Abfallcontainer, Entsorgung, Dokumentenvernichtung und Fettabscheiderreinigung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.03.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 5
- Auftraggeber
- Württembergische Staatstheater Stuttgart
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 26.02.2025
- CPV-Codes
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
- Bekanntmachung
- ausschreibungen.landbw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 127119-2025
- Verfahrensnummer
- 0e8a6d5f-1953-4ad6-92c6-be9f2dbe6b43
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Württembergischen Staatstheater Stuttgart beschaffen in Stuttgart Abfallcontainer und Entsorgungsleistungen an mehreren Liegenschaften. Der Auftrag umfasst fünf Bereiche: Siedlungs- und Speiseabfälle, Sondermüll, sichere Dokumentenvernichtung sowie die monatliche Leerung, Reinigung und Wiederbefüllung eines Fettabscheiders mit etwa 1,5 Kubikmetern Fassungsvermögen. Angebote können bis zum 10. März 2025 um 11:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Bereitstellung von Abfallcontainern und Entsorgungsdienstleistungen.
Leistungen nach Losen (5)
LOT-0001 · Siedlungsabfälle (ohne Speisereste)
Bereitstellung von Abfallcontainern sowie Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen, Holz- und gemischte Metallabfälle, Mischpapier in drei Liegenschaften: a) Ständige Container: Abholung auf Abruf - 1 Abrollpresscontainer 10 m3 (AKP 10) für Mischpapier (AVV 15 01 01) - nur Entsorgung! - 1 Abrollpresscontainer 10 m3 (AKP 10) für gemischte Siedlungsabfälle (AVV 20 03 01) - nur Entsorgung! - 1 Absetzcontainer 10 m3 (AK 10) für Holzabfälle Kl. II (AVV 17 02 01) - 1 Absetzcontainer 10 m3 (AK 10) für gemischte Metalle (AVV 17 04 07) - 1 Absetzcontainer 3 m3 (AK 3) (mit Deckel) für gemischte Metalle (AVV 17 04 07) - nur Entsorgung! b) Ständige Container: Abholung 1x wöchentlich - 2 Umleerbehälter 1,1 m3 (UL1,1) für Mischpapier (AVV 15 01 01) - 2 Umleerbehälter 1,1 m3 (UL1,1) für gemischte Siedlungsabfälle (AVV 20 03 01) c) Ständige Container: Abholung auf Abruf bzw. 3 Wochen-Turnus bei Umleerbehälter 1,1 m3 (UL1,1) - AVV 20 03 01 - 1 Abrollcontainer 36m3 (AR 36) für gemischte Metalle (AVV 17 04 07) - 4 Umleerbehälter 1,1 m3 (UL1,1) für gemischte Siedlungsabfälle (AVV 20 03 01) - 2 Abrollcontainer 36 m3 (AR 36) für gemischte Siedlungsabfälle (AVV 20 03 01) - 1 Abrollcontainer AR 36-40 für Holzabfälle Kl. II (AVV 15 01 03) Option für Extracontainerstellung und Entsorgung in den unter o.g. Objekten des Auftraggebers
Frist: 10.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Speisereste
Bereitstellung von Abfallcontainern sowie Entsorgung für Speisereste (AVV 20 01 08) in einer Liegenschaft - Container (240 l) für Speisereste (AVV 20 01 08) Option für Extracontainerstellung und Entsorgung bei Bedarf
Frist: 10.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Sondermüll
Bereitstellung und Abholung von Abfallcontainern sowie die fachgerechte Entsorgung der Containerinhalte für Sondermüll der Haupt-Liegenschaft der Staatstheater Stuttgart im Sammelentsorgungsverfahren Ständige Container: Abholung auf Abruf - 1 Abfallsammelbehälter 800 l (ASP) für Farb- und Lackabfälle (AVV 08 01 11) Folgende Sonderabfallarten nach AVV fallen in der Regel an: 08 01 11 Farb- und Lackabfälle (organ. Lösemittel) 08 01 13 Farb- und Lackschlämme (organ. Lösemittel) 08 01 16 wässrige Schlämme mit Farben und Lacke 12 01 09 halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen 13 02 05 nichtchlorierte Maschinen,- Getriebe- und Schmieröle 14 06 03 andere Lösungsmittel und Lösungsmittelgemische 14 06 05 Schlämme oder feste Abfälle, die andere Lösemittel enthalten 15 01 10 Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten 16 02 13 gefährliche Bestandteile enthaltene Geräte 16 06 01 Bleibatterien 16 06 04 Alkalibatterien (außer 16 06 03) 20 01 23 gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten 20 01 21 Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle Sonderabfallarten, die hier bzw. in der Preistabelle nicht gelistet sind, sind dennoch zu entsorgen. Die Vergütung erfolgt nach dem jeweiligen Tagespreis.
Frist: 10.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Dokumente
Bereitstellung und Abholung von Sicherheitsbehältern sowie die fachgerechte Dokumentenvernichtung und Entsorgung der Containerinhalte auf Abruf in zwei Liegenschaften. a) Container mit Rollen à 350 l zur Entsorgung von Papier b) Container mit Rollen à 250 l zur Entsorgung von Papier c) optional: 1 - 2 weitere Container mit Rollen à 350 l bei Bedarf zur Entsorgung von Datenträgern (z.B. CDs, Festplatten) Die Leistungen im Rahmen von Los 4 sind unter Einhaltung folgender datenschutzrechtlicher Anforderungen zu erbringen: - Einhaltung der DSGVO und Abschluss eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO - Vorlage des Mustervertrages nach Art. 28 DSGVO sowie der technisch-organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO - Vorlage einer Zertifizierung für ein Qualitätsmanagement bei Einsammeln, Befördern, Vernichten und Entsorgen von Akten und Datenträgern nach DIN ISO 9001 - Datenschutzgerechte Vernichtung von Schriftgut nach DIN 66399, Sicherheitsstufe P-3 (Schutzklasse 1+2).
Frist: 10.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Fettabscheider
Fachgerechte Leerung, Reinigung und Wiederbefüllung des Fettabscheiders in einer Liegenschaft. Es handelt sich um einen außenliegenden erdverbauten Fettabscheider mit einem Fassungsvermögen von ca. 1,5 m3 Die Leerung mit Reinigung und anschließender Wiederbefüllung erfolgt üblicherweise einmal monatlich.
Frist: 10.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahrens; Ablehnung eines solchen Verfahrens mangels Masse; Verfahren der Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit, Verstöße entsprechend § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr entsprechend § 229 StGB und § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern entsprechend § 108 e StGB und § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB; Vorteilsgewährung und Bestechung jeweils auch in Verbindung mit ausländischen und internationalen Bediensteten entsprechend §§ 333, 334 und 335 a StGB und § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB; Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr gemäß Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung entsprechend § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB Bildung krimineller Vereinigungen; Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland entsprechend § 129 uns § 129 b StGB und § 123 Abs 1 Nr. 1 GWB Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken entsprechend § 1 GWB Verstöße gegen Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Chemikalienrecht und Genehmigungsrecht sowie Kreislaufwirtschaftsgesetz oder entsprechenden Regelungen, die zu einer Geldbuße geführt haben. Geldwäsche - Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte entsprechend § 261 StGB und § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB; Terrorismusfinanzierung oder Teilnahme an einer solchen Tat oder Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach oder entsprechend § 89 a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen entsprechend § 89 c StGB und § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB Betrug, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder gegen sonstige öffentliche Haushalte entsprechend § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB Subventionsbetrug, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder gegen sonstige öffentliche Haushalte entsprechend § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB Menschenhandel entsprechend §§ 232 und 233 StGB; Förderung des Menschenhandels entsprechend § 233 a StGB, beide entsprechend § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Zahlungsunfähigkeit entsprechend § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Verstoß gegen Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften oder Regelungen entsprechend § 23 AEntG, § 21 MiLoG, § 21 LkSG, die nach nationalem Recht zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat bzw. mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt wurde. im Vergabeverfahren unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben Verstoß gegen Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 Wenn Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, entsprechend § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. wenn ein früherer Auftrag wegen mangelhafter Erfüllung frühzeitig beendet wurde Zahlung von Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und Verstoß diesbezüglich durch rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen und Verstoß diesbezüglich durch rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt Bildung terroristischer Vereinigungen; Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland, entsprechend § 129 a und § 129 b StGB und § 123 GWB Für die Nachforderung wird gegebenenfalls eine angemessene Frist gesetzt.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahrens; Ablehnung eines solchen Verfahrens mangels Masse; Verfahren der Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit, Verstöße entsprechend § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr entsprechend § 229 StGB und § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern entsprechend § 108 e StGB und § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB; Vorteilsgewährung und Bestechung jeweils auch in Verbindung mit ausländischen und internationalen Bediensteten entsprechend §§ 333, 334 und 335 a StGB und § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB; Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr gemäß Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung entsprechend § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB Bildung krimineller Vereinigungen; Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland entsprechend § 129 uns § 129 b StGB und § 123 Abs 1 Nr. 1 GWB Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken entsprechend § 1 GWB Verstöße gegen Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Chemikalienrecht und Genehmigungsrecht sowie Kreislaufwirtschaftsgesetz oder entsprechenden Regelungen, die zu einer Geldbuße geführt haben. Geldwäsche - Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte entsprechend § 261 StGB und § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB; Terrorismusfinanzierung oder Teilnahme an einer solchen Tat oder Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach oder entsprechend § 89 a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen entsprechend § 89 c StGB und § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB Betrug, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder gegen sonstige öffentliche Haushalte entsprechend § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB Subventionsbetrug, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder gegen sonstige öffentliche Haushalte entsprechend § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB Menschenhandel entsprechend §§ 232 und 233 StGB; Förderung des Menschenhandels entsprechend § 233 a StGB, beide entsprechend § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Zahlungsunfähigkeit entsprechend § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Verstoß gegen Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften oder Regelungen entsprechend § 23 AEntG, § 21 MiLoG, § 21 LkSG, die nach nationalem Recht zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat bzw. mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt wurde. im Vergabeverfahren unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben Verstoß gegen Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 Wenn Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, entsprechend § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. wenn ein früherer Auftrag wegen mangelhafter Erfüllung frühzeitig beendet wurde Zahlung von Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und Verstoß diesbezüglich durch rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen und Verstoß diesbezüglich durch rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt Bildung terroristischer Vereinigungen; Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland, entsprechend § 129 a und § 129 b StGB und § 123 GWB Für die Nachforderung wird gegebenenfalls eine angemessene Frist gesetzt.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 25.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 487204-2025
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