Betrieb eines Backoffice für Videokonferenzen und Medientechnik
Der Präsident des Landtags NRW
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.12.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Der Präsident des Landtags NRW
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 06.11.2024
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 674500-2024
- Verfahrensnummer
- d3ba8dfb-f3e3-42cc-909a-d864a0bf5c8b
- CPV-Codes
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000); Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000); Dienstleistungen von Tontechnikern (92370000)Mehr anzeigenWeniger anzeigen
Kurzbeschreibung
Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen sucht im Rahmen einer Vereinbarung einen Dienstleister für den Betrieb eines Backoffice zur Unterstützung von Videokonferenzen und Medientechnik. Zum Leistungsumfang gehören die Einrichtung und Betreuung von Ausschuss-Videokonferenzen, hybriden Pressekonferenzen und weiteren Videokonferenzen, die Annahme von Störungen mit einer ersten Lösung sowie die Kontrolle und Unterstützung der Medientechnik in Sitzungssälen und Außenstellen des Landtags in Düsseldorf und der Region. Zusätzlich sind Software- und Betriebssystemaktualisierungen sowie die Unterweisung von Nutzern vorgesehen; ein Zeitrahmen oder Auftragswert ist nicht angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen ist Dienstleisterin für das Parlament. Ihre Aufgabe ist es, den reibungslosen Ablauf des parlamentarischen Betriebes sicherzustellen und die organisatorischen, personellen und technischen Voraussetzungen für die Arbeit der Damen und Herren Abgeordneten des Landtags zu schaffen. Die Kommunikations- und Medientechnik hat dabei unter anderem die Aufgabe den reibungslosen Betrieb der medientechnischen Anlagen der Sitzungssäle für den Ablauf der Ausschusssitzungen sicherzustellen. Seit der Corona Pandemie ist die Integration von Livestream und Videokonferenzen ein fester Bestandteil der Ausschusssitzungen geworden. Jeder öffentliche Ausschuss wird mittels Videokonferenz Plattform einem definierten Teilnehmerkreis zur Verfügung gestellt. Diese Ausschreibung umfasst die eigenständige Einrichtung und Bedienung von Ausschuss-Videokonferenzen, hybriden Pressekonferenzen, die Störungsannahme und Erzielung einer Erstlösung sowie die Kontrolle und Unterstützung der Medientechnik in verschiedenen Sitzungssälen und Außenstellen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Betrieb eines Backoffice für Videokonferenzen in den Räumen des Landtags Nordrhein-Westfalen und dessen Außenstellen (1st-Level-Support)
Auszug aus dem Leistungsbeschreibung Dok. L01: 2.1. Betreuung der Ausschuss-Videokonferenzen 2.2. Betreuung hybrider Pressekonferenzen 2.3. Betreuung weiterer Videokonferenzen 2.4. Kontrolle der Sitzungssäle 2.5. Medienstelen im Hauptgebäude 2.5.1. Medientechnik in den Außenstellen des Landtags NRW 2.5.2. Backoffice 2.5.3. Aktualisierungen der Software und Betriebssysteme von PC- und medientechnischen Systemen und Nutzerunterweisung Anforderungen an den Dienstleister: Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer gewährleistet während des Leistungszeitraums den kontinuierlichen Personaleinsatz, mit möglichst beständigem Fachpersonal sowie einer kontinuierlichen qualifizierten Vertretung. Es darf nur Personal eingesetzt werden, das über die für die jeweils ausgeübten Tätigkeiten die erforderliche Fachqualifikation und gültigen Eignungsnachweis verfügt
Frist: 10.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Auf: - § 123 (Zwingende Ausschlussgründe) GWB und - § 124 (Fakultative Ausschlussgründe) GWB sowie auf - § 57 (Ausschluss von Interessenbekundungen, Interessenbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten) VgV und - Dokument 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe wird verwiesen (s. hierzu auch Dokument L01a Hinweise zum Vergabeverfahren und Checkliste S1). Hinweise zum Ausschluss vom Verfahren (§ 57 VgV i.V. m. § 53 VgV) Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzel-preise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote. Darüber hinaus bestätigt und versichert der Bieter/die Bieterin, dass er/sie die in der Leistungsbeschreibung mit "muss" und "darf nicht" formulierten Anforderungen ohne Einschränkungen erfüllt (sog. Mindestanforderungen). Das Nichtvorliegen der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss vom Verfahren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Hierzu gehören - das Dokument L01 Leistungsbeschreibung - das Dokument L02 Preisblatt und - die Wertungsdokumente W01 bis W02. (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Betrieb eines Backoffice für Videokonferenzen in den Räumen des Landtags Nordrhein-Westfalen und dessen Außenstellen (1st-Level-Support)
- Preis / Stunde für Personalbesetzung. Sämtliche Nebenkosten, Gemeinkosten, Wagnis, Gewinn, Steuer, Auslösung, Wege- und Fahrgelder etc. sind einzurechnen. Im Rahmen der Verhältnismethode wird die Bepunktung des Angebotspreises wie folgt berechnet: (Günstigster Angebotspreis / Angebotspreis) x maximale Punktzahl = Punktwert des Angebotspreises
- 80 %
- Konzept darüber, wie eine qualitativ durchgehend gute Besetzung für die Tätigkeiten im Landtag Nordrhein-Westfalen gewährleistet werden soll.
- 10 %
- Personalreferenzen - einzureichenden Informationen
- 10 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Auf: - § 123 (Zwingende Ausschlussgründe) GWB und - § 124 (Fakultative Ausschlussgründe) GWB sowie auf - § 57 (Ausschluss von Interessenbekundungen, Interessenbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten) VgV und - Dokument 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe wird verwiesen (s. hierzu auch Dokument L01a Hinweise zum Vergabeverfahren und Checkliste S1). Hinweise zum Ausschluss vom Verfahren (§ 57 VgV i.V. m. § 53 VgV) Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzel-preise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote. Darüber hinaus bestätigt und versichert der Bieter/die Bieterin, dass er/sie die in der Leistungsbeschreibung mit "muss" und "darf nicht" formulierten Anforderungen ohne Einschränkungen erfüllt (sog. Mindestanforderungen). Das Nichtvorliegen der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss vom Verfahren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Hierzu gehören - das Dokument L01 Leistungsbeschreibung - das Dokument L02 Preisblatt und - die Wertungsdokumente W01 bis W02. (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 03.01.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 2720-2025
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