Bewachung von Dienstsitzen und Sicherheitsdienste bei Regierungsveranstaltungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.03.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Presse- und Informationsamt der BundesregierungProfil ansehen
Erfüllungsregion
Berlin, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Nicht offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
18.02.2026
Bekanntmachungsnummer
115001-2026
Verfahrensnummer
f45a3607-59df-45f5-81d3-4e140d1c1502
CPV-Codes
79713000 · Bewachungsdienste

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Kurzbeschreibung

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung beschafft Bewachungsleistungen für seine Dienstsitze in Berlin und Bonn sowie Sicherheitsdienste bei Veranstaltungen der Bundesregierung. Dafür sollen ausreichend qualifizierte Wachkräfte bereitgestellt werden; bei veränderter Sicherheitslage können zusätzlich technisches Equipment, Bedienpersonal und weiteres Personal erforderlich sein. Die Veranstaltungssicherheit kann insbesondere bei Schutzpersonen deutschlandweit erfolgen. Teilnahmeanträge müssen bis zum 20. März 2026 um 11:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Leistungsgegenstand sind Bewachungsleistungen für die Liegenschaften des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (BPA) mit seinen Dienstsitzen in Berlin und Bonn sowie die Erbringung von Sicherheitsdienstleitungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Bundesregierung im Zuständigkeitsbereich des BPA. Um die Sicherheit der Dienstsitze in Berlin und Bonn sowie bei Veranstaltungen - insbesondere mit Schutzpersonen - auch deutschlandweit zu gewährleisten, soll durch den Auftragnehmer Wachpersonal in adäquater Zahl und mit qualifizierter Ausbildung bereitgestellt werden. Darüber hinaus soll im Fall einer sich ändernden Sicherheitslage bei Bedarf spezielles technisches Equipment, zugehöriges Bedienpersonal sowie zusätzliches Personal für besondere Situationen bereitgestellt werden. Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Bewachung der Liegenschaften des BPA und Absicherung von Veranstaltungen („Wachschutz 2026“)

    Leistungsgegenstand sind Bewachungsleistungen für die Liegenschaften des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (BPA) mit seinen Dienstsitzen in Berlin und Bonn sowie die Erbringung von Sicherheitsdienstleitungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Bundesregierung im Zuständigkeitsbereich des BPA. Um die Sicherheit der Dienstsitze in Berlin und Bonn sowie bei Veranstaltungen - insbesondere mit Schutzpersonen - auch deutschlandweit zu gewährleisten, soll durch den Auftragnehmer Wachpersonal in adäquater Zahl und mit qualifizierter Ausbildung bereitgestellt werden. Darüber hinaus soll im Fall einer sich ändernden Sicherheitslage bei Bedarf spezielles technisches Equipment, zugehöriges Bedienpersonal sowie zusätzliches Personal für besondere Situationen bereitgestellt werden. Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Ein Verstoß gegen diese Vergabeunterlagen oder formale Kriterien führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Unzulässig ist/sind insbesondere: - verspätet eingehende Teilnahmeanträge und Angebote, es sei denn, der Bewerber/Bieter hat dies nicht zu vertreten, - eine Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote in unzulässiger Form, - nicht zweifelsfrei erkennbare Änderungen an den bewerber-/bietereigenen Eintragungen, - Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, - wettbewerbsbeschränkendes Verhalten, - Nichtgebrauch der vorgegebenen Formblätter, - fehlende (bzw. fehlende nachgeforderte) Erklärungen/Nachweise und Unterlagen, - Nichtberücksichtigung der Vorgaben zur Preisgestaltung. Zudem liegen weitere mögliche Ausschlussgründe im Rahmen der Eignungs- und Angebotsbewertung vor (siehe Vergabeunterlagen). Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Zwingende oder fakultative Ausschlussgründe Ein Ausschlussgrund i.S.d. § 123 GWB liegt grundsätzlich dann vor, wenn ein öffentlicher Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs, § 129a des Strafgesetzbuchs oder § 129b des Strafgesetzbuchs, 2. § 89c des Strafgesetzbuchs oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs, 4. § 263 des Strafgesetzbuchs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs, 7. § 108e des Strafgesetzbuchs, 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs, jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs, 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder 10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs oder § 233a des Strafgesetzbuchs. Einer Verurteilung nach den vorgenannten Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Des Weiteren liegt nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB im Vergabeverfahren grundsätzlich ein Ausschlussgrund vor, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Nach § 124 GWB können öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Von den vorgenannten Regelungen bleiben § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungs-gesetzes unberührt. Eigenerklärung: Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags wird versichert, dass Verurteilungen oder Geldbußen oder Verwaltungsentscheidungen wegen der oben erwähnten Tatbestände oder für vergleichbare Tatbestände nach den am Firmensitz geltenden Rechtsvorschriften während der letzten 2 Jahre gegen mich/das Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht verhängt worden sind und auch keine sonstigen der oben genannten Aus-schlussgründe vorliegen. Sollte ein Bewerber nicht in der Lage sein, die vorgenannte Eigenerklärung abzugeben, hat er die Gründe schriftlich darzulegen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Eigenerklärung über das Nichtbestehen eines Bezugs zu Russland Nach Artikel 5 k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dürfen Aufträge nicht an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen vergeben werden: a) russische Staatsangehörige, in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Zum Nachweis darüber, dass Bewerber nicht unter die vorgenannten Kriterien fallen, fordert das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung von jedem Bewerber um einen öffentlichen Auftrag die nachfolgende Eigenerklärung: Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags wird für alle am Vergabeverfahren beteiligten Personen/Unternehmen versichert, dass der Bewerber nicht zu den o. g. Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählt. Ferner wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine zu den o. g. Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählenden Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, einbezogen werden. Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

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LOT-0000 · Bewachung der Liegenschaften des BPA und Absicherung von Veranstaltungen („Wachschutz 2026“)

Preis
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Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Ein Verstoß gegen diese Vergabeunterlagen oder formale Kriterien führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Unzulässig ist/sind insbesondere: - verspätet eingehende Teilnahmeanträge und Angebote, es sei denn, der Bewerber/Bieter hat dies nicht zu vertreten, - eine Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote in unzulässiger Form, - nicht zweifelsfrei erkennbare Änderungen an den bewerber-/bietereigenen Eintragungen, - Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, - wettbewerbsbeschränkendes Verhalten, - Nichtgebrauch der vorgegebenen Formblätter, - fehlende (bzw. fehlende nachgeforderte) Erklärungen/Nachweise und Unterlagen, - Nichtberücksichtigung der Vorgaben zur Preisgestaltung. Zudem liegen weitere mögliche Ausschlussgründe im Rahmen der Eignungs- und Angebotsbewertung vor (siehe Vergabeunterlagen). Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Zwingende oder fakultative Ausschlussgründe Ein Ausschlussgrund i.S.d. § 123 GWB liegt grundsätzlich dann vor, wenn ein öffentlicher Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs, § 129a des Strafgesetzbuchs oder § 129b des Strafgesetzbuchs, 2. § 89c des Strafgesetzbuchs oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs, 4. § 263 des Strafgesetzbuchs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs, 7. § 108e des Strafgesetzbuchs, 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs, jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs, 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder 10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs oder § 233a des Strafgesetzbuchs. Einer Verurteilung nach den vorgenannten Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Des Weiteren liegt nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB im Vergabeverfahren grundsätzlich ein Ausschlussgrund vor, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Nach § 124 GWB können öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Von den vorgenannten Regelungen bleiben § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungs-gesetzes unberührt. Eigenerklärung: Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags wird versichert, dass Verurteilungen oder Geldbußen oder Verwaltungsentscheidungen wegen der oben erwähnten Tatbestände oder für vergleichbare Tatbestände nach den am Firmensitz geltenden Rechtsvorschriften während der letzten 2 Jahre gegen mich/das Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht verhängt worden sind und auch keine sonstigen der oben genannten Aus-schlussgründe vorliegen. Sollte ein Bewerber nicht in der Lage sein, die vorgenannte Eigenerklärung abzugeben, hat er die Gründe schriftlich darzulegen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Eigenerklärung über das Nichtbestehen eines Bezugs zu Russland Nach Artikel 5 k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dürfen Aufträge nicht an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen vergeben werden: a) russische Staatsangehörige, in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Zum Nachweis darüber, dass Bewerber nicht unter die vorgenannten Kriterien fallen, fordert das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung von jedem Bewerber um einen öffentlichen Auftrag die nachfolgende Eigenerklärung: Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags wird für alle am Vergabeverfahren beteiligten Personen/Unternehmen versichert, dass der Bewerber nicht zu den o. g. Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählt. Ferner wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine zu den o. g. Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählenden Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, einbezogen werden. Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 01.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 450180-2026
Vergleichbare Verfahren128vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag129 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 14 Vergaben

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BGBonifatius GmbHPaderborn2021.08.20265,7 Mio. €steigend
GSGabel Security GmbHEichwalde2031.07.2026189,4 Mio. €steigend
BSBrother Security GmbHHannover2009.06.20261 €steigend
SSSSK Security GmbHSchwarzheide2010.06.2024250 Tsd. €stabil
BGB.A.D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH - 2016.04.2024 - stabil

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Berlin (34) · Bayern (25) · Nordrhein-Westfalen (24) · Baden-Württemberg (12) · Rheinland-Pfalz (6) · Mecklenburg-Vorpommern (6)

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Berlin
  • Rahmenvertrag für Sicherheits- und Wachdienste im Krankenhaus des Maßregelvollzugs BerlinSecuritas GmbH SicherheitsdiensteLand Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und PflegeBerlin, Deutschland
    0,01 €
    11.11.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Wach- und Empfangsdienstleistungen für zwei BetriebsstättenWach- und Werkschutz Kurt Strube GmbHBWI GmbHBonn, Deutschland
    24.07.2025noch 10 Monate24.07.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Wachschutz-, Ordnungsdienst- und Pförtnerleistungen an der Technischen Universität BerlinR.S.D. plus Rheinische Sicherheitsdienste GmbH & Co. KGTechnische Universität BerlinBerlin, Deutschland
    9,7 Mio. €
    27.05.2025noch 22 Monate31.07.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
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    26.05.2025noch 32 Monate31.05.2029
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  • Pförtner-, Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen für 4.044 LiegenschaftenAuftragnehmer nicht veröffentlichtLiegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (THV 1) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbHBerlin, Deutschland
    2,3 Mio. €
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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Aktiv seit 2024 · 14 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr5Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 14 seit 2024Spitze KW 45 · 2024 · 2

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
HOHotel Osloer Strasse 116A Betriebsgesellschaft mbH105.08.202611 Mio. €
HSHotel Stadt Berlin Betriebs GmbH105.08.202611 Mio. €
HBHotels by HR Berlin-Friedrichshain GmbH105.08.202611 Mio. €
TGTristar GmbH105.08.202611 Mio. €
IBIntercityHotel Berlin Hauptbahnhof105.08.202611 Mio. €
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nach voraussichtlichem Vertragsende
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    05.08.2026noch 15 Monate31.12.2027
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  • Stadtführungen durch Berlin für politische Informationsfahrten 2025 bis 2027Regional KonTouren GmbHPresse- und Informationsamt der BundesregierungBerlin, Deutschland
    750 Tsd. €
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  • Digitale Gruppenfotografie für Besuchergruppen des Deutschen Bundestages in Berlin 2026–2028StadtLandMensch-FotografiePresse- und Informationsamt der BundesregierungBerlin, Deutschland
    260 Tsd. €
    29.09.2025noch 27 Monate31.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Bewachung von Dienstsitzen und Sicherheitsdienste bei RegierungsveranstaltungenSecuritas GmbH SicherheitsdienstePresse- und Informationsamt der BundesregierungBerlin, Deutschland
    24 Mio. €
    25.06.2026noch 35 Monate31.08.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

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14.09.2026Rahmenverträge zur Evaluation staatlicher KommunikationsmaßnahmenOffen - -
11.08.2026Hotelübernachtungskontingente für politische Informationsfahrten nach Berlin 2027VergebenHSHotel Stadt Berlin Betriebs GmbH +34 weitere11 Mio. €
28.07.2026Rahmenverträge für Meinungsforschung und UmfragenOffen - -
28.04.2026Hotelübernachtungskontingente für politische Informationsfahrten nach Berlin 2027Offen - -
18.02.2026Bewachung von Dienstsitzen und Sicherheitsdienste bei RegierungsveranstaltungenVergebenSGSecuritas GmbH Sicherheitsdienste24 Mio. €
23.07.2025Digitale Gruppenfotografie für Besuchergruppen des Deutschen Bundestages in Berlin 2026–2028VergebenSTStadtLandMensch-Fotografie260 Tsd. €
23.07.2025Ganzjährige fotografische Begleitung von Terminen und ReisenVergebenBKBietergruppe Koch190 Tsd. €
10.04.2025Mediaplanung, Mediaeinkauf und Kampagnenumsetzung für BundesbehördenVergebenAGadd2 GmbH +1 weitere600 Mio. €
06.11.2024Hotelübernachtungen für politische Informationsfahrten nach Berlin im Jahr 2025VergebenGHGreat Hotels GmbH +17 weitere11 Mio. €
04.11.2024Bustransport für Besuchergruppen politischer Informationsfahrten in Berlin 2025–2027VergebenBMB Mobility 24 GmbH10,5 Mio. €
13.08.2024Stadtführungen durch Berlin für politische Informationsfahrten 2025 bis 2027VergebenRKRegional KonTouren GmbH750 Tsd. €
12.03.2024Beratung, Entwicklung und Verbreitung von Podcasts für BundesbehördenVergeben - -
27.02.2024Entwicklung und Durchführung von Großveranstaltungen und VeranstaltungsreihenVergeben - -
19.02.2024Pflege und Weiterentwicklung des Corporate Designs sowie Gestaltung von Print- und DigitalmedienVergebenRGRHEINDENKEN GmbH +1 weitere3,6 Mio. €

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