Lieferung und Montage einer Netzersatzanlage für das Feuerwehrgerätehaus Usingen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
06.02.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
146.200 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
30.01.2026
CPV-Codes
Installation von Elektroanlagen (45311000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
71702-2026
Verfahrensnummer
d68b9e36-b195-4988-b782-50fd9faa0deb

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Usingen schreibt die Lieferung und Montage einer Netzersatzanlage für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in der Weilburger Straße aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für elektrotechnische Installationsarbeiten. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf rund 146.200 Euro.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Die Stadt Usingen plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf dem Grundstück Weilburger Straße 44 in 61250 Usingen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Netzersatzanlage - Feuerwehrgerätehaus Usingen

    Lieferung und Montage der Netzersatzanlage

    Frist: 06.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gilt § 16a EU VOB/A.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Netzersatzanlage - Feuerwehrgerätehaus Usingen

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Es gilt § 16a EU VOB/A.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 01.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 373471-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.