Dolmetscherleistungen für die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.03.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
4
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
14.02.2025
CPV-Codes
Dolmetscherdienste (79540000)
Bekanntmachung
vergabe.hessen.de
Bekanntmachungsnummer
100671-2025
Verfahrensnummer
3cdd5112-9c7b-4e1e-a0ef-7a8c6358d3e6

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Kurzbeschreibung

Das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center – Zentrale Beschaffung – in Wiesbaden, beschafft Dolmetscherleistungen für die verwaltungsmäßige, soziale und medizinische Betreuung in seiner Erstaufnahmeeinrichtung. Die Leistung wird als Rahmenvereinbarung in vier Losen für die Standorte Gießen, Ankunftszentrum, Fuldatal-Rothwesten sowie Büdingen und die Außenstelle Frankfurt Flughafen ausgeschrieben; benötigt werden unter anderem Albanisch, Arabisch, Dari beziehungsweise Persisch, Englisch, Französisch, Kurdisch, Paschto, Russisch, Somali, Spanisch, Tigrinya, Türkisch, Ukrainisch sowie Urdu beziehungsweise Punjabi. Die Angebotsfrist endet am 17. März 2025 um 11:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Dolmetscherleistungen im Zusammenhang mit der verwaltungsmäßigen, sozialen und medizinischen Betreuung der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen in 4 Losen.

Leistungen nach Losen (4)

  • LOT-0001 · Dolmetscherleistungen Standort Gießen

    Rahmenvereinbarung über - Dolmetscherleistungen im Standort Gießen Es werden Dolmetscherleistungen für folgende Sprachen benötigt: •Albanisch, •Amharisch, •Arabisch, •Dari / Persisch, •Englisch, •Farsi/Persisch, •Französisch, •Kurdisch - Kurmanci / Sorani, •Mazedonisch / Serbisch, •Paschto, •Portugiesisch, •Russisch, •Somalisch, •Spanisch, •Tigrinya, •Türkisch, •Ukrainisch, •Urdu / Punjabi. Es ist nicht auszuschließen, dass im Ausnahmefall vereinzelt weitere Sprachen benötigt werden. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher die deutsche Sprache und die vom Auftraggeber angeforderten Sprachen sowohl mündlich als auch schriftlich fließend beherrschen und die Gespräche korrekt übersetzen. Das Niveau der Sprachbeherrschung muss mindestens der europäischen Kompetenzstufe C1 (Fachkundige Sprachkenntnisse) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen. Die Dolmetscherin bzw. der Dolmetscher kann sich klar, strukturiert und ausführlich äußern und auch bei komplexeren Sachverhalten, wie z. B. medizinische Begrifflichkeiten, die Bedeutung bzw. feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen (= kompetente Sprachverwendung). Der Gesprächsinhalt ist unverfälscht in die Zielsprache und zurück in die deutsche Sprache zu übersetzen; es dürfen keine Inhalte eigenmächtig hinzugefügt oder ausgelassen werden. Zum momentanen Zeitpunkt ist von einem geschätzten Bedarf der Übersetzungsleistung von durchschnittlich 41.652 Dolmetschereinsatzstunden pro Jahr auszugehen. Bei max. 4-jähriger Vertragslaufzeit ergeben sich 166.608 Dolmetschereinsatzstunden. Die Höchstabrufmenge bei maximaler Vertragslaufzeit beträgt 176.000 Dolmetschereinsatzstunden. Die Rahmenvereinbarung verliert mit Erreichung der Höchstabrufmenge ihre Wirkung, soweit sie nicht vorher beendet worden ist.

    Frist: 17.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Dolmetscherleistungen Standort Ankunftszentrum

    Rahmenvereinbarung über - Dolmetscherleistungen im Standort Ankunftszentrum Es werden Dolmetscherleistungen für folgende Sprachen benötigt: •Albanisch, •Amharisch, •Arabisch, •Dari / Persisch, •Englisch, •Farsi/Persisch, •Französisch, •Kurdisch - Kurmanci / Sorani, •Mazedonisch / Serbisch, •Paschto, •Portugiesisch, •Russisch, •Somalisch, •Spanisch, •Tigrinya, •Türkisch, •Ukrainisch, •Urdu / Punjabi. Es ist nicht auszuschließen, dass im Ausnahmefall vereinzelt weitere Sprachen benötigt werden. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher die deutsche Sprache und die vom Auftraggeber angeforderten Sprachen sowohl mündlich als auch schriftlich fließend beherrschen und die Gespräche korrekt übersetzen. Das Niveau der Sprachbeherrschung muss mindestens der europäischen Kompetenzstufe C1 (Fachkundige Sprachkenntnisse) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen. Die Dolmetscherin bzw. der Dolmetscher kann sich klar, strukturiert und ausführlich äußern und auch bei komplexeren Sachverhalten, wie z. B. medizinische Begrifflichkeiten, die Bedeutung bzw. feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen (= kompetente Sprachverwendung). Der Gesprächsinhalt ist unverfälscht in die Zielsprache und zurück in die deutsche Sprache zu übersetzen; es dürfen keine Inhalte eigenmächtig hinzugefügt oder ausgelassen werden. Zum momentanen Zeitpunkt ist von einem geschätzten Bedarf der Übersetzungsleistung von durchschnittlich 40.332 Dolmetschereinsatzstunden pro Jahr auszugehen. Bei max. 4-jähriger Vertragslaufzeit ergeben sich 161.328 Dolmetschereinsatzstunden. Die Höchstabrufmenge bei maximaler Vertragslaufzeit beträgt 176.000 Dolmetschereinsatzstunden. Die Rahmenvereinbarung verliert mit Erreichung der Höchstabrufmenge ihre Wirkung, soweit sie nicht vorher beendet worden ist.

    Frist: 17.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Dolmetscherleistungen Standort Fuldatal Rothwesten

    Rahmenvereinbarung über - Dolmetscherleistungen im Standort Fuldatal Rothwesten Es werden Dolmetscherleistungen für folgende Sprachen benötigt: •Albanisch, •Amharisch, •Arabisch, •Dari / Persisch, •Englisch, •Farsi/Persisch, •Französisch, •Kurdisch - Kurmanci / Sorani, •Mazedonisch / Serbisch, •Paschto, •Portugiesisch, •Russisch, •Somalisch, •Spanisch, •Tigrinya, •Türkisch, •Ukrainisch, •Urdu / Punjabi. Es ist nicht auszuschließen, dass im Ausnahmefall vereinzelt weitere Sprachen benötigt werden. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher die deutsche Sprache und die vom Auftraggeber angeforderten Sprachen sowohl mündlich als auch schriftlich fließend beherrschen und die Gespräche korrekt übersetzen. Das Niveau der Sprachbeherrschung muss mindestens der europäischen Kompetenzstufe C1 (Fachkundige Sprachkenntnisse) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen. Die Dolmetscherin bzw. der Dolmetscher kann sich klar, strukturiert und ausführlich äußern und auch bei komplexeren Sachverhalten, wie z. B. medizinische Begrifflichkeiten, die Bedeutung bzw. feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen (= kompetente Sprachverwendung). Der Gesprächsinhalt ist unverfälscht in die Zielsprache und zurück in die deutsche Sprache zu übersetzen; es dürfen keine Inhalte eigenmächtig hinzugefügt oder ausgelassen werden. Zum momentanen Zeitpunkt ist von einem geschätzten Bedarf der Übersetzungsleistung von durchschnittlich 10.428 Dolmetschereinsatzstunden pro Jahr auszugehen. Bei max. 4-jähriger Vertragslaufzeit ergeben sich 41712.080 Dolmetschereinsatzstunden. Die Höchstabrufmenge bei maximaler Vertragslaufzeit beträgt 50.000 Dolmetschereinsatzstunden. Die Rahmenvereinbarung verliert mit Erreichung der Höchstabrufmenge ihre Wirkung, soweit sie nicht vorher beendet worden ist.

    Frist: 17.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Dolmetscherleistungen Standort Büdingen und der Außenstelle Frankfurt Flughafen

    Rahmenvereinbarung über - Dolmetscherleistungen im Standort Büdingen und der Außenstelle Frankfurt Flughafen Es werden Dolmetscherleistungen für folgende Sprachen benötigt: •Albanisch, •Amharisch, •Arabisch, •Dari / Persisch, •Englisch, •Farsi/Persisch, •Französisch, •Kurdisch - Kurmanci / Sorani, •Mazedonisch / Serbisch, •Paschto, •Portugiesisch, •Russisch, •Somalisch, •Spanisch, •Tigrinya, •Türkisch, •Ukrainisch, •Urdu / Punjabi. Es ist nicht auszuschließen, dass im Ausnahmefall vereinzelt weitere Sprachen benötigt werden. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher die deutsche Sprache und die vom Auftraggeber angeforderten Sprachen sowohl mündlich als auch schriftlich fließend beherrschen und die Gespräche korrekt übersetzen. Das Niveau der Sprachbeherrschung muss mindestens der europäischen Kompetenzstufe C1 (Fachkundige Sprachkenntnisse) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen. Die Dolmetscherin bzw. der Dolmetscher kann sich klar, strukturiert und ausführlich äußern und auch bei komplexeren Sachverhalten, wie z. B. medizinische Begrifflichkeiten, die Bedeutung bzw. feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen (= kompetente Sprachverwendung). Der Gesprächsinhalt ist unverfälscht in die Zielsprache und zurück in die deutsche Sprache zu übersetzen; es dürfen keine Inhalte eigenmächtig hinzugefügt oder ausgelassen werden. Zum momentanen Zeitpunkt ist von einem geschätzten Bedarf der Übersetzungsleistung von durchschnittlich 8.436 Dolmetschereinsatzstunden pro Jahr auszugehen. Bei max. 4-jähriger Vertragslaufzeit ergeben sich 33.744 Dolmetschereinsatzstunden. Die Höchstabrufmenge bei maximaler Vertragslaufzeit beträgt 49.400 Dolmetschereinsatzstunden. Die Rahmenvereinbarung verliert mit Erreichung der Höchstabrufmenge ihre Wirkung, soweit sie nicht vorher beendet worden ist.

    Frist: 17.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen) Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen) Nachforderung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten des § 56 VgV

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LOT-0001 · Dolmetscherleistungen Standort Gießen

Preis
100 %

LOT-0002 · Dolmetscherleistungen Standort Ankunftszentrum

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LOT-0003 · Dolmetscherleistungen Standort Fuldatal Rothwesten

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LOT-0004 · Dolmetscherleistungen Standort Büdingen und der Außenstelle Frankfurt Flughafen

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Anforderungen

Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen) Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen) Nachforderung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten des § 56 VgV

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 17.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 467928-2025

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