Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Betriebsmittel
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 02.06.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 14.000.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- hannIT AöR
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 02.05.2025
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen (50300000)
- Wartung und Reparatur von Büromaschinen (50310000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 283708-2025
- Verfahrensnummer
- d08df5e2-b085-49b5-9215-a28817574a5d
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
hannIT AöR beschafft eine Rahmenvereinbarung für die zerstörungsfreie Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Betriebsmittel bei hannIT und ihren Trägern. Die Prüfungen müssen nach den technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung sowie den einschlägigen VDE- und DIN-Bestimmungen und den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erfolgen. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 1.440 Tagen, betrifft die Region Hannover und weist einen geschätzten Wert von 14 Millionen Euro auf; die Angebotsfrist endet am 2. Juni 2025 um 7:00 Uhr UTC.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung und Durchführung von Prüfungen ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischer Betriebsmittel nach DGUV 4
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung zur Beschaffung und Durchführung von Prüfungen ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischer Betriebsmittel nach DGUV 4
Die hannIT schreibt im Wege eines offenen Verfahrens die Prüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel nach den techn. Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS), den VDE / DIN Bestimmungen (0701/0702 und 0105 Teil 100 der DGUV Vorschrift 3 und 4 aus. Gegenstand der Ausschreibung ist die zerstörungsfreie Prüfung der Betriebsmittel bei der hannIT und den Trägern. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich für die Bereitstellung sicherer elektrischer Arbeitsmittel verantwortlich. Zur Erhal-tung des sicheren Zustandes dieser Arbeitsmittel sind wiederholte Prüfungen erforderlich. Bei den zu prüfenden Geräten handelt es sich um ortsveränderliche und ortsfeste, elektrische Betriebsmittel, 1- und 3 phasig aus allen Bereichen, z.B. - der allgemeinen Bürokommunikation (Monitore, Beamer, PCs, Thin-Clients, Mehrfachsteckdosen) - des allgemeinen Werkstattbetriebes (Handgeführte- und Stationäre Elektrowerkzeuge, Ladegeräte, Schweißgeräte, usw.) - der Veranstaltungstechnik (PA Anlagen, Scheinwerfer, Lichteffekte, Showtechnik) - des täglichen Lebens (Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Mehrfachsteckdosen usw.) - des Schulbetriebes und Kitabetriebes (Whiteboards, Beamer, Audiogeräte) - die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. sowie auch Maschinen und Schweißgeräte. Die Rahmenvereinbarung soll die Prüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel der hannIT sowie der Trägern abdecken und für eine Zeit von 4 Jahren abgeschlossen werden. Grundsätzlich soll die Prüfung in regelmäßigen Intervallen und nur zu geplanten Zeiten erfolgen.
Frist: 02.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
über das VMS cosinex
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
über das VMS cosinex
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 30.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 498309-2025
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.