Anmietung netzwerkfähiger Kopier- und Drucksysteme mit Full-Service
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.10.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 10.09.2025
- CPV-Codes
- Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung (79823000)
- Bekanntmachung
- vergabemarktplatz-mv.de
- Bekanntmachungsnummer
- 590655-2025
- Verfahrensnummer
- 674b94eb-b3c0-4983-b3ac-bdfc4742af10
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH beschafft eine Rahmenvereinbarung zur Anmietung digitaler, netzwerkfähiger Kopier- und Drucksysteme mit Abrechnung pro gedruckter Seite sowie umfassendem Service. Bezugsberechtigt sind neben der DVZ selbst Einrichtungen der unmittelbaren und mittelbaren Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommerns sowie landeseigene Unternehmen, nicht jedoch die Kommunen; zusätzlich können Dienstleistungen für die Vorbereitung und den Betrieb der Geräte beauftragt werden. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 720 Tagen, einzelne Mietverträge sollen 60 Monate laufen, und Angebote sind bis zum 10. Oktober 2025, 10:00 Uhr, einzureichen.
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Leistungsbeschreibung
Die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Auftraggeber) hat auf entsprechende Anforderung seitens der unmittelbaren und mittelbaren Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und sonstigen Trägerschaft des Landes M-V (nicht jedoch die Kommunen in M-V), Unternehmen, die im Eigentum des Landes stehen, deren Ausstattung mit IT-Technik sicherzustellen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber als 100%ige landeseigene GmbH eigenen Bedarf an IT-Technik. Mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarung soll die Anmietung von digitalen, netzwerkfähigen Kopier- und Drucksystemen mit Klick-Preis pro Seite und Full-Service ermöglicht werden. Die Geräte bleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Außerdem kann der Auftraggeber an den Auftragnehmer auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung gesonderte Service-Dienstverträge vergeben. Bei diesen Service-Dienstverträgen handelt es sich um zusätzliche Dienstleistungen im Rahmen der Vorbereitung und des Betriebes der Drucksysteme für die durch die Bedarfsträger und den Auftraggeber gemieteten Geräte. Bedarfsträger sind neben der DVZ M-V GmbH selbst auch deren Kunden in der Landesverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern. Vertragsparteien dieser Rahmenvereinbarung sind der Auftraggeber und der Auftragnehmer. Ausschließlich hinsichtlich der aus dieser Rahmenvereinbarung zu erteilenden Mietverträge wird den Bedarfsträgern eine Bezugsberechtigung eingeräumt, unter eigenem Namen Mietverträge mit dem Auftragnehmer entsprechend der Vorgaben der Rahmenvereinbarung und des Musters Full-Service-Mietvertrag (Anlage 4 zur Rahmenvereinbarung) mit einer Laufzeit von 60 Monaten abzuschließen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung für Managed Print Services
Die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Auftraggeber) hat auf entsprechende Anforderung seitens der unmittelbaren und mittelbaren Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und sonstigen Trägerschaft des Landes M-V (nicht jedoch die Kommunen in M-V), Unternehmen, die im Eigentum des Landes stehen, deren Ausstattung mit IT-Technik sicherzustellen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber als 100%ige landeseigene GmbH eigenen Bedarf an IT-Technik. Mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarung soll die Anmietung von digitalen, netzwerkfähigen Kopier- und Drucksystemen mit Klick-Preis pro Seite und Full-Service ermöglicht werden. Die Geräte bleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Außerdem kann der Auftraggeber an den Auftragnehmer auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung gesonderte Service-Dienstverträge vergeben. Bei diesen Service-Dienstverträgen handelt es sich um zusätzliche Dienstleistungen im Rahmen der Vorbereitung und des Betriebes der Drucksysteme für die durch die Bedarfsträger und den Auftraggeber gemieteten Geräte. Bedarfsträger sind neben der DVZ M-V GmbH selbst auch deren Kunden in der Landesverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern. Vertragsparteien dieser Rahmenvereinbarung sind der Auftraggeber und der Auftragnehmer. Ausschließlich hinsichtlich der aus dieser Rahmenvereinbarung zu erteilenden Mietverträge wird den Bedarfsträgern eine Bezugsberechtigung eingeräumt, unter eigenem Namen Mietverträge mit dem Auftragnehmer entsprechend der Vorgaben der Rahmenvereinbarung und des Musters Full-Service-Mietvertrag (Anlage 4 zur Rahmenvereinbarung) mit einer Laufzeit von 60 Monaten abzuschließen.
Frist: 10.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Beschreibung Anhang 5 Punkt 1 - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Anhang 5 Punkt 2 - Erklärung zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB Mindestarbeits- und Ausführungsbedingungen (Anlage 7 zur Rahmenvereinbarung) Anlage 7 Punkt 1 - Verpflichtungserklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023 Anlage 7 Punkt 2 - Erklärung zur Einhaltung der ILOKernarbeitsnormen Anlage 7 Punkt 3 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen Russlandbezug Zusätzliche Informationen (BT-772) Die Vergabestelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist nachzufordern. Dies gilt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht zur Nachforderung verpflichtet. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Angebote, in denen die Erklärung zu Mindestarbeits- und Ausführungsbedingungen fehlt oder Mängel aufweist, gemäß § 14 TVgG M-V von der Wertung auszuschließen sind, wenn auch nach einmaliger erneuter Fristsetzung die Erklärung nicht oder unvollständig nachgereicht wird.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Beschreibung Anhang 5 Punkt 1 - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Anhang 5 Punkt 2 - Erklärung zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB Mindestarbeits- und Ausführungsbedingungen (Anlage 7 zur Rahmenvereinbarung) Anlage 7 Punkt 1 - Verpflichtungserklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023 Anlage 7 Punkt 2 - Erklärung zur Einhaltung der ILOKernarbeitsnormen Anlage 7 Punkt 3 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen Russlandbezug Zusätzliche Informationen (BT-772) Die Vergabestelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist nachzufordern. Dies gilt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht zur Nachforderung verpflichtet. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Angebote, in denen die Erklärung zu Mindestarbeits- und Ausführungsbedingungen fehlt oder Mängel aufweist, gemäß § 14 TVgG M-V von der Wertung auszuschließen sind, wenn auch nach einmaliger erneuter Fristsetzung die Erklärung nicht oder unvollständig nachgereicht wird.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 03.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 801047-2025
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