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Einkaufsdienstleistungen für Klinikapotheken im Pharmabereich

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Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für Einkaufsdienstleistungen für Klinikapotheken im Bereich Pharma

Teil C: Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb

Klinik-Kompetenz-Bayern eG

Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für Einkaufsdienstleistungen für Klinikapotheken Im Bereich Pharma

Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb

Teil C: Bewerbungsbedingungen für den

Teilnahmewettbewerb

– zum Verbleib beim Interessenten / Bewerber / Bieter bestimmt –

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Teil C: Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb

Inhaltsverzeichnis

I. Geltung der Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb ........................... 3 II. Vorgaben zur Einreichung des Teilnahmeantrags ......................................................... 3

  1. Einzureichende Erklärungen und Nachweise ................................................................. 3
  2. Elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ......................................................... 4
  3. Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge (Bewerbungsfrist) ...................................... 4 III. Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihe und Unterauftragnehmer .............................. 4
  4. Bewerbung als Bewerbergemeinschaft .......................................................................... 5
  5. Einbeziehung von Unterauftragnehmern und sonstigen Dritten ..................................... 5 a) Vergabe von Unteraufträgen ......................................................................................... 6 b) Berufung auf die Eignung von Dritten (Eignungsleihe) ................................................... 6 IV. Vorgaben zur Einreichung der Vertraulichkeitserklärung ............................................... 6 V. Aufklärung, Nachforderung von Unterlagen und nachträgliche Änderungen .................. 6
  6. Mögliches Aufklärungsersuchen .................................................................................... 6
  7. Nachforderung von Unterlagen ...................................................................................... 7
  8. Nachträgliche Änderung von Angaben .......................................................................... 7 VI. Auswahl von geeigneten Bewerbern.............................................................................. 7
  9. Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (1. Prüfungsstufe) ......................... 8
  10. Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung (2. Prüfungsstufe) ........................ 8 a) Nachweis einer Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung .................... 8 b) Angaben zum Personaleinsatz ...................................................................................... 9 c) Nachweise über Maßnahmen zur Qualitätssicherung .................................................. 10 d) Nachweise über Volumen der Beschaffungsunterstützung .......................................... 10 e) Nachweis über vergleichbare Referenzprojekte ........................................................... 10
  11. Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen (3. Prüfungsstufe) ............... 11

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Teil C: Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb

I. Geltung der Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb

Das vorliegende Dokument „Teil C – Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewett- bewerb“ gilt ergänzend für den Teilnahmewettbewerb als erste Stufe des Vergabever- fahrens und ist somit auch als Ergänzung der Bestimmungen in der Bekanntmachung der Auftraggeber im elektronischen Amtsblatt der Europäischen Union sowie „Teil A – Allgemeine Verfahrensbedingungen“ zu sehen. Auf die dortigen Ausführungen wird je- weils vollumfänglich Bezug genommen.

II. Vorgaben zur Einreichung des Teilnahmeantrags

  1. Einzureichende Erklärungen und Nachweise

Für den Teilnahmeantrag sind die von den Auftraggebern vollständig ausgefüllten Form- blätter der Vergabeunterlagen

 Teil B („Vertraulichkeitserklärung“) und

 Teil D („Bewerbungsformular für den Teilnahmewettbewerb“)

jeweils als elektronische Fassung im PDF-Format einzureichen. Die Dokumente müssen textrecherchetauglich sein.

Die Bewerber sind dazu verpflichtet, ihre Eintragungen möglichst elektronisch in den vorgesehenen hellgrau unterlegten Feldern vorzunehmen. Die vorgegebenen Felder können hierbei durch Ausfüllen auch erweitert werden. Änderungen an den vorgedruck- ten Inhalten der Formblätter sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

Die Bewerber werden gebeten, über die im Bewerbungsformular geforderten Erklärun- gen und Nachweise hinaus keine Unternehmensprospekte, sonstige Nachweise (Han- delsregisterauszug, Bankbestätigungen etc.) oder Erklärungen beizufügen, soweit diese von den Auftraggebern nicht ausdrücklich angefordert wurden. Für den Prüf- und Wer- tungsvorgang im Rahmen der Eignungsprüfung werden ausschließlich die Angaben und Erklärungen in Teil D („Bewerbungsformular für den Teilnahmewettbewerb“) herangezo- gen, d.h. etwaige zusätzliche Dokumente, Präqualifikationen etc. bleiben unberücksich- tigt.

Der Teilnahmeantrag muss alle geforderten Unterlagen und Nachweise enthalten und ist gemäß § 53 Abs.1 VgV in Textform nach § 126b BGB zu übermitteln. Die verbindlichen Erklärungen im Teilnahmeantrag müssen dabei durch Unterschrift, Nachbildung der Un-

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terschrift (Faksimile), eingescannte Unterschrift oder Nennung des Namens des Erklä- renden ersichtlich sein. Teilnahmeanträge, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt und vom weiteren Vergabeverfahren ausge- schlossen.

  1. Elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags

Die vorstehend genannten Dokumente nebst den erforderlichen Nachweisen sind form- und fristgerecht als PDF-Datei(en) per elektronischem Upload auf die eVergabeplattform einzureichen. Weitere Formen der Einreichung, z.B. per Post, E-Mail oder per Telefax, sind nicht vorgesehen und gelten nicht als form- und fristwahrend.

Es wird ausdrücklich empfohlen, den Upload auf die eVergabeplattform rechtzeitig vor Ablauf der unten benannten Bewerbungsfrist vorzunehmen. Der ordnungsgemäße Up- load obliegt ausschließlich dem Verantwortungsbereich der Bieter. Bei technischen Prob- lemen ist die technische Hotline der eVergabeplattform zu kontaktieren, die auf der Website des Anbieters genannt ist.

  1. Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge (Bewerbungsfrist)

Die Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags endet am

Dienstag, den 14. April 2026, 12:00 Uhr

Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der vorgenannten Frist eingehen, sind gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV auszuschließen und werden für das weitere Vergabeverfahren nicht berücksichtigt, es sei denn, die Bewerber können nachweisen, dass sie die Verspätung nicht zu vertreten haben. Die Bieter tragen die Darlegungs- und Beweislast für die Recht- zeitigkeit, Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit ihrer Teilnahmeanträge (Bewerbun- gen).

III. Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihe und Unterauftragnehmer

Die Beteiligung von Unternehmen in Kooperation mit anderen Unternehmen in den For- men der Bewerbergemeinschaft oder in einer Haupt- und Unterauftragnehmerkonstella- tion ist nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zulässig.

Eine Mehrfachbeteiligung von Unternehmen durch parallele Teilnahme am Vergabever- fahren als einzelner Bewerber und / oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und / oder als Unterauftragnehmer ist nur unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsgrundsätze zulässig. Eine solche Mehrfachbeteiligung ist insbesondere nur dann zulässig, wenn je-

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der Bewerber/Bieter die ausgeschriebene Leistung in Unkenntnis der Angebote, Ange- botsgrundlagen und Angebotskalkulation seiner Mitbewerber anbietet. Im Falle einer Mehrfachbeteiligung sind die beteiligten Unternehmen verpflichtet zu dokumentieren, dass sie die Angebote losgelöst voneinander erstellt haben und ihnen bei der Kalkulation des eigenen Angebots ein wesentlicher Gestaltungsspielraum verbleibt, der dem jeweils anderen Bieter unbekannt ist. Zudem sind effektive Abschirmmechanismen in techni- scher und organisatorischer Hinsicht („chinese walls“) zu ergreifen und entsprechend zu dokumentieren, so dass von den Unternehmen im Einzelfall belegt werden kann, dass strukturelle Umstände einen Wettbewerbsverstoß bereits im Ansatz effektiv verhindert haben.

  1. Bewerbung als Bewerbergemeinschaft

Sofern eine Beteiligung von Unternehmen am gegenständlichen Vergabeverfahren als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt ist, muss im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Nennung eines jeden Mitglieds der Bewerbergemeinschaft eine Bewerbergemein- schaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV abgegeben werden, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt ist und für den Fall einer Beauftragung eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber den Auftraggebern erklärt wird.

Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss darüber hinaus einen gesonderten, ei- genen vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeantrag gemäß den Verga- bebedingungen einreichen. Die Bewerbergemeinschaft muss sicherstellen, dass der Ver- sand der Unterlagen gemeinsam mit der Versendung durch das bevollmächtigte Mitglied erfolgt.

Im Zuge der Eignungsprüfung und -wertung werden die Mitglieder der Bewerbergemein- schaft insgesamt mit der Summe ihrer jeweiligen Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln nachweisen.

  1. Einbeziehung von Unterauftragnehmern und sonstigen Dritten

Sofern ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Unterauftragnehmer gemäß § 36 VgV bzw. Dritte gemäß § 47 VgV einzubinden, so muss dies bereits im Teil- nahmeantrag vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft erklärt werden, siehe Ziffer V. 4. von Teil D der Vergabeunterlagen („Bewerbungsformular für den Teilnahmewettbe- werb“). Bei der Einbindung von Unterauftragnehmern bzw. Dritten ist dann hinsichtlich des Erfordernisses der Abgabe einer Verpflichtungserklärung (siehe Ziffer VI. von Teil D der Vergabeunterlagen („Bewerbungsformular für den Teilnahmewettbewerb“)) und dem Eignungsnachweis wie folgt zu differenzieren.

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Im Einzelnen:

a) Vergabe von Unteraufträgen

Die Verpflichtungserklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unterneh- mens (siehe Ziffer VI. von Teil D der Vergabeunterlagen („Bewerbungsformular für den Teilnahmewettbewerb“)) muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden bzw. sofern dies ausnahmsweise nicht möglich ist entsprechend den Vorgaben des § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV auf gesondertes Verlangen der Auftraggeber unverzüglich nachgereicht werden. In diesem Fall sind – sofern der Unterauftragnehmer wesentliche Leistungsteile er- bringt – die Nachweise der Eignung des Unterauftragnehmers grundsätzlich ebenfalls bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen bzw. spätestens im Rahmen des geson- derten Auftraggeberverlangens nachzureichen. Für den Eignungsnachweis gelten die- selben Anforderungen wie für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft selbst.

b) Berufung auf die Eignung von Dritten (Eignungsleihe)

Sofern es sich nicht lediglich um eine Unterauftragsvergabe handelt, sondern der Bewer- ber bzw. die Bewerbergemeinschaft sich zudem auf die Eignung des vorgesehenen Un- ternehmens als sonstiger Dritter im Sinne von §§ 36 Abs. 1 Satz 3, 47 VgV berufen möchte, muss die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers / Dritten (siehe Zif- fer VI. von Teil D der Vergabeunterlagen („Bewerbungsformular für den Teilnahmewett- bewerb“)) zwingend bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, da die Anga- ben im Rahmen der Eignungsprüfung erforderlich sind. In diesem Fall sind die Nachweise der Eignung des Dritten, auf dessen Eignung sich der Bewerber bzw. die Bewerberge- meinschaft beziehen möchte, unmittelbar mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für den Eignungsnachweis gelten dieselben Anforderungen wie für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft selbst.

IV. Vorgaben zur Einreichung der Vertraulichkeitserklärung

Die Vertraulichkeitserklärung muss zusammen mit dem Teilnahmeantrag des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft eingehen, wobei die Vorgaben zur Einreichung des Teil- nahmeantrags gemäß vorstehenden Ziffern II. und III. entsprechend gelten.

V. Aufklärung, Nachforderung von Unterlagen und nachträgliche Änderungen

  1. Mögliches Aufklärungsersuchen

Die Auftraggeber können ein Aufklärungsgespräch zur Aufklärung des Inhalts des Teil- nahmeantrages oder eine schriftliche Aufklärung hierzu durchführen. Die Bewerber ha- ben keinen Anspruch auf ein Aufklärungsgespräch oder eine schriftliche Aufklärung.

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  1. Nachforderung von Unterlagen

Die Auftraggeber behalten sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnah- meanträge (Bewerbungsfrist) nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 VgV fehlende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben, einschließlich Erklärungen und Unter- lagen zur Eignung nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bewerber auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht.

Unterlagen, die die Auftraggeber nach Abgabe des Teilnahmeantrags nachfordern oder für die diese Gelegenheit zur Nachreichung geben, können nur bis zu dem von den Auf- traggebern gemäß § 56 Abs. 4 VgV bestimmten Zeitpunkt eingereicht werden. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb des von den Auftraggebern bestimmten Zeit- punkts eingereicht, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

  1. Nachträgliche Änderung von Angaben

Eine Änderung an den im Teilnahmeantrag getroffenen Aussagen und Festlegungen zu Bewerbergemeinschaften und hinsichtlich der Eignung und/oder der Leistung einbezo- genen Dritten (insbesondere Unterauftragnehmer) durch den Bewerber im weiteren Ver- fahren kommt nur aus wichtigem Grund und in den Grenzen, die die Rechtsprechung hierfür anerkannt hat, in Betracht. Unabhängig davon ist jede beabsichtigte Änderung unverzüglich der Vergabestelle mitzuteilen. Die weitere Teilnahme an dem Verfahren nach der Änderung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Auftraggeber.

VI. Auswahl von geeigneten Bewerbern

Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leis- tungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind.

Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, haben die Auftraggeber nach Maß- gabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auf- tragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergeben sich für das Verga- beverfahren die folgende Prüfreihenfolge und der dargestellte Umfang der Prüfung bzw. Wertung durch die Auftraggeber.

Von den Auftraggebern ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV bis zu fünf geeignete Unter- nehmen für die zweite Stufe des Vergabeverfahrens auszuwählen und im nächsten Ver-

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fahrensschritt zur Angebotsabgabe aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als fünf Unter- nehmen die erforderliche Eignung nachweisen, wird nach Maßgabe von untenstehender Ziffer 3 eine Abschichtung zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber herbeigeführt.

Im Einzelnen:

  1. Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (1. Prüfungsstufe)

Im ersten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegange- nen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemein- schaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind.

Zudem prüfen die Auftraggeber, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweist.

  1. Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung (2. Prüfungsstufe)

Im zweiten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegan- genen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerberge- meinschaften – die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren aus- zuschließen waren – die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung.

Solche Anforderungen sind ausdrücklich als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom wei- teren Vergabeverfahren.

Zu den Mindestanforderungen im Einzelnen:

a) Nachweis einer Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss nach Maßgabe von § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VgV einen Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch Versicherungsunternehmen) – im Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 12 Monate – über eine gültige Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Personen- , Sach- und Vermögensschäden und von einem in der Europäischen Union zugelasse- nen Versicherer erbringen.

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Die Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung muss die nachfolgenden Anforderungen erfüllen (Mindestanforderungen):

(1) Die Deckungssumme muss mindestens EUR 10 Mio. für Personen- und Sachschä- den sowie mindestens EUR 5 Mio. für Vermögensschäden bei einer 2-fachen Ma- ximierung betragen.

(2) Für den Fall der Liquidation des Versicherungsnehmers muss die Versicherung eine Nachhaftungsfrist von mindestens zwei Jahren aufweisen.

Sofern eine bestehende Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung die Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist als Nachweis eine Eigenerklärung (Bestätigung durch Versicherungsunternehmer) vorzulegen, wonach sich der Bewerber bzw. die Be- werbergemeinschaft zum Abschluss bzw. Erweiterung einer Versicherung gemäß diesen Mindestanforderungen im Falle der Auftragserteilung verpflichtet.

b) Angaben zum Personaleinsatz

Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) hat nach Maßgabe des § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV zuzusichern, dass

 ein Hauptansprechpartner für die Auftragsdurchführung (Geschäftsführer, Vor- stand etc.) sowie

 eine fachliche (stellvertretende) Projektleitung

vorgesehen sind und diese Personen im Teilnahmeantrag (Bewerbung) namentlich zu benennen. Der Nachweis über die fachliche Qualifikation der einzelnen namentlich zu benennenden Personen wird dabei erbracht durch

 Vorlage eines Kurzlebenslaufs mit Ausbildungsnachweis,  Angabe zur Unternehmenszugehörigkeit sowie  Angaben zu einschlägiger Berufserfahrung in Jahren.

Die fachliche (stellvertretende) Projektleitung muss über mindestens acht Jahre einschlä- gige und branchenspezifische Berufserfahrung d.h. fachliche Beschaffungsunterstützung im Bereich Pharma (Apotheke) verfügen (Mindestanforderung).

Die fachliche Projektleitung und / oder stellvertretende Projektleitung muss zudem Apo- theker sein (Mindestanforderung). Idealerweise verfügt dieser über die Weiterbildung zum Fachapotheker für klinische Pharmazie.

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c) Nachweise über Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) hat nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV nachzuweisen, dass er zum Zwecke der qualitätsvollen Sicherstel- lung der Leistungserbringung ein Qualitätsmanagementsystem betreibt und weist dies durch Vorlage einer entsprechenden Zertifizierung (DIN ISO 9001 oder vergleichbare Zertifizierung) nach.

Sofern eine entsprechende Zertifizierung seitens des Bewerbers (bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft) nicht nachgewiesen werden kann, muss der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) auf einem Beiblatt ausführen, welche vergleichba- ren Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen ergriffen werden.

d) Nachweise über Volumen der Beschaffungsunterstützung

Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) muss nachweisen, dass er entsprechende Leistungen der fachlichen Beschaffungsunterstützung für anderweitige Auftraggeber erbringt und dabei ein Einkaufsvolumen (Beschaffungsvolumen) im Bereich Pharma (Apotheke) von kumuliert mindestens EUR 100 Mio. (netto) in den letzten drei Jahren (2023, 2024 und 2025) betreut hat.

e) Nachweis über vergleichbare Referenzprojekte

Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zu- dem mindestens drei geeignete abgeschlossene Referenzprojekte nachweisen, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang, Komplexität des Auftrags) vergleichbar sind.

Die vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft benannten jeweiligen Referenzen müssen aktuell sein, d.h. die Leistungen müssen im Zeitraum vom 29. Februar 2020 bis

  1. März 2026 oder aktueller erbracht worden sein.

Folgende Anforderungen müssen die Referenzprojekte jeweils erfüllen (Mindestanforde- rungen):

(1) Referenzauftraggeber muss ein Krankenhaus bzw. eine Klinik mit hauseigener Apotheke sein;

(2) Mindestumsatz (administriertes Einkaufsvolumen) von EUR 10 Mio. (netto);

(3) Die Referenz muss Unterstützungsleistungen zur Durchführung, Optimierung und Fortentwicklung von Beschaffungsprozessen zum Gegenstand haben. Dabei muss

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Teil C: Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb

nachgewiesen werden, dass je Referenz solche weiteren Unterstützungsleistun- gen in mindestens drei der nachfolgenden beschaffungsnahen Bereiche

 Unterstützung und Beratung bei Artikelstandardisierung,

 Erbringung von Wirtschaftlichkeitsanalysen zu Produktarten und -gruppen so- wie Benchmarking,

 Unterstützung und Beratung bei der Implementierung von Standardisierungs- projekten,

 Zurverfügungstellung der notwendigen Schnittstellen zur Übertragung von Ar- tikelstammsätzen, Preisen, Warengruppenklassifizierungen, Bestellungen etc. in das jeweilige Warenwirtschaftssystem,

 Umsetzung von Konzepten zur proaktiven Reaktion auf Lieferengpässe, und

 Fortbildungen und Schulungen, Know-how-Vermittlung und Informationsaus- tausch in allen relevanten Bereichen der Krankenhauspharmazie

erbracht werden.

  1. Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen (3. Prüfungsstufe)

Im dritten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegange- nen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemein- schaften – die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe – nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren, den Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand.

Wesentliche Kriterien für diese Bewertung der Referenzangaben der einzelnen Bewerber sind die nachfolgenden Festlegungen anhand derer eine Rangfolge ermittelt wird. Die Punktwerte – jeweils 1 Punkt (zugleich Erfüllung der Mindestanforderung) bis 6 Punkte – werden anhand der wertungsfähigen Referenzen des Bewerbers (bzw. der Bewerberge- meinschaft) nach folgenden Maßgaben vergeben.

Dazu im Einzelnen:

Kriterium1 Punkt3 Punkte6 Punkte
Administriertes30 Mio. €über 30 Mio. € bis 80 Mio. €mehr als 80 Mio. €
Einkaufsvolumen
(netto)
(Addition aus den
drei eingereichten

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Teil C: Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb

und berücksichti-
gungsfähigen Refe-
renzprojekten mit
dem höchsten Ein-
kaufsvolumens (ku-
muliert))
Anzahl von Kran-34 bis 9ab 10
kenhäusern bzw.
Kliniken mit haus-
eigener Apotheke
(Addition aus den
eingereichten und
berücksichtigungsfä-
higen Referenzpro-
jekten)
Abdeckung von910 bis 15ab 16
Unterstützungs-
leistungen in be-
schaffungsnahen
Bereichen
(Addition aus den
drei eingereichten
und berücksichti-
gungsfähigen Refe-
renzprojekten mit
der höchsten Abde-
ckung von Unter-
stützungsleistungen)

Die ermittelten Punktwerte werden addiert, sodass insgesamt maximal 18 Punkte („Ge- samtpunktzahl“) erreicht werden können. Der Bewerber (bzw. die Bewerbergemein- schaft) mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den ersten Rang.

Bewerber (bzw. Bewerbergemeinschaften) mit gleicher bzw. niedrigerer Gesamtpunkt- zahl werden absteigend auf die nachfolgenden Rangplätze verteilt, bis die Rangplätze 1 bis 5 ermittelt sind. Für den Fall, dass zwei oder mehr Bewerber (bzw. Bewerbergemein- schaften) dieselbe Gesamtpunktzahl erreichen und damit mehr als fünf Bewerber (bzw.

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Teil C: Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb

Bewerbergemeinschaften) die Rangplätze 1 bis 5 belegen könnten, wird in analoger An- wendung § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung unter den Bewerbern (bzw. Bewerber- gemeinschaften) mit derselben Gesamtpunkzahl herbeigeführt.


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