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Elektroinstallation für Neubau Feuerwehrhaus und Bauhof Heitersheim

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.04.2026, 10:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1.301.567,62 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Heitersheim
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
12.03.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Akustische Ausrüstung (32342410)
  • Installation von Elektroanlagen (45311000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
170880-2026
Verfahrensnummer
a45a6463-1746-4925-8ced-93cf3a7c4c86

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Heitersheim schreibt die Elektroarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrhauses und eines Bauhofs aus. Der Auftrag umfasst die vollständige elektrotechnische Ausstattung inklusive Brandmeldeanlage, Datennetz, Notstromversorgung und EDV-Komponenten. Das Projekt hat ein geschätztes Volumen von rund 1,3 Millionen Euro.

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Leistungsbeschreibung

Errichten der elektrotechnischen Anlagen von 2 Gebäuden inkl.Aussenanlage. 2xWandlermessungen,2xHauptverteiler,10xUnterverteiler;ca.1100m Trassen ; ca.49.000m Kabel-und Leitungen;ca.575 St.Ein-Anbauleuchten;ca.50 St. Einzelakkuleuchten, Datennetz mit 3 Datenschränken und ca.150 St.Datendosen 2-fach; Brandmeldeanlage mit Vollüberwachung und Aufschaltung mit Zentrale und Unterzentrale mit ca.215 St.automatischen und nichtautomatischen Meldern; ELA Anlage mit Zentrale und ca.50 St-Lautsprechern;Sprechanlage mit 7 Aussensprechstellen und Aufschaltung auf die Telefonanlage;1xNotstromaggregat 125 KVA; Liefern und Montieren EDV Ausstattung (ca.11xMonitore, ca.8xSwitch, ca.52xAccess-Points) Erdungs-und Blitzschutzanlage;Baustromanlage;Sachverständigenabnahme

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Elektroarbeiten1.301.567,62 EUR

    Errichten der elektrotechnischen Anlagen von 2 Gebäuden inkl.Aussenanlage. 2xWandlermessungen,2xHauptverteiler,10xUnterverteiler;ca.1100m Trassen ; ca.49.000m Kabel-und Leitungen;ca.575 St.Ein-Anbauleuchten;ca.50 St. Einzelakkuleuchten, Datennetz mit 3 Datenschränken und ca.150 St.Datendosen 2-fach; Brandmeldeanlage mit Vollüberwachung und Aufschaltung mit Zentrale und Unterzentrale mit ca.215 St.automatischen und nichtautomatischen Meldern; ELA Anlage mit Zentrale und ca.50 St-Lautsprechern;Sprechanlage mit 7 Aussensprechstellen und Aufschaltung auf die Telefonanlage;1xNotstromaggregat 125 KVA; Liefern und Montieren EDV Ausstattung (ca.11xMonitore, ca.8xSwitch, ca.52xAccess-Points) Erdungs-und Blitzschutzanlage;Baustromanlage;Sachverständigenabnahme

    Frist: 13.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und § 124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. siehe Ausschreibungsunterlagen

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Anforderungen

Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und § 124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. siehe Ausschreibungsunterlagen

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 28.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 364932-2026

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