr.
31 % ähnlichZwischenlagerung und Entsorgung von belastetem Aushub- und Bodenmaterial
München · Offen · Frist 07.10.2026
Die Landeshauptstadt München, Baureferat, beauftragt die Zwischenlagerung und Entsorgung von Bodenmaterial aus verschiedenen Straßenbau- und Unterhaltsmaßnahmen im Stadtgebiet München. Der Aushub umfasst Material der Zuordnungsklassen Z0 bis größer Z2 sowie gefährliche Abfälle und kann unterschiedlich stark mit Schadstoffen belastet sein. Der Auftrag hat eine Laufzeit von 360 Tagen; die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 8:30 Uhr.
31 % ähnlichRohbauarbeiten für ein Dienstgebäude in Landau
Landau · Offen · Frist 14.10.2026
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beschafft Rohbauarbeiten für ein Dienstgebäude in Landau, vertreten durch die zuständigen Bau- und Liegenschaftsbehörden. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem eine Baugrube von etwa 175 m³, Abbrucharbeiten, rund 60 m³ Betonarbeiten, den Einbau von etwa 2.100 kg Stahlträgern sowie rund 135 m² Mauerwerk aus Kalksandstein. Die angegebene Ausführungsdauer beträgt 107 Tage; die Angebotsfrist endet am 14. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
31 % ähnlichAufbau und Betrieb eines provisorischen Leichtflüssigkeitsabscheiders
Offen · Frist 21.09.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland, vertreten durch die Bundesrepublik Deutschland, beschafft das Aufstellen und den Betrieb eines provisorischen Leichtflüssigkeitsabscheiders. Der Einsatzort befindet sich im Bereich der Anschlussstelle Hamminkeln an der Autobahn A3 in Fahrtrichtung Nimwegen. Weitere Angaben zu Umfang und Laufzeit sind nicht enthalten; die Angebotsfrist endet am 21. September 2026 um 07:00 Uhr.
30 % ähnlichSchadstoff- und Abfallmanagement für Bau- und Immobilienvorhaben
Berlin · Offen · Frist 25.09.2026
Die Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH in Berlin sucht externe qualifizierte Dienstleister für das Schadstoffmanagement bei künftigen Sanierungs-, Modernisierungs-, Umbau-, Abbruch- und Neubauvorhaben sowie bei angekauften Immobilien. Zu den Aufgaben gehören die fachgerechte Planung, Koordination und Überwachung des Umgangs mit Schadstoffen wie Asbest, künstlichen Mineralfasern, PCB und Schwermetallen sowie mit gefährlichen Abfällen; die eigentlichen Sanierungs-, Transport- und Entsorgungsarbeiten sind nicht Bestandteil der Ausschreibung. Die Leistungen werden in Berlin über einen Rahmenvertrag für Vorhaben der kommenden Jahre erbracht, die Frist endet am 25. September 2026 um 08:00 Uhr.
30 % ähnlichGrünpflege und Grauflächenreinigung für fünf Bundesliegenschaften in Nordrhein-Westfalen
Bonn · Offen · Frist 30.09.2026
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vergibt Grünpflege- und teilweise Grauflächenreinigungsleistungen für fünf Bundesliegenschaften in Aachen, Bielefeld, Bonn, Bünde und Mönchengladbach. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Pflege von Pflanzflächen, Sträuchern, Hecken und Rasen sowie die Reinigung nicht öffentlicher Außen- und Wegeflächen. Die Vergabe ist in fünf Lose aufgeteilt; Angebote müssen bis zum 30. September 2026, 7:00 Uhr, eingereicht werden. Der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Preis erteilt.
30 % ähnlichÜbernahme, Transport und Entsorgung von Siebüberlauf aus der Kompostaufbereitung
Meppen · Offen · Frist 02.10.2026
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Emsland beschafft die Übernahme, den Transport und die fachgerechte Entsorgung von Siebüberlauf mit einer Korngröße von mehr als 10 mm aus der Kompostaufbereitung. Die Leistung betrifft die Vergärungsanlagen in Venneberg und Dörpen im Landkreis Emsland; der Siebüberlauf ist zu einer vom Auftragnehmer ausgewählten Verwertungsanlage zu transportieren. Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
29 % ähnlichReinigung und Beräumung von Regenrückhalte- und Regenklärbecken 2026–2028
Halle (Saale) · Offen · Frist 29.09.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, beauftragt die Reinigung und Beräumung von Regenrückhalte- und Regenklärbecken im Bereich Weißenberg und Dresden-Hellerau. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem das Abpumpen von etwa 13.400 m³ Überstandwasser, die Aufnahme und Entsorgung von rund 4.360 Tonnen Beräumgut, die Entnahme von etwa 6.600 m³ schwimmendem Schlamm, die Entfernung von Schilf sowie Wegebau. Die Leistungen sind für den Zeitraum 2026 bis 2028 vorgesehen; der geschätzte Auftragswert beträgt 2.393.510 Euro, Angebote können bis zum 29. September 2026 um 8:30 Uhr eingereicht werden.
29 % ähnlich
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Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: TFB Ballistic Systems GmbH
Zuschlagswert: 1.604.800 EUR · Vertragsschluss: 12.09.2024
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
277 vergleichbare Verfahren, davon 192 mit erfasstem Zuschlag · 247 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 511.123,62 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 22 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
ISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG · Lüdenscheid
5 vergleichbare Zuschläge, davon 5 bei diesem Auftraggeber.
REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG · Lünen
4 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Müllers GmbH · Kröv
2 vergleichbare Zuschläge, davon 2 bei diesem Auftraggeber.
Amendt Dienstleistungsgruppe GmbH · Kröv
2 vergleichbare Zuschläge, davon 2 bei diesem Auftraggeber.
Fedder und Zünkler Service GmbH & Co.KG · Laer
2 vergleichbare Zuschläge, davon 2 bei diesem Auftraggeber.
LOGEX SYSTEM GmbH
2 vergleichbare Zuschläge, davon 2 bei diesem Auftraggeber.
SST Scheubeck GmbH · Merseburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Drekopf Entsorgung & Kanalservice · Krefeld
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Abschleppdienst Witt GmbH · Wildau bei Königs Wusterhausen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co.KG · Pegnitz
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Nordrhein-Westfalen, nach Vertragsende sortiert.
- Trinkwasserbeprobung und Laboranalysen für städtische Objekte in Viersen
Stadt Viersen · Viersen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.07.2027
Auftragnehmer: IMQ GmbH
Vertragsschluss: 24.06.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Gesundheitsbezogene Begutachtung von Bauprodukten und Fortschreibung einer Positivliste
Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen · Köln
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.07.2027
Auftragnehmer: Sachverständigenbüro Mokroß
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Probenahme und Untersuchung von Grundwasser, Oberflächengewässern, Bodenluft, Boden und Abfall
Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 13.11.2028
Auftragnehmer: SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH +4 weitere
Vertragsschluss: 13.11.2024
Zuschlagswert: 2.500.000 EUR
- Laboruntersuchung von Weizen-, Roggen- und Haferproben
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) · Bonn
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.08.2029
Auftragnehmer: SGS Analytics Germany GmbH +2 weitere
Vertragsschluss: 13.06.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Analytische Untersuchungen und Probenahmen von Boden, Bodenluft und Grundwasser
Einkauf der Stadt Duisburg (10-31) · Duisburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 03.12.2029
Auftragnehmer: SGS Institut Fresenius GmbH
Vertragsschluss: 03.12.2025
Zuschlagswert: 334.755,19 EUR
- Rahmenvertrag für Abrechnungs-, Kundenservice- und Netzmanagementsysteme
Stadtwerke Velbert GmbH · Velbert
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 10.12.2029
Auftragnehmer: rku.it GmbH
Vertragsschluss: 10.12.2024
Zuschlagswert: 17.000.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
53119 · Bonn
verdingung@bundesimmobilien.de000284 erfasste Verfahren, davon 178 vergeben. 71 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
vk@bundeskartellamt.bund.de
vk@bundeskartellamt.bund.de000
Verdingungsstelle
verdingung@bundesimmobilien.de000
Quellen und Datenstand
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Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 10.07.2024 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 14:16 (Europe/Berlin)
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- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
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