Call-Center-Leistungen für eingehende Anrufe

Status
Vergeben
Angebotsfrist
28.06.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
3.000.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Hamburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
28.05.2024
CPV-Codes
Call-Center (79512000)
Bekanntmachungsnummer
314159-2024
Verfahrensnummer
f2b40315-1f59-4abb-8187-5c155bb3708b

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die HEK – Hanseatische Krankenkasse mit Sitz in Hamburg beschafft Dienstleistungen für die Bearbeitung eingehender Anrufe. Der geschätzte Auftragswert beträgt 3 Millionen Euro; die Leistung wird für eine Laufzeit von 1.440 Tagen in der Region Hamburg benötigt. Angebote können bis zum 28. Juni 2024 um 10:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Erbringung von Call- Center Leistungen Inbound

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Call- Center Leistungen Inbound (Auslagerung von Callvolumen)

    Erbringung von Call- Center Leistungen Inbound

    Frist: 28.06.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

siehe Vergabeunterlagen

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Call- Center Leistungen Inbound (Auslagerung von Callvolumen)

Qualität
40 %
Preis
60 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

siehe Vergabeunterlagen

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 18.09.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 561332-2024

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.