Betrieb und Betreuung der IT-Systeme des Bildungsministeriums Mecklenburg-Vorpommern
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 02.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 01.10.2026
- CPV-Codes
- Wartung und Reparatur von Büromaschinen (50310000)
- Bekanntmachung
- vergabemarktplatz-mv.de
- Bekanntmachungsnummer
- 677210-2026
- Verfahrensnummer
- f46cc670-125e-4a46-ae97-161e7cecf398
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH schreibt IT-Serviceleistungen für das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern aus. Dazu gehören die Administration, Wartung und Reparatur der Systeme, die Softwarepflege sowie die Betreuung der Anwenderinnen und Anwender für rund 750 Notebooks und 40 Tablets an 23 Dienststellen. Die Leistungen werden landesweit erbracht, vor allem in Schwerin; weitere Serverstandorte befinden sich in Rostock, Greifswald und Neubrandenburg.
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Leistungsbeschreibung
Der IT-Bereich des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern (Bildungsministeriums) administriert und verwaltet derzeit ca. 750 Notebooks und ca. 40 iPads in 23 Dienststellen, verteilt über ganz Mecklenburg-Vorpommern. Die Hauptstandorte, an denen sich die Servertechnik befindet, sind Schwerin, Rostock, Greifswald und Neubrandenburg. Alle Standorte werden zentral vom Bildungsministerium administriert. Der Auftraggeber schätzt, dass etwa 75% der Leistungen für den Standort Hauptgebäude des Bildungsministeriums bzw. für den Bereich Schwerin abgerufen werden. Vom Auftragnehmer werden Serviceleistungen zur Absicherung des reibungslosen Dienstbetriebes im IT-Bereich des Bildungsministeriums erwartet. Die Aufgaben des IT- Dienstleisters erstrecken sich von der Administration der Systeme über Wartungs- und Reparaturleistungen bis zur Softwarepflege und Anwenderbetreuung. Alle zu erbringenden IT-Serviceleistungen werden zentral vom IT-Referat des Bildungsministeriums beim Auftragnehmer beauftragt. Das IT-Referat arbeitet nach ITIL-konformen Grundsätzen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Servicevertrag zum Betrieb des IT-Services im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Der IT-Bereich des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern (Bildungsministeriums) administriert und verwaltet derzeit ca. 750 Notebooks und ca. 40 iPads in 23 Dienststellen, verteilt über ganz Mecklenburg-Vorpommern. Die Hauptstandorte, an denen sich die Servertechnik befindet, sind Schwerin, Rostock, Greifswald und Neubrandenburg. aufgeführt. Alle Standorte werden zentral vom Bildungsministerium administriert. Der Auftraggeber schätzt, dass etwa 75% der Leistungen für den Standort Hauptgebäude des Bildungsministeriums bzw. für den Bereich Schwerin abgerufen werden. Vom Auftragnehmer werden Serviceleistungen zur Absicherung des reibungslosen Dienstbetriebes im IT-Bereich des Bildungsministeriums erwartet. Die Aufgaben des IT- Dienstleisters erstrecken sich von der Administration der Systeme über Wartungs- und Reparaturleistungen bis zur Softwarepflege und Anwenderbetreuung.
Frist: 02.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 und 125 GWB (Anhang 5), Verpflichtungserklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (Anlage 6, Punkt 2) Die Vergabestelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist nachzufordern. Dies gilt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht zur Nachforderung verpflichtet. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Angebote, in denen die Erklärung zu Mindestarbeits- und Ausführungsbedingungen fehlt oder Mängel aufweist, gemäß § 14 TVgG M-V von der Wertung auszuschließen sind, wenn auch nach einmaliger erneuter Fristsetzung die Erklärung nicht oder unvollständig nachgereicht wird.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Servicevertrag zum Betrieb des IT-Services im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
- Leistungskriterium
- 50 %
- Das Zuschlagskriterium ist das Preis-Leistungs-Verhältnis
- 50 %
Vergabeunterlagen
19 Dateien laut Portal · Stand 01.10.2026| Sonstiges | 469 KB | |
| Vertragsbedingungen | 96 KB | |
| Sonstiges | 205 KB | |
| Formular | 2,1 MB | |
| Sonstiges | 2 MB | |
| Sonstiges | 2 MB | |
| Sonstiges | 2,2 MB | |
| Formular | 1,9 MB | |
| Formular | 1,9 MB | |
| Formular | 1,9 MB | |
| Formular | 1,9 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 264 KB | |
| Sonstiges | 2 MB | |
| Sonstiges | 2 MB | |
| Sonstiges | 2,1 MB | |
| Sonstiges | 93 KB | |
| Sonstiges | 2 MB | |
| Sonstiges | 2,1 MB | |
| Anschreiben | 362 KB |
Anforderungen
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 und 125 GWB (Anhang 5), Verpflichtungserklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (Anlage 6, Punkt 2) Die Vergabestelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist nachzufordern. Dies gilt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht zur Nachforderung verpflichtet. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Angebote, in denen die Erklärung zu Mindestarbeits- und Ausführungsbedingungen fehlt oder Mängel aufweist, gemäß § 14 TVgG M-V von der Wertung auszuschließen sind, wenn auch nach einmaliger erneuter Fristsetzung die Erklärung nicht oder unvollständig nachgereicht wird.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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