Dachabdichtungsarbeiten für Feuerwehr- und Bauhofgebäude
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 17.08.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 825.185,98 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Heitersheim
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 15.07.2026
- CPV-Codes
- Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten (45261410)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 487475-2026
- Verfahrensnummer
- 05c9a75a-7e0e-42f1-93b3-72549122712d
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Heitersheim lässt am nördlichen Stadtrand die Dächer eines neuen Feuerwehrgebäudes und eines neuen Bauhofgebäudes abdichten. Der Auftrag umfasst insgesamt rund 2.765 m² Dachabdichtung, Gefälledämmung, Dachentwässerung, Flachdachfenster, extensive Dachbegrünung sowie eine Aufständerung für Photovoltaik; der geschätzte Auftragswert beträgt rund 825.000 Euro. Die Angebotsfrist endet am 17. August 2026.
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Leistungsbeschreibung
Die Stadt Heitersheim errichtet am nördlichen Stadtrand ein neues Feuerwehrgebäude und ein neues Bauhofgebäude. Das Ensemble in Massivbauweise wird durch 2 Stahl-Industrie-Hallen (Bauhof-Fahrzeuge und Kaltlager) ergänzt. Der Ablauf erfolgt abschnittsweise (s. KEV 116.1): Bauhof, Feuerwehr und dann Industriehallen. Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Dachabdichtungsarbeiten für die beiden Massivgebäude. Bauhof: ca. 555 m² Gefälledämmung, ca. 665 m² Dachabdichtung, Dachentwässerung, 4 Stk. Flachdachfenster, ca. 540 m² extensive Dachbegrünung Feuerwehr: ca. 1.710 m² Gefälledämmung, ca. 2.100 m² Dachabdichtung, Dachentwässerung, 9 Stk. Flachdachfenster z. T mit RWA, ca. 1.710 m² extensive Dachbegrünung, PV-Aufständerung
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Dachabdichtung825.185,98 EUR
Die Stadt Heitersheim errichtet am nördlichen Stadtrand ein neues Feuerwehrgebäude und ein neues Bauhofgebäude. Das Ensemble in Massivbauweise wird durch 2 Stahl-Industrie-Hallen (Bauhof-Fahrzeuge und Kaltlager) ergänzt. Der Ablauf erfolgt abschnittsweise (s. KEV 116.1): Bauhof, Feuerwehr und dann Industriehallen. Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Dachabdichtungsarbeiten für die beiden Massivgebäude. Bauhof: ca. 555 m² Gefälledämmung, ca. 665 m² Dachabdichtung, Dachentwässerung, 4 Stk. Flachdachfenster, ca. 540 m² extensive Dachbegrünung Feuerwehr: ca. 1.710 m² Gefälledämmung, ca. 2.100 m² Dachabdichtung, Dachentwässerung, 9 Stk. Flachdachfenster z. T mit RWA, ca. 1.710 m² extensive Dachbegrünung, PV-Aufständerung
Frist: 17.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und § 124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. siehe Ausschreibungsunterlagen
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und § 124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. siehe Ausschreibungsunterlagen
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 29.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 669027-2026
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