Briefbeförderung und -zustellung bis 2.000 Gramm für die Deutsche Bundesbank

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.05.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
9
Auftraggeber
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenProfil ansehen
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
10.04.2025
Bekanntmachungsnummer
234226-2025
Verfahrensnummer
fe930936-8c64-4290-8699-27521092421f
CPV-Codes
64112000 · Briefpostdienste

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Kurzbeschreibung

Die Deutsche Bundesbank beschafft Briefdienstleistungen für ihre Poststellen. Gegenstand ist die Beförderung und Zustellung von jährlich etwa zwei Millionen unfrankierten Briefsendungen bis 2.000 Gramm in Deutschland, aufgeteilt in neun regionale Lose. Die Laufzeit beträgt je Los 1.460 Tage; die Angebotsfrist endet am 14. Mai 2025 um 09:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Durchführung von Briefdienstleistungen (Lose 1 bis 9) Los 1 Deutschland 20 % Leitregion 60 Los 2 Deutschland 39 % Leitregion 20&22 Los 3 Deutschland 13 % Leitregion 40 Los 4 Deutschland 51 % Leitregion 10/12/13/14 Los 5 Deutschland 24 % Leitregion 70 Los 6 Deutschland 28 % Leitregion 30 Los 7 Deutschland 13 % Leitregion 55 Los 8 Deutschland 22 % Leitregion 04 Los 9 Deutschland 20 % Leitregion 80

Leistungen nach Losen (9)

  • LOT-0001 · F

    Die Poststellen in den Standorten der Deutschen Bundesbank versorgen die Deutsche Bundesbank (Auftraggeber) mit Postdienstleistungen. Für die jährlich ca. zwei Millionen zuzustellenden Sendungen ist ein Dienstleistungsvertrag zu schließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vertrags ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert bereitgestellten Briefsendungen bis 2.000 Gramm auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 16 Universaldienstleistungen (Postgesetz - PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zustellen. Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage (bezüglich der Zu-stelltage gelten stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Vermerk persönlich. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch. Ist ein Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und ist dem Auftragnehmer keine Nachsendeadresse bekannt, erhält die Deutsche Bundesbank die nicht zugestellte Sendung mit Vermerk des Rückgabegrundes auf der Sendung spätestens an dem, dem Zustelltag folgenden fünften Werktag zurück. Ist dem Auftragnehmer eine Nachsendeadresse bekannt, so stellt er die Sendung zu. Diese Dienstleistung bleibt für die Deutsche Bundesbank kostenfrei. Nicht zustellbar sind insbesondere Sendungen mit: -falscher oder fehlerhafter Firmenbezeichnung bzw. Namen -verweigerter Annahme -bei verzogenem Empfänger -bei wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen -einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschilds nicht erkennbar ist. Scheitert die Zustellung daran, dass der Auftragnehmer vorhandene Briefkästen nicht erreichen konnte, steht ihm für diese Sendung kein Beförderungsentgelt zu. Die Rückgabe der Sendungen an den Absender unter Beachtung der oben benannten Anforderungen ist jeweils in den Preis mit einzurechnen. Alle Formulare werden durch den Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer stellt die tägliche Dokumentation der Einschreiben mit Sendungsempfänger und jeweiliger Sendungsnummer sicher. Vorzugsweise erfolgt die tägliche Übermittlung mit Hilfe einer Exceltabelle per E-Mail. Die Einlieferungsbelege sind unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen an die Deutsche Bundesbank zu übergeben.

    Frist: 14.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · HH

    Die Poststellen in den Standorten der Deutschen Bundesbank versorgen die Deutsche Bundesbank (Auftraggeber) mit Postdienstleistungen. Für die jährlich ca. zwei Millionen zuzustellenden Sendungen ist ein Dienstleistungsvertrag zu schließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vertrags ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert bereitgestellten Briefsendungen bis 2.000 Gramm auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 16 Universaldienstleistungen (Postgesetz - PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zustellen. Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage (bezüglich der Zu-stelltage gelten stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Vermerk persönlich. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch. Ist ein Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und ist dem Auftragnehmer keine Nachsendeadresse bekannt, erhält die Deutsche Bundesbank die nicht zugestellte Sendung mit Vermerk des Rückgabegrundes auf der Sendung spätestens an dem, dem Zustelltag folgenden fünften Werktag zurück. Ist dem Auftragnehmer eine Nachsendeadresse bekannt, so stellt er die Sendung zu. Diese Dienstleistung bleibt für die Deutsche Bundesbank kostenfrei. Nicht zustellbar sind insbesondere Sendungen mit: -falscher oder fehlerhafter Firmenbezeichnung bzw. Namen -verweigerter Annahme -bei verzogenem Empfänger -bei wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen -einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschilds nicht erkennbar ist. Scheitert die Zustellung daran, dass der Auftragnehmer vorhandene Briefkästen nicht erreichen konnte, steht ihm für diese Sendung kein Beförderungsentgelt zu. Die Rückgabe der Sendungen an den Absender unter Beachtung der oben benannten Anforderungen ist jeweils in den Preis mit einzurechnen. Alle Formulare werden durch den Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer stellt die tägliche Dokumentation der Einschreiben mit Sendungsempfänger und jeweiliger Sendungsnummer sicher. Vorzugsweise erfolgt die tägliche Übermittlung mit Hilfe einer Exceltabelle per E-Mail. Die Einlieferungsbelege sind unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen an die Deutsche Bundesbank zu übergeben.

    Frist: 14.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · D

    Die Poststellen in den Standorten der Deutschen Bundesbank versorgen die Deutsche Bundesbank (Auftraggeber) mit Postdienstleistungen. Für die jährlich ca. zwei Millionen zuzustellenden Sendungen ist ein Dienstleistungsvertrag zu schließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vertrags ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert bereitgestellten Briefsendungen bis 2.000 Gramm auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 16 Universaldienstleistungen (Postgesetz - PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zustellen. Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage (bezüglich der Zu-stelltage gelten stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Vermerk persönlich. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch. Ist ein Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und ist dem Auftragnehmer keine Nachsendeadresse bekannt, erhält die Deutsche Bundesbank die nicht zugestellte Sendung mit Vermerk des Rückgabegrundes auf der Sendung spätestens an dem, dem Zustelltag folgenden fünften Werktag zurück. Ist dem Auftragnehmer eine Nachsendeadresse bekannt, so stellt er die Sendung zu. Diese Dienstleistung bleibt für die Deutsche Bundesbank kostenfrei. Nicht zustellbar sind insbesondere Sendungen mit: -falscher oder fehlerhafter Firmenbezeichnung bzw. Namen -verweigerter Annahme -bei verzogenem Empfänger -bei wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen -einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschilds nicht erkennbar ist. Scheitert die Zustellung daran, dass der Auftragnehmer vorhandene Briefkästen nicht erreichen konnte, steht ihm für diese Sendung kein Beförderungsentgelt zu. Die Rückgabe der Sendungen an den Absender unter Beachtung der oben benannten Anforderungen ist jeweils in den Preis mit einzurechnen. Alle Formulare werden durch den Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer stellt die tägliche Dokumentation der Einschreiben mit Sendungsempfänger und jeweiliger Sendungsnummer sicher. Vorzugsweise erfolgt die tägliche Übermittlung mit Hilfe einer Exceltabelle per E-Mail. Die Einlieferungsbelege sind unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen an die Deutsche Bundesbank zu übergeben.

    Frist: 14.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · B

    Die Poststellen in den Standorten der Deutschen Bundesbank versorgen die Deutsche Bundesbank (Auftraggeber) mit Postdienstleistungen. Für die jährlich ca. zwei Millionen zuzustellenden Sendungen ist ein Dienstleistungsvertrag zu schließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vertrags ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert bereitgestellten Briefsendungen bis 2.000 Gramm auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 16 Universaldienstleistungen (Postgesetz - PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zustellen. Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage (bezüglich der Zu-stelltage gelten stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Vermerk persönlich. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch. Ist ein Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und ist dem Auftragnehmer keine Nachsendeadresse bekannt, erhält die Deutsche Bundesbank die nicht zugestellte Sendung mit Vermerk des Rückgabegrundes auf der Sendung spätestens an dem, dem Zustelltag folgenden fünften Werktag zurück. Ist dem Auftragnehmer eine Nachsendeadresse bekannt, so stellt er die Sendung zu. Diese Dienstleistung bleibt für die Deutsche Bundesbank kostenfrei. Nicht zustellbar sind insbesondere Sendungen mit: -falscher oder fehlerhafter Firmenbezeichnung bzw. Namen -verweigerter Annahme -bei verzogenem Empfänger -bei wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen -einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschilds nicht erkennbar ist. Scheitert die Zustellung daran, dass der Auftragnehmer vorhandene Briefkästen nicht erreichen konnte, steht ihm für diese Sendung kein Beförderungsentgelt zu. Die Rückgabe der Sendungen an den Absender unter Beachtung der oben benannten Anforderungen ist jeweils in den Preis mit einzurechnen. Alle Formulare werden durch den Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer stellt die tägliche Dokumentation der Einschreiben mit Sendungsempfänger und jeweiliger Sendungsnummer sicher. Vorzugsweise erfolgt die tägliche Übermittlung mit Hilfe einer Exceltabelle per E-Mail. Die Einlieferungsbelege sind unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen an die Deutsche Bundesbank zu übergeben.

    Frist: 14.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · S

    Die Poststellen in den Standorten der Deutschen Bundesbank versorgen die Deutsche Bundesbank (Auftraggeber) mit Postdienstleistungen. Für die jährlich ca. zwei Millionen zuzustellenden Sendungen ist ein Dienstleistungsvertrag zu schließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vertrags ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert bereitgestellten Briefsendungen bis 2.000 Gramm auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 16 Universaldienstleistungen (Postgesetz - PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zustellen. Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage (bezüglich der Zu-stelltage gelten stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Vermerk persönlich. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch. Ist ein Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und ist dem Auftragnehmer keine Nachsendeadresse bekannt, erhält die Deutsche Bundesbank die nicht zugestellte Sendung mit Vermerk des Rückgabegrundes auf der Sendung spätestens an dem, dem Zustelltag folgenden fünften Werktag zurück. Ist dem Auftragnehmer eine Nachsendeadresse bekannt, so stellt er die Sendung zu. Diese Dienstleistung bleibt für die Deutsche Bundesbank kostenfrei. Nicht zustellbar sind insbesondere Sendungen mit: -falscher oder fehlerhafter Firmenbezeichnung bzw. Namen -verweigerter Annahme -bei verzogenem Empfänger -bei wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen -einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschilds nicht erkennbar ist. Scheitert die Zustellung daran, dass der Auftragnehmer vorhandene Briefkästen nicht erreichen konnte, steht ihm für diese Sendung kein Beförderungsentgelt zu. Die Rückgabe der Sendungen an den Absender unter Beachtung der oben benannten Anforderungen ist jeweils in den Preis mit einzurechnen. Alle Formulare werden durch den Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer stellt die tägliche Dokumentation der Einschreiben mit Sendungsempfänger und jeweiliger Sendungsnummer sicher. Vorzugsweise erfolgt die tägliche Übermittlung mit Hilfe einer Exceltabelle per E-Mail. Die Einlieferungsbelege sind unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen an die Deutsche Bundesbank zu übergeben.

    Frist: 14.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · H

    Die Poststellen in den Standorten der Deutschen Bundesbank versorgen die Deutsche Bundesbank (Auftraggeber) mit Postdienstleistungen. Für die jährlich ca. zwei Millionen zuzustellenden Sendungen ist ein Dienstleistungsvertrag zu schließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vertrags ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert bereitgestellten Briefsendungen bis 2.000 Gramm auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 16 Universaldienstleistungen (Postgesetz - PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zustellen. Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage (bezüglich der Zu-stelltage gelten stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Vermerk persönlich. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch. Ist ein Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und ist dem Auftragnehmer keine Nachsendeadresse bekannt, erhält die Deutsche Bundesbank die nicht zugestellte Sendung mit Vermerk des Rückgabegrundes auf der Sendung spätestens an dem, dem Zustelltag folgenden fünften Werktag zurück. Ist dem Auftragnehmer eine Nachsendeadresse bekannt, so stellt er die Sendung zu. Diese Dienstleistung bleibt für die Deutsche Bundesbank kostenfrei. Nicht zustellbar sind insbesondere Sendungen mit: -falscher oder fehlerhafter Firmenbezeichnung bzw. Namen -verweigerter Annahme -bei verzogenem Empfänger -bei wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen -einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschilds nicht erkennbar ist. Scheitert die Zustellung daran, dass der Auftragnehmer vorhandene Briefkästen nicht erreichen konnte, steht ihm für diese Sendung kein Beförderungsentgelt zu. Die Rückgabe der Sendungen an den Absender unter Beachtung der oben benannten Anforderungen ist jeweils in den Preis mit einzurechnen. Alle Formulare werden durch den Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer stellt die tägliche Dokumentation der Einschreiben mit Sendungsempfänger und jeweiliger Sendungsnummer sicher. Vorzugsweise erfolgt die tägliche Übermittlung mit Hilfe einer Exceltabelle per E-Mail. Die Einlieferungsbelege sind unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen an die Deutsche Bundesbank zu übergeben.

    Frist: 14.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · MZ

    Die Poststellen in den Standorten der Deutschen Bundesbank versorgen die Deutsche Bundesbank (Auftraggeber) mit Postdienstleistungen. Für die jährlich ca. zwei Millionen zuzustellenden Sendungen ist ein Dienstleistungsvertrag zu schließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vertrags ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert bereitgestellten Briefsendungen bis 2.000 Gramm auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 16 Universaldienstleistungen (Postgesetz - PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zustellen. Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage (bezüglich der Zu-stelltage gelten stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Vermerk persönlich. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch. Ist ein Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und ist dem Auftragnehmer keine Nachsendeadresse bekannt, erhält die Deutsche Bundesbank die nicht zugestellte Sendung mit Vermerk des Rückgabegrundes auf der Sendung spätestens an dem, dem Zustelltag folgenden fünften Werktag zurück. Ist dem Auftragnehmer eine Nachsendeadresse bekannt, so stellt er die Sendung zu. Diese Dienstleistung bleibt für die Deutsche Bundesbank kostenfrei. Nicht zustellbar sind insbesondere Sendungen mit: -falscher oder fehlerhafter Firmenbezeichnung bzw. Namen -verweigerter Annahme -bei verzogenem Empfänger -bei wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen -einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschilds nicht erkennbar ist. Scheitert die Zustellung daran, dass der Auftragnehmer vorhandene Briefkästen nicht erreichen konnte, steht ihm für diese Sendung kein Beförderungsentgelt zu. Die Rückgabe der Sendungen an den Absender unter Beachtung der oben benannten Anforderungen ist jeweils in den Preis mit einzurechnen. Alle Formulare werden durch den Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer stellt die tägliche Dokumentation der Einschreiben mit Sendungsempfänger und jeweiliger Sendungsnummer sicher. Vorzugsweise erfolgt die tägliche Übermittlung mit Hilfe einer Exceltabelle per E-Mail. Die Einlieferungsbelege sind unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen an die Deutsche Bundesbank zu übergeben.

    Frist: 14.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0008 · M

    Die Poststellen in den Standorten der Deutschen Bundesbank versorgen die Deutsche Bundesbank (Auftraggeber) mit Postdienstleistungen. Für die jährlich ca. zwei Millionen zuzustellenden Sendungen ist ein Dienstleistungsvertrag zu schließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vertrags ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert bereitgestellten Briefsendungen bis 2.000 Gramm auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 16 Universaldienstleistungen (Postgesetz - PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zustellen. Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage (bezüglich der Zu-stelltage gelten stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Vermerk persönlich. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch. Ist ein Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und ist dem Auftragnehmer keine Nachsendeadresse bekannt, erhält die Deutsche Bundesbank die nicht zugestellte Sendung mit Vermerk des Rückgabegrundes auf der Sendung spätestens an dem, dem Zustelltag folgenden fünften Werktag zurück. Ist dem Auftragnehmer eine Nachsendeadresse bekannt, so stellt er die Sendung zu. Diese Dienstleistung bleibt für die Deutsche Bundesbank kostenfrei. Nicht zustellbar sind insbesondere Sendungen mit: -falscher oder fehlerhafter Firmenbezeichnung bzw. Namen -verweigerter Annahme -bei verzogenem Empfänger -bei wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen -einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschilds nicht erkennbar ist. Scheitert die Zustellung daran, dass der Auftragnehmer vorhandene Briefkästen nicht erreichen konnte, steht ihm für diese Sendung kein Beförderungsentgelt zu. Die Rückgabe der Sendungen an den Absender unter Beachtung der oben benannten Anforderungen ist jeweils in den Preis mit einzurechnen. Alle Formulare werden durch den Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer stellt die tägliche Dokumentation der Einschreiben mit Sendungsempfänger und jeweiliger Sendungsnummer sicher. Vorzugsweise erfolgt die tägliche Übermittlung mit Hilfe einer Exceltabelle per E-Mail. Die Einlieferungsbelege sind unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen an die Deutsche Bundesbank zu übergeben.

    Frist: 14.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0009 · F (Kopie) (Kopie) (Kopie)

    Die Poststellen in den Standorten der Deutschen Bundesbank versorgen die Deutsche Bundesbank (Auftraggeber) mit Postdienstleistungen. Für die jährlich ca. zwei Millionen zuzustellenden Sendungen ist ein Dienstleistungsvertrag zu schließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vertrags ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert bereitgestellten Briefsendungen bis 2.000 Gramm auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 16 Universaldienstleistungen (Postgesetz - PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. Die Zustellung der Standardpost erfolgt beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zustellen. Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage (bezüglich der Zu-stelltage gelten stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen). Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Vermerk persönlich. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen. Briefsendungen mit Postfachanschrift sind in die entsprechenden Postfachanlagen einzulegen bzw. einlegen zu lassen. Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch. Ist ein Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und ist dem Auftragnehmer keine Nachsendeadresse bekannt, erhält die Deutsche Bundesbank die nicht zugestellte Sendung mit Vermerk des Rückgabegrundes auf der Sendung spätestens an dem, dem Zustelltag folgenden fünften Werktag zurück. Ist dem Auftragnehmer eine Nachsendeadresse bekannt, so stellt er die Sendung zu. Diese Dienstleistung bleibt für die Deutsche Bundesbank kostenfrei. Nicht zustellbar sind insbesondere Sendungen mit: -falscher oder fehlerhafter Firmenbezeichnung bzw. Namen -verweigerter Annahme -bei verzogenem Empfänger -bei wichtigen, fehlenden Adressbestandteilen -einem Empfänger, der nicht über einen Briefkasten verfügt oder dessen Briefkasten wegen eines fehlenden Namensschilds nicht erkennbar ist. Scheitert die Zustellung daran, dass der Auftragnehmer vorhandene Briefkästen nicht erreichen konnte, steht ihm für diese Sendung kein Beförderungsentgelt zu. Die Rückgabe der Sendungen an den Absender unter Beachtung der oben benannten Anforderungen ist jeweils in den Preis mit einzurechnen. Alle Formulare werden durch den Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer stellt die tägliche Dokumentation der Einschreiben mit Sendungsempfänger und jeweiliger Sendungsnummer sicher. Vorzugsweise erfolgt die tägliche Übermittlung mit Hilfe einer Exceltabelle per E-Mail. Die Einlieferungsbelege sind unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen an die Deutsche Bundesbank zu übergeben.

    Frist: 14.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die Regelungen des § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · F

Angebotsvergleichswert
100 %

LOT-0002 · HH

Angebotsvergleichswert
100 %

LOT-0003 · D

Angebotsvergleichswert
100 %

LOT-0004 · B

Angebotsvergleichswert
100 %

LOT-0005 · S

Angebotsvergleichswert
100 %

LOT-0006 · H

Angebotsvergleichswert
100 %

LOT-0007 · MZ

Angebotsvergleichswert
100 %

LOT-0008 · M

Angebotsvergleichswert
100 %

LOT-0009 · F (Kopie) (Kopie) (Kopie)

Angebotsvergleichswert
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Es gelten die Regelungen des § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 02.09.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 570029-2025
Vergleichbare Verfahren266vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag140 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 31 Vergaben

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Titel
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Briefbeförderungsdienstleistungen für die BKK Gildemeister SeidenstickerBKK Gildemeister SeidenstickerBielefeld, Deutschland04.05.2026 -
Postdienstleistungen für den Landkreis LudwigsburgLandkreis LudwigsburgLudwigsburg, Deutschland17.06.2026 -
Abholung, Beförderung und Zustellung von Massendruck-BriefsendungenNRW.BANK AöRDüsseldorf, Deutschland14.08.2026 -
Herstellung und Lieferung von Vordrucken für den baren ZahlungsverkehrDeutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am Main, Deutschland02.06.2026 -
Briefbeförderung und -zustellung für den WetteraukreisWetteraukreis - Zentrale VergabestelleFriedberg, Deutschland04.08.2026 -
Unterhalts- und Glasreinigung von Liegenschaften der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am MainDeutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am Main, Deutschland14.09.2026 -
Abholung, Bearbeitung und Zustellung von Briefsendungen bis 2 kgHanse- und Universitätsstadt Rostock, Die Oberbürgermeisterin, Rechts- und Vergabeamt, SG Zentrale Vergabe und BeschaffungRostock, Deutschland21.10.2025 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
DPDeutsche Post InHaus Services GmbHBonn34014.09.20261 Mio. €steigend
DPDeutsche Post AGBonn18010.08.20263,8 Mio. €steigend
DPDeutsche Post InHaus Services GmbHBonn9001.06.2026600 Tsd. €fallend
KGKern GmbHBexbach3207.08.2026224 Tsd. €steigend
DPDeutsche Post InHaus ServicesBonn3011.08.2026920 Tsd. €steigend
PKPostcon Konsolidierungs GmbHBerlin3010.08.20260,01 €fallend
NMNordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KGNeubrandenburg2014.07.2026 - steigend
POPostdienst OberfrankenKulmbach2016.01.2026412 Tsd. €steigend
DPDeutsche Post AG - 2029.12.20251 €stabil
CBCity Brief Bote GmbHSchwedt2009.12.2025701 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (46) · Berlin (40) · Bayern (38) · Hessen (36) · Baden-Württemberg (26) · Niedersachsen (14)

Laufende Rahmenverträge

Hessen
  • Abholung, Beförderung und Zustellung nationaler und internationaler BriefpostDeutsche Post AG +1 weitereekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen KdöRGießen, Deutschland
    48,4 Mio. €
    31.07.2026noch 34 Monate31.07.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Hybridpostleistungen für digitalen Dokumentenversand, Druck, Kuvertierung, Frankierung und ZustellungDeutsche Post E-POST Solutions GmbHPro Arbeit - Kreis Offenbach - (AöR) - Kommunales JobcenterDreieich, Deutschland
    836 Tsd. €
    28.04.2026noch 43 Monate30.04.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen

Aktiv seit 2023 · 184 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr64Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 184 seit 2023Spitze KW 33 · 2026 · 10

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Catering, Objektschutz und Reinigung für Bundesbankstandorte in BerlinEurest Deutschland GmbHDeutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am Main, Deutschland
    0 €
    25.03.2025noch 9 Monate30.06.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Externes Projektcontrolling für die Migration auf SAP S/4HANABearingPoint GmbHDeutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am Main, Deutschland
    02.08.2024noch 10 Monate02.08.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Medientechnik für Konferenzräume einschließlich Betrieb und SupportVAV Medientechnik GmbHDeutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am Main, Deutschland
    -1 €
    23.08.2025noch 11 Monate23.08.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Digitalen EuroAccenture GmbH +1 weitereDeutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am Main, Deutschland
    0,01 €
    07.10.2025noch 13 Monate07.10.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Drucker-Verbrauchsmaterial und Verschleißteile für Drucker und MultifunktionsgeräteMUP Bürohandels GmbHDeutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am Main, Deutschland
    0 €
    31.10.2025noch 13 Monate31.10.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für externe Beratungsleistungen zur Cloud-ArchitekturNTT DATA Deutschland SEDeutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am Main, Deutschland
    19.11.2024noch 14 Monate19.11.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Beschaffung, Dienstleistungen, Wartung und Pflege von TelekommunikationstechnikNTT Germany AG & Co. KGDeutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am Main, Deutschland
    -1 €
    02.02.2026noch 16 Monate02.02.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Immobilienberatung zur Grundstückssuche für BundesbankfilialenBNP Paribas Real Estate Consult GmbHDeutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am Main, Deutschland
    -1 €
    19.05.2025noch 20 Monate19.05.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Herstellung und Lieferung von KunststoffsicherheitsplombenUnisto GmbHDeutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am Main, Deutschland
    18.06.2024noch 21 Monate18.06.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für IT-Managementberatung und IT-UnterstützungKPMG AG WirtschaftsprüfungsgesellschaftDeutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am Main, Deutschland
    -1 €
    30.06.2026noch 21 Monate30.06.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
18.09.2026IT-Wartung und Weiterentwicklung des Forschungsinformationssystems „Research Hub“Geplant - -
18.09.2026Bereitstellung von Zinsdaten aus dem Banken- und FinanzdienstleistungssektorGeplant - -
15.09.2026Energetische Inspektionen von Heizungs-, Trinkwassererwärmungs- und KlimaanlagenOffen - -
14.09.2026Externe Designleistungen für Druckerzeugnisse und VeranstaltungswerbungGeplant - -
11.09.2026Dienstleistungen zur elektronischen Stimmrechtsausübung bei AktionärsversammlungenGeplant - -
08.09.2026Implementierung und Wartung der SAP-Versorgungsadministration für VersorgungsbezügeVergebenEGEPI-USE GmbH1 €
03.09.2026Rahmenvereinbarung für Herstellung und Lieferung von Vordrucken für den baren ZahlungsverkehrVergebenADAnton Debatin GmbH-1 €
02.09.2026Externe Unterstützung im betrieblichen AbfallmanagementOffen - -
01.09.2026Kauf und Instandhaltung von Adtran- und Adva-Network-Security-KomponentenVergebenDGdacoso GmbH-1 €
26.08.2026Pflege der Außenanlagen Hauptverwaltung MainzOffen - 303 Tsd. €
24.08.2026Markterkundung Videosicherheitssysteme für GeldbearbeitungsfilialenGeplant - -
21.08.2026Unterhalts- und Abrufreinigung der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank in Düsseldorf und von Apartments in zwei MehrfamilienhäusernOffen - -
19.08.2026Briefbeförderung und Zustellung für die Deutsche Bundesbank in HamburgOffen - -
19.08.2026Software-Lösung für Backup & Restore und Schwachstellenerkennung im Active DirectoryOffen - 1,8 Mio. €
19.08.2026Standardsoftware für schluesselwortbasierte Testautomation mit integriertem Testmanagement (4-jaehrige Lizenz)VergebenSDSixsentix Deutschland GmbH0 €
17.08.2026Screening-Software für Finanzsanktionen und erweiterte Sanktionslisten inkl. Research-ToolOffen - -
16.08.2026Bereitstellung granularer weltweiter Daten zu privaten KapitalmärktenOffen - -
16.08.2026Unterhalts-, Abruf-, Glas- und Lampenreinigung für die Filiale OldenburgOffen - -
14.08.2026Glas- und Fassadenreinigung für die Filiale der Deutschen Bundesbank in SaarbrückenOffen - -
14.08.2026Bereitstellung eines Weitverkehrsnetzes zur Anbindung dezentraler BundesbankstandorteOffen - 10,8 Mio. €
13.08.2026Erwerb einer neuen Zentrale der Deutschen Bundesbank inkl. BauverpflichtungOffen - -
13.08.2026Lizenzierung, Pflege und Support für OpenText Service ManagerVergebenMFMicro Focus Deutschland GmbH -
13.08.2026Lizenzierung von Dynatrace als IT-Monitoring Plattform inkl. Wartungs- und Support-ServicesVergebenDGDynatrace GmbH -
12.08.2026Nachrüstung von Aufzügen mit unterbrechungsfreier Stromversorgung (USV)VergebenTATK Aufzüge GmbH1 €
12.08.2026Unterhalts- und Glasreinigung von Liegenschaften der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am MainOffen - -

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