20260311 Teil B_Vertraulichkeitserklärung.docx

Einkaufsdienstleistungen für Klinikapotheken im Pharmabereich

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 08.10.2026, 11:31 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Klinik-Kompetenz-Bayern eG

Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für Einkaufsdienstleistungen für Klinikapotheken im Bereich Pharma

Vergabeunterlagen

Teil B: Vertraulichkeitserklärung

– vom Bewerber bzw. jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gemäß den Vergabebedingungen ausgefüllt und unterzeichnet (§ 126b BGB) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen –

Inhaltsverzeichnis

I. Angaben zum Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft 3

II. Vertrauliche Anteile der Vergabeunterlagen 3

III. Verpflichtungserklärung 3

IV. Vertragsstrafe 4

V. Übermittlung der vertraulichen Anteile der Vergabeunterlagen 5

Angaben zum Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft

Unternehmen
Ansprechpartner
Adresse
Angabe zur Bewerbergemeinschaft (sofern zutreffend)

Vertrauliche Anteile der Vergabeunterlagen

Verschiedene Anteile der Vergabeunterlagen des gegenständlichen Vergabeverfahrens sind aufgrund von detaillierten Angaben zu Bereichen der klinischen Beschaffung (Arzneimittelbedarf sowie Apothekenbedarf), die für den unterbrechungsfreien Klinikbetrieb der Auftraggeber von wesentlicher Bedeutung sind, besonders schützenswert. Aus Gründen der Vertraulichkeit werden diese Teile der Vergabeunterlagen erst nach Zugang dieser verbindlich unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung im Rahmen der Angebots- und Verhandlungsphase zur Verfügung gestellt.

Verpflichtungserklärung

Hiermit verpflichten wir uns gegenüber den Auftraggebern gesamt sowie jedem Auftraggeber einzeln, sämtliche Informationen, die wir im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erhalten, vertraulich zu behandeln.

1. Vertrauliche Informationen („Informationen“) im Sinne dieser Verpflichtung sind insbesondere

  • alle Teile der Vergabeunterlagen für das vorliegende Verfahren sowie andere etwaige Informationen, Angaben, Aktenvermerke, Analysen, Zusammenstellungen, Studien, Dokumente, Know-How, personenbezogene Daten oder andere Unterlagen gleich welcher Art (mündlich, schriftlich, elektronisch oder in sonstiger Weise übermittelt), sowie
  • alle (schriftlichen oder sonstigen) Listen, Datensammlungen, Aktennotizen, Analysen, Zusammenstellungen, Studien, Dokumente oder andere Unterlagen, die von den Auftraggebern und von diesen beauftragten Dritten erstellt wurden oder noch werden und derartige Informationen beinhalten, und die uns im Hinblick auf oder im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren mitgeteilt, zugänglich gemacht oder anderweitig bekannt gemacht worden sind oder werden.

2. Weiterhin verpflichten wir uns, diese Informationen weder an Dritte weiterzugeben noch in anderer Form Dritten zugänglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf diese Information zu vermeiden.

3. Vorgesehenen Kooperationspartnern wie z.B. Mitglieder von Bewerber- und Bietergemeinschaften sowie Nachunternehmer werden von uns Informationen nur soweit zugänglich gemacht, soweit dies für die Erstellung des Angebots sowie zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist. Auch innerhalb des Unternehmens des Interessenten/Bewerbers/Bieters werden Informationen ausschließlich an Personen bzw. Personenkreise weitergegeben, sofern dies für die Teilnahme am Vergabeverfahren zwingend erforderlich ist.

4. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die uns oder der Öffentlichkeit vor der Übersendung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder der Öffentlichkeit nach der Übersendung ohne eine Mitwirkung von uns bekannt oder allgemein zugänglich wurden oder Informationen entsprechen, die uns allgemein von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht wurden.

5. Diese Verpflichtung gilt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens, unabhängig davon, wem der Zuschlag erteilt wird.

Vertragsstrafe

1. Für jeden einzelnen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Vertraulichkeit nach den vorstehenden Ziffern sind die Auftraggeber berechtigt, auf Grundlage dieser Verpflichtungserklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von jeweils EUR 50.000,00 zu fordern.

2. Mit der Zahlung der Vertragsstrafe wird die Geltendmachung des Anspruchs auf Unterlassung oder eines darüberhinausgehenden Schadensersatzes bei entsprechendem Nachweis nicht ausgeschlossen.

3. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

Übermittlung der vertraulichen Anteile der Vergabeunterlagen

Darüber hinaus erklären wir hiermit, dass uns bekannt ist, dass Teile der Vergabeunterlagen von den Auftraggebern erst nach Vorlage der vorliegenden Vertraulichkeitsvereinbarung in unterzeichneter Form (§ 126b BGB) und nur denjenigen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, die als Bieter auf der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Dabei handelt es sich um Anlage 5 von Teil F der Vergabeunterlagen („Angebotsunterlagen (Rahmenvereinbarung mit Anlagen)“)

  • Warenkorb
__________________________________________________________________ Name des Bewerbers __________________________________________________________________ Name der Bewerbergemeinschaft (sofern einschlägig) ________________________________ Ort, Datum ________________________________ Unterschrift / Unterzeichnung / Signatur

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