Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Sanitärinstallationen für Neubau Feuerwehrhaus und Bauhof

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.04.2026, 12:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
312.089,65 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Heitersheim
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
12.03.2026
CPV-Codes
Installation von Sanitäreinrichtungen (45332400)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
173166-2026
Verfahrensnummer
d2bb2619-ceff-467f-8e02-58f260c964ac

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Heitersheim schreibt die Sanitärinstallationen für den Neubau eines kombinierten Feuerwehrhauses und Bauhofs aus. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Montage von Enthärtungsanlagen, Rohrleitungen aus Edelstahl und Verbundwerkstoffen sowie die Einrichtung von Sanitäranlagen und einem Druckluftnetz. Das Projekt wird als offenes Verfahren vergeben und ist auf einen Gesamtwert von rund 312.000 Euro geschätzt.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

2 Enthärtungsanlagen, 350 Schmutzwasserleitungen, 500 Meter Edelstahlrohr, 400 Meter Mehrschichtverbundrohr, 50 sanitäre Einrichtungen, 20 Anschlüsse bauseitiger Anlagen. Unterdruckentwässerung Regenwasser. Druckluftnetz für Fahrzeuge

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Sanitärarbeiten312.089,65 EUR

    2 Enthärtungsanlagen, 350 Schmutzwasserleitungen, 500 Meter Edelstahlrohr, 400 Meter Mehrschichtverbundrohr, 50 sanitäre Einrichtungen, 20 Anschlüsse bauseitiger Anlagen. Unterdruckentwässerung Regenwasser. Druckluftnetz für Fahrzeuge

    Frist: 13.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und § 124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. siehe Ausschreibungsunterlagen

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und § 124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. siehe Ausschreibungsunterlagen

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 28.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 364369-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.