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Holzbauarbeiten für Feuerwehrhaus und Bauhof in Heitersheim

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.08.2026, 08:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1.245.681,6 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Heitersheim
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
15.07.2026
CPV-Codes
Holzarbeiten (45422100)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
490415-2026
Verfahrensnummer
4b84ac98-c013-464d-8843-3659b706911f

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Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Heitersheim lässt am nördlichen Stadtrand ein neues Feuerwehrgebäude und ein neues Bauhofgebäude errichten und schreibt dafür die Holzbauarbeiten aus. Dazu gehören Brettsperrholzdecken, Holz- und Faserzementfassaden, Holzfaserdämmung sowie Blecharbeiten; der geschätzte Auftragswert beträgt rund 1,25 Millionen Euro. Die Arbeiten finden in Heitersheim statt, Angebote können bis zum 17. August 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Die Stadt Heitersheim errichtet am nördlichen Stadtrand ein neues Feuerwehrgebäude und ein neues Bauhofgebäude. Das Ensemble in Massivbauweise wird durch 2 Stahl-Industrie-Hallen (Bauhof-Fahrzeuge und Kaltlager) ergänzt. Der Ablauf erfolgt abschnittsweise (s. KEV 116.1): Bauhof, Feuerwehr und dann Industriehallen. Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Holzbauarbeiten für die beiden Massivgebäude. Bauhof: Brettsperrholzdecken; VHF Holzschalung / Faserzement; Holzfaserdämmung; Blechteile wie Attikaabdeckung, Fassadenprofile, Fensterbänke, Jalousienkästen, Fallrohre Feuerwehr: Brettsperrholzdecken; VHF Holzschalung / Faserzement; Holzfaserdämmung; Blechteile wie Attikaabdeckung, Fassadenprofile, Fensterbänke, Jalousienkästen, Fallrohre

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Holzbau (Dächer + Fassaden)1.245.681,6 EUR

    Die Stadt Heitersheim errichtet am nördlichen Stadtrand ein neues Feuerwehrgebäude und ein neues Bauhofgebäude. Das Ensemble in Massivbauweise wird durch 2 Stahl-Industrie-Hallen (Bauhof-Fahrzeuge und Kaltlager) ergänzt. Der Ablauf erfolgt abschnittsweise (s. KEV 116.1): Bauhof, Feuerwehr und dann Industriehallen. Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Holzbauarbeiten für die beiden Massivgebäude. Bauhof: Brettsperrholzdecken; VHF Holzschalung / Faserzement; Holzfaserdämmung; Blechteile wie Attikaabdeckung, Fassadenprofile, Fensterbänke, Jalousienkästen, Fallrohre Feuerwehr: Brettsperrholzdecken; VHF Holzschalung / Faserzement; Holzfaserdämmung; Blechteile wie Attikaabdeckung, Fassadenprofile, Fensterbänke, Jalousienkästen, Fallrohre

    Frist: 17.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und § 124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. siehe Ausschreibungsunterlagen

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Anforderungen

Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und § 124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. siehe Ausschreibungsunterlagen

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 29.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 669643-2026

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