Digitales Bürgeramt mit Video-Beratung und zugehörigen Dienstleistungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.05.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- ekom21 - KGRZ Hessen
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 15.04.2025
- CPV-Codes
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- Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
- Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
- Bereitstellung von Software (72268000)
- Bekanntmachung
- had.de
- Bekanntmachungsnummer
- 244785-2025
- Verfahrensnummer
- 2fb15ba6-793e-435f-ab79-73c7eb85b2b1
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen beschafft für hessische Kommunen und deren Einrichtungen ein digitales Bürgeramt mit Video-Beratung sowie damit verbundenen Dienstleistungen. Die ekom21 ist ein zentraler IT-Dienstleister des Landes mit Standorten in Gießen, Darmstadt und Kassel. Die Ausschreibung umfasst ein Los mit einer angegebenen Dauer von 1.440 Tagen; die Frist endet am 13. Mai 2025 um 08:00 Uhr UTC.
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Leistungsbeschreibung
Die ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Hessischen Datenverarbeitungsverbundgesetz (DV-VerbundG). Sie ist zentraler IT-Dienstleister für die hessischen Kommunen und ihre Einrichtungen. Von den Standorten in Gießen, Darmstadt und Kassel versorgt sie Ihre Endkunden umfassend mit modernen Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (IuK) aller Art. Entsprechend dieser Aufgabenstellung möchte die ekom21 für Ihre Kunden ein digitales Bürgeramt mit Video-Beratung und den damit verbundenen Dienstleistungen beschaffen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Digitales Bürgeramt mit Video-Beratung
Die ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Hessischen Datenverarbeitungsverbundgesetz (DV-VerbundG). Sie ist zentraler IT-Dienstleister für die hessischen Kommunen und ihre Einrichtungen. Von den Standorten in Gießen, Darmstadt und Kassel versorgt sie Ihre Endkunden umfassend mit modernen Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (IuK) aller Art. Zu den rund 500 Mitgliedern in Hessen und weiteren Kunden bundesweit gehören ca. 29.000 Endanwender aus Kommunalverwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Landkreise, Städte, Gemeinden, kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, Anstalten, Krankenhäuser und Heime. Im staatlichen Bereich betreut die ekom21 zahlreiche Landesverbände, Ministerien und Regierungspräsidien. Insgesamt erbringt die ekom21 damit Services für sechs Millionen Bürger. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Beschaffung und Einführung einer Software, für ein digitales Bürgeramt für die Kommunalverwaltung, mit dem Ziel, die Mitarbeitenden zu entlasten und den Bürgerinnen und Bürgern einen niedrigschwelligen und geführten Zugangspunkt zu digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. Das digitale Bürgeramt soll eine vollumfängliche Plattform bieten, die dem Bürger alle notwendigen Mittel zur Verfügung stellt, um seinen Amtsgang voll digital und ortsunabhängig wahrnehmen zu können. Das gleiche soll auch für die Mitarbeiter der Kommune gellten, sodass diese Ihre Tätigkeit ortunabhängig, z.B. aus dem Homeoffice, verrichten können. Auf Grund der hohen Standardisierung und Optimierung von Ressourcen in den Betriebsabläufen eines Rechenzentrums ist es notwendig, dass neue Lösungen sich bestmöglich in die bestehende Infrastruktur, Prozesse und Technik einbinden lassen. Die Synergieeffekte neuer Softwarelösungen bei bestehenden Plattformen müssen den größtmöglichen Nutzen und idealerweise auch den Ausbau des Produktportfolio auf Basis der eingesetzten Plattformlösungen bieten.
Frist: 13.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. § 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Digitales Bürgeramt mit Video-Beratung
- siehe Vergabeunterlagen
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- siehe Vergabeunterlagen
- 40 %
Vergabeunterlagen
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Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. § 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 16.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 835053-2025
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