Einkaufsdienstleistungen für Klinikapotheken im Pharmabereich

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.04.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
13.03.2026
CPV-Codes
Beschaffungsberatung (79418000)
Bekanntmachung
deutsche-evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
175120-2026
Verfahrensnummer
706ac2d0-e4d4-43fe-a483-97a16e60cd2d

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Kliniken Südostbayern AG vergibt eine Rahmenvereinbarung für Einkaufsdienstleistungen im Pharmabereich für Klinikapotheken. Insgesamt haben sich 12 Krankenhausträger mit 26 Standorten, rund 7.400 stationären Betten und verbundenen Einrichtungen zusammengeschlossen; vorgesehen ist ein einziger langfristiger Vertragspartner. Die Standorte liegen in mehreren Regionen Südostbayerns und Bayerns. Teilnahmeanträge müssen bis zum 14. April 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV für Einkaufsdienstleistungen für Klinikapotheken im Bereich Pharma an ein geeignetes und leistungsfähiges Unternehmen als langfristigen Kooperationspartner (sog. Ein-Partner-Rahmenvereinbarung).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvereinbarung für Einkaufsdienstleistungen für Klinikapotheken im Bereich Pharma

    Für das gegenständliche Vergabeverfahren haben sich 12 Krankenhausträger mit 26 Standorten und rund 7.400 stationären Betten nebst deren verbundene Einrichtungen zusammengeschlossen und beabsichtigen eine gemeinsame Auftragsvergabe durch Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Einkaufsdienstleistungen für Klinikapotheken im Bereich Pharma mit einem Unternehmen als Auftragnehmer („Beschaffungsvorhaben“). Die Vorbereitung, Konzeption und Durchführung des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens wird von der Klinik-Kompetenz-Bayern eG („KKB“) für die vorstehenden Auftraggeber koordiniert. Die KKB ist ein freiwilliger Verbund, dem derzeit insgesamt 32 Träger mit 61 leistungs-starken kommunalen und freigemeinnützigen Kliniken sowie Medizinischen Versorgungszentren („Mitglieder“) im Freistaat Bayern angehören. Die in der KKB zusammengeschlossenen Mitglieder betreuen derzeit rund 13.000 akut stationäre Betten mit insgesamt ca. 1,6 Mio. Patienten pro Jahr. Durch die Bündelung der Bedarfe der einzelnen Krankenhäuser und die gemeinsame Beauftragung sowie zentrale Steuerung von Dienstleistern können Projekte effektiver umgesetzt werden als in kleineren Einzelvorhaben. Das Gesamtbeschaffungsvolumen im Bereich der Arzneimittel, der apothekenpflichtigen Medikalprodukte und dem Apothekenbedarf der Auftraggeber beträgt derzeit rund EUR 120 Mio. (netto) pro Jahr. Das Mindestabrufvolumen beträgt während der Vertragslaufzeit EUR 80 Mio. (netto) pro Jahr und das Höchstabrufvolumen EUR 180 Mio. (netto) pro Jahr. Die Rahmenvereinbarung wird gemäß § 21 Abs. 2 und 3 VgV zwischen den benannten Auftraggebern einerseits und einem Vertragspartner als Auftragnehmer andererseits abgeschlossen. Der Abruf der konkreten Leistungen erfolgt jeweils durch Beauftragung des Auftragnehmers durch den jeweiligen Auftraggeber im Wege eines Einzelabrufs. Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen: • Fachliche Beschaffungsunterstützung (Vorbereitung, Verhandlung und Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträge sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung mit den Auftraggebern) im klinischen Bereich bezogen auf Arzneimittel, apothekenpflichtige Medikalprodukte und Apothekenbedarf. • Weitere fachliche Unterstützungsleistungen zur Durchführung, Optimierung und Fortentwicklung von Beschaffungsprozessen in den betreffenden Bereichen. Nach Erteilung des Auftrages (Zuschlag) ist beabsichtigt, in einem ersten Schritt zunächst die Vorbereitung und Durchführung der Leistungsübernahme durch den Auftragnehmer für die KKB und sämtliche betreffenden Mitglieder zu realisieren (Transitionsphase), um dann in einem zweiten Schritt zum 1.1.2027 die auftragsgegenständlichen Leistungen unterbrechungsfrei und vollumfänglich für die KKB und die weiteren Auftraggeber erbringen zu können.

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Auftraggeber behalten sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge (Bewerbungsfrist) nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 VgV fehlende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben, einschließlich Erklärungen und Unterlagen zur Eignung, nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bewerber auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht. Unterlagen, die die Vergabestelle nach Angebotsabgabe nachfordert oder für die sie Gelegenheit zur Nachreichung gibt, können nur bis zu dem von den Auftraggebern gemäß § 56 Abs. 4 VgV zu bestimmenden Zeitpunkt eingereicht werden. Werden nachgeforder-te Unterlagen nicht innerhalb des von den Auftraggebern bestimmten Zeitpunkts eingereicht, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Vergabeunterlagen

8 Dateien · geladen 08.10.2026
20260311 Teil A_Allgemeine Verfahrensbedingungen.pdfSonstiges642 KBKlicken zum Anzeigen
20260311 Teil B_Vertraulichkeitserklärung.docxFormular196 KBKlicken zum Anzeigen
20260311 Teil C_Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb.pdfAnschreiben554 KBKlicken zum Anzeigen
20260311 Teil D_Bewerbungsformular für den Teilnahmewettbewerb.docxFormular249 KBKlicken zum Anzeigen
20260311 Teil E_Vergabebedingungen für die Angebotsphase.pdfSonstiges976 KBKlicken zum Anzeigen
20260311 Teil F_Angebotsunterlagen (Rahmenvereinbarung mit Anlagen).docxSonstiges265 KBKlicken zum Anzeigen
20260408 Bewerberfragen und Antworten der Vergabestelle.pdfSonstiges283 KBKlicken zum Anzeigen
Nachricht_vom__2026-04-08T184035.htmlSonstiges1 KB

Anforderungen

Die Auftraggeber behalten sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge (Bewerbungsfrist) nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 VgV fehlende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben, einschließlich Erklärungen und Unterlagen zur Eignung, nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bewerber auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht. Unterlagen, die die Vergabestelle nach Angebotsabgabe nachfordert oder für die sie Gelegenheit zur Nachreichung gibt, können nur bis zu dem von den Auftraggebern gemäß § 56 Abs. 4 VgV zu bestimmenden Zeitpunkt eingereicht werden. Werden nachgeforder-te Unterlagen nicht innerhalb des von den Auftraggebern bestimmten Zeitpunkts eingereicht, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 512320-2026

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